© Stadt Köln/Berufsfeuerwehr

Freie Straßen sind für die Feuerwehr besonders wichtig. Bei einem Einsatz müssen wir schnell zum Einsatzort gelangen, um schnell helfen zu können. Hier zählt buchstäblich jede Minute. Da zum Beispiel bei einem Feuer in einem Gebäude das Treppenhaus durch Brandrauch für die Bewohnerschaft oft schnell unbenutzbar wird, müssen wir auch über Balkone oder Fenster retten und löschen können. Dazu führen wir tragbare Leitern mit, die bis zu einer Höhe von 8 Metern funktionieren. Höher gelegene Rettungsfenster oder Balkone können nur mit einer unseren Kraftfahrdrehleitern erreicht werden. Bis etwa zum achten Obergeschoss funktioniert das. Sind Gebäude höher, werden sie als Hochhäuser bezeichnet. Mehrere oder besonders sichere Treppenräume müssen dann vorhanden sein.

Hinweise zur Planung und Einrichtung von Baustellen

Wenn Sie etwas planen, das die Durchfahrt einer Straße verhindert oder beschränkt, sind einige Dinge zu beachten, damit die Arbeit der Feuerwehr weiterhin möglich ist. Hiermit sind zum Beispiel gemeint:

  • Aufstellen eines Autokranes
  • Kanalbaumaßnahmen 
  • Erneuerung des Straßenbelages

Um die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten sicherzustellen, müssen Sie die folgenden Anforderungen bei der Planung und Einrichtung von Baustellen auf öffentlichen Verkehrsflächen berücksichtigen. Sie sind als Ergänzung zu den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu sehen.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Verkehrszeichen und weitere Einrichtungen zur Verkehrslenkung sind wichtiger Bestandteil einer Straßenbaustelle. Diese schränken in der Regel den Verkehr ein. Für uns als Feuerwehr ist es daher umso wichtiger, dass Verkehrsschilder die Verkehrsteilnehmenden auf gewisse Verhaltenshinweise aufmerksam machen. Nur so ist sichergestellt, dass wir im Einsatzfall auch in temporär beengten Bereichen unsere großen Einsatzfahrzeuge dort aufstellen können, wo sie gebraucht werden.

Tragen Sie mit Nachsicht und Verständnis zu einem möglichen reibungslosen Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsatz im Bereich von Baustellen bei. Rechtliche Grundlage für sogenannte Verkehrszeichenpläne ist der § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Weitere Informationen zur Baustelleneinrichtung

Fahrbahneinengung

Werden Teile der befahrbaren Flächen eingeengt, ist eine Durchfahrt mit einem Lichtraumprofil von mindestens 3 Metern Breite und 3,50 Metern Höhe freizuhalten.

In Kurven sind die Fahrbahnbreiten abhängig vom Kurvenradius zu vergrößern, so dass die Durchfahrt mit Großfahrzeugen der Feuerwehr gewährleistet ist. Ist die Einengung bei gerader Durchfahrt nur bis zu einer Höhe von 1,50 Meter vorgesehen, kann die Durchfahrtsbreite bis auf 2,75 Meter reduziert werden. Liegen im Bereich der Einengung zusätzlich anleiterbare Stellen von Gebäuden mittlerer Höhe, das heißt die Höhe der Fensterbrüstungen ist größer als 8 Meter über der Geländeoberfläche, ist eine Restbreite der befahrbaren Fläche von 3,50 Meter zu gewährleisten. Der Bereich der auf der vom Gebäude abgewandten Seite liegt, ist zusätzlich ab einer Höhe von 1,50 Meter aufwärts, auf einer Tiefe von 1,50 Meter freizuhalten, da die Drehleiter gegenüber dem Leiterpark hinausragt.

Bürgersteige sind möglichst nicht als Aufstellfläche einzuplanen. Der Bereich über der befahrbaren Fläche und zwischen dieser und den anzuleiternden Stellen sind uneingeschränkt freizuhalten. Zur anzuleiternden Stelle ist ein horizontaler Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten.

