Zum 1. Januar 2017 hat sich das Beihilfenrecht NRW in einigen Punkten geändert. Mit unserem Infoblatt 01/2017 möchten wir Sie als Beihilfeberechtigte über diese Verbesserungen und weitere aktuelle Themen informieren. In folgenden Themenbereichen haben sich Änderungen ergeben:
- Familien- und Hauspflegekraft
- Sehhilfen – Brillen und Kontaktlinsen
- Pