Die Beihilfekasse der Stadt Köln

Wir sind ein Servicebetrieb und die Zufriedenheit unserer Kund*innen ist uns wichtig.

Unsere Aufgabe ist es, unseren Kund*innen im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn beziehungsweise des*der Arbeitgeber*in auf Antrag einen Teil der Kosten im Geburtsfall, Krankheitsfall, Pflegefall und Todesfall zu erstatten. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des Beihilfenrechts in Nordrhein-Westfalen, also die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburtsfällen, Krankheitsfällen, Pflegefällen und Todesfällen (BVO NRW) und die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen an Tarifbeschäftigte in Geburtsfällen und Krankheitsfällen (BVOTb NRW) sowie die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften.

Die Beihilfekasse übernimmt alle Aufgaben, die im Rahmen der Beratung, Anerkennung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Beihilfen entstehen. Darüber hinaus informieren und beraten wir in allen Angelegenheiten rund um das Thema "Beihilfe".

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