Der Finanzplan ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans. In ihm werden die geplanten Ein- und Auszahlungen getrennt nach Zahlungsarten, wie zum Besispiel Personalzahlungen, Transferzahlungen, ausgewiesen.

Im Finanzplan werden alle voraussichtlichen Zahlungsvorgänge abgebildet, unabhängig davon, ob sie ergebniswirksam sind oder nicht. Dies betrifft in erster Linie investive Zahlungen. Der Finanzplan dient unter anderem auch zum Nachweis erforderlicher Kreditaufnahmen sowie der Tilgung von Darlehen. Die Finanzrechnung ist Teil des kommunalen Jahresabschlusses mit der Darstellung der im Haushaltsjahr erfolgten Ein- und Auszahlungen.