Zum 1. Januar 2019 haben sich einige Änderungen im Beihilfenrecht ergeben. Mit unserem Infoblatt 1/2019 möchten wir Sie als Beihilfeberechtigte über diese Änderungen sowie weitere aktuelle Themen informieren.

Wir informieren unter anderem über die folgenden Themenbereiche:

  • Ausweitung der Antragsfrist
  • Höchstbeträge für Heilbehandlungen
  • Selbstbehalte bei stationärer Krankenhausbehandlung
  • Geltendmachung von Pflegeaufwendungen per Beihilfe NRW App

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Die Information zur digitalen Beihilfeantragsstellung finden Sie im Downloadservice der Beihilfekasse unter der Rubrik "Informationsblätter".

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