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In der warmen Jahreszeit gehört das Grillen zum beliebten Freizeitvergnügen. Damit Sie und Ihre Gäste dabei aber keine bösen Überraschungen erleben, haben wir hier einige Tipps und Verhaltensregeln zum sicheren Umgang mit Holzkohle- und Gasgrills auf Balkon und Terrasse.

Allgemeine Grundsätze beim Betrieb

  • Beachten Sie die Gebrauchsanweisung des Grillgeräts, besonders wenn es gasbetrieben ist.
  • Verwenden Sie ihren Grill ausschließlich im Freien und nicht in geschlossenen Räumen.
  • Zur Vermeidung von Streit mit Nachbarinnen und Nachbarn empfehlen wir, diese im Vorfeld über das anstehende Grillen zu informieren und die Rauch- und Geruchsbildung auf ein Minimum zu beschränken.
  • Stellen Sie den Grill standsicher und kippsicher auf einen festen, nicht brennbaren Untergrund.
  • Berücksichtigen Sie die Windrichtung, so dass Sie und Ihre Mitmenschen dem Rauch und der Hitze nicht unmittelbar ausgesetzt sind.
  • Schließen Sie Fenster und Türen in der Nähe, um die Räume vor Rauch, Wärme und eventuellem Funkenflug zu schützen.
  • Verwenden Sie nur geeignete, im Handel erhältliche Grillanzünder, Grillkohle oder Grillbriketts. Benutzen Sie zum Anzünden niemals brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Spiritus, Verdünnung und Ähnliches. Es besteht die Gefahr schwerster Verletzungen.
  • Lassen Sie den Grill niemals unbeaufsichtigt, solange dieser noch nicht vollständig abgekühlt ist. Sorgen Sie dafür, dass Kinder dem Grill mit sicherem Abstand fernbleiben.
  • Benutzen Sie während des Grillens geeignete Grillhandschuhe und lange Grillzangen oder Grillgabeln.
  • Halten Sie die Metallabdeckung des Grills und eine Löschdecke stets griffbereit in Ihrer Nähe.
  • Bei fetthaltigem Grillgut kann es vorkommen, dass sich herabtropfendes oder in Grillschalen gesammeltes Fett unerwartet mit einer Stichflamme entzündet. Löschen Sie in diesem Fall das brennende Fett nicht mit Wasser, weil das zu einer unkontrollierten Explosion des Fetts führt. Ersticken Sie stattdessen die Flamme durch Auflegen der Metallabdeckung des Grills. Lassen Sie die Abdeckung solange aufgelegt, bis das Feuer erstickt und der Grill abgekühlt ist. Ansonsten kann es beim Abnehmen der Abdeckung zu einer Rückzündung des nicht verbrannten Fetts kommen. Die fachgerechte Verwendung eines geprüften und betriebsbereiten Feuerlöschers, mindestens geeignet für die Brandklasse B, ist ebenso empfehlenswert.
  • Begießen oder bespritzen Sie niemals das Grillgut mit hochprozentigen alkoholischen Getränken. Es besteht die Gefahr, dass sich die Flüssigkeit auf dem Grillgut und in der Flasche durch Rückzündung schlagartig entzündet. Das kann zu schwerwiegenden Verbrennungen und einem unkontrollierbaren Brand führen (Molotow-Cocktail-Effekt).
  • Lassen Sie nach dem Grillen die Kohle und den Grill selbst vollständig abkühlen. Beim Ablöschen mit Wasser beachten Sie, dass das Wasser womöglich schlagartig verdampft und glühende Teilchen umherfliegen. Auch das ist mit einer erheblichen Gefahr von Verbrühungen und Verletzungen verbunden.
  • Entsorgen Sie die Grillkohle erst, wenn diese völlig erkaltet ist.
  • Alarmieren Sie bei einem Brand oder Unfall unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112.

Besondere Hinweise zum Umgang mit einem flüssiggasbetriebenen Grill

  • Richten Sie sich bei Betrieb und Bedienung ausschließlich nach den Herstellerangaben.
  • Verwenden Sie nur geprüfte Flüssiggasflaschen, die Sie während des Betriebs aufrecht stehend vor Wärme und Sonne schützen sollten.
  • Nur eine geeignete Person sollte die Gasflasche anschließen und diese sowie den Gasschlauch, auf Dichtheit prüfen.
  • Bedenken Sie, dass es sich bei den Schraubanschlüssen von Gasgrills, Gasarmaturen und Gasflaschen um sogenannte "Linksgewinde" handelt.
  • Verwenden Sie ein betriebsbereites und für den Grill geeignetes oder zugelassenes Druckregelgerät mit Überdrucksicherheitseinrichtung.
  • Achten Sie darauf, dass die Gasflasche abseits des Grills sicher steht und jederzeit leicht zugänglich und bedienbar ist.
  • Verlegen Sie den Gas führenden Anschlussschlauch so, dass dieser weder geknickt werden kann, noch Kontakt zu den heiß werdenden Teilen des Grills hat.
  • Unterbrechen Sie nach dem Grillen die Gaszufuhr durch Drehen des Absperrventils an der Gasflasche.
  • Lagern Sie Flaschen und Behälter mit brennbaren Gasen niemals innerhalb eines Wohngebäudes.
  • Weitere Infos enthält das Merkblatt zur Arbeits-Sicherheits-Information "Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten und Volksfesten" der Berufsgenossenschaft - ASI 8.04/09. Dieses geht auch auf den Betrieb von flüssiggasbetrieben Grills ein.

Rechtliche Hinweise

  • Für das Grillen gelten verschiedene gesetzliche Regelungen: Beachten Sie unbedingt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die landesrechtlichen Immissionsvorschriften. Weil sich beim Grillen mit Holzkohle starker Rauch und Ruß bilden können, greifen diese Gesetze zum Schutz der Nachbarinnen und Nachbarn sowie der Umwelt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
  • Die Rechtsprechung hat die Frage, wann und unter welchen Bedingungen gegrillt werden darf, schon häufig erörtert. Sollten Sie hier Klärungsbedarf haben, wenden Sie sich an eine Juristin, einen Juristen oder einen anderen Rechtsbeistand.