Gemeindesteuern sind Steuern, deren Erträge den Gemeinden und Städten zustehen. In Köln werden zurzeit folgende Gemeindesteuern erhoben:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Vergnügungssteuern
  • Hundesteuer
  • Zweitwohnungssteuer
  • Kulturförderabgabe (ab 1.Juli 2024: Übernachtungssteuer)

Den größten Anteil an den Einnahmen aus den Gemeindesteuern bundesweit haben dabei Gewerbe- und Grundsteuer sowie der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Die Steuereinnahmen werden auch als "Steueraufkommen" bezeichnet.

Die sonstigen örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern sind von ihrem Aufkommen eher unbedeutsam, spielen aber dennoch in der kommunalpolitischen Diskussion häufig eine große Rolle. Hierzu zählen zum Beispiel Hundesteuer und Vergnügungssteuer.