Fahrbahnsperrung

Wird die befahrbare Fläche beziehungsweise Fahrbahn komplett gesperrt, darf das Baufeld bestimmte Längen nicht überschreiten. Das ist erforderlich, damit die Kraftfahrdrehleiter die Rettungspunkte im Bereich des Baufeldes noch erreichen kann. Die Länge ist abhängig vom Abstand des betroffenen Gebäudes von der befahrbaren Fläche.

Die ungehinderte Befahrbarkeit der Straße bis zum Baufeld muss von beiden Seiten aus möglich sein:

Abstand Gebäude von der FahrbahnZulässige Länge zur Langsachse der Straße/Baufeld
3 Meter21 Meter
6 Meter19 Meter
9 Meter15 Meter
12 Meter10 Meter

 

Kann das Baufeld nur von einer Seite angefahren werden, sind die oben angegebenen Werte zu halbieren.

12 Meter ist auch die maximal zulässige Entfernung für den Einsatz einer Kraftfahrdrehleiter, wenn bei einer halbseitigen Straßensperrung quer über eine längere Baustelle eine Fassade mit Rettungspunkten erreicht werden muss. Können durch eine Sperrung dahinterliegende Gebäude nicht mehr angefahren werden, das geschieht gerne in Sackgassen, ist folgendes zu beachten:

  • Der Weg zwischen der noch befahrbaren Fläche und den dahinter liegenden Gebäuden darf nicht mehr als 50 Meter betragen, wenn es sich um Gebäude geringer Höhe handelt. Das sind solche, bei denen die Brüstungshöhe zur Personenrettung notwendiger Fenster in Wohn- oder Nutzungseinheiten nicht mehr als 8 Meter beträgt. Zur Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsmaßnahmen ist dann ein mindestens 1,25 Meter breiter Zugangsweg erforderlich.
  • Bei Gebäuden mit Brüstungshöhen von mehr als 8 Metern zu Fenstern oder Balkonbrüstungen über der Geländeoberfläche müssen bauliche Lösungen gefunden werden, wie zum Beispiel Gerüsttreppen.

Freihalten von Feuerwehrzufahrten

Die befahrbare Fläche vor Feuerwehrzufahrten ist in voller Breite freizuhalten.

In Kurven benötigt ein Fahrzeug mehr Fahrbahnbreite. Bitte planen Sie so, dass die Einfahrt mit Großfahrzeugen der Feuerwehr gewährleistet bleibt.

Freihalten von Zugängen und Einrichtungen für die Feuerwehr

Zugänge zu Gebäuden, Feuerwehrzugänge und Einrichtungen für die Feuerwehr wie Löschwassereinspeisungen und Feuerwehrschlüsseldepots müssen für die Feuerwehr erreichbar und benutzbar bleiben.

Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung über Hydranten muss jederzeit sichergestellt sein. Dieses betrifft sowohl die Kennzeichnung, Funktionsfähigkeit als auch die Zugänglichkeit zu vorhandenen Hydranten.

Gesetzliche Grundlagen

  • Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
    § 5 BauO NRW in Verbindung mit Ziffer 5 VV BauO NRW
  • Brandschutz
    § 14 Bauordnung NRW
  • Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW)
  • Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr in der Fassung vom Oktober 2009
  • Flächen für die Feuerwehr
    DIN
    14090

Beratung und Kontakt

Wenn Sie die Anforderungen einhalten, ist keine weitere Beteiligung durch uns erforderlich. Sollten Sie nicht sicher sein, helfen wir Ihnen gerne. Können die Anforderungen nicht eingehalten werden, senden Sie bitte eine Anfrage an unsere Abteilung Gefahrenvorbeugung. Wenn ein Beratungsgespräch erforderlich ist, können Sie auch gerne einen Termin, möglichst mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen, mit uns vereinbaren.

Senden Sie bitte eine Anfrage mit den entsprechenden Plänen. Abweichungen von den hier gestellten Anforderungen bitte kenntlich machen. Lösungsvorschläge, beziehungsweise angedachte Kompensationsmaßnahmen nach Möglichkeit vorplanen.

Gefahrenvorbeugung