Zum 1. Januar 2019 haben sich einige Änderungen im Beihilfenrecht ergeben. Mit unserem Infoblatt 1/2019 möchten wir Sie als Beihilfeberechtigte über diese Änderungen sowie weitere aktuelle Themen informieren.
Wir informieren unter anderem über die folgenden Themenbereiche:
- Ausweitung der Antragsfrist
- Höchstbeträge für Heilbehandlungen
- Selbstbehalte bei stationärer Krankenhausbehandlung
- Geltendmachung von Pflegeaufwendungen per Beihilfe NRW App
Download
Die Information zur digitalen Beihilfeantragsstellung finden Sie im Downloadservice der Beihilfekasse unter der Rubrik "Informationsblätter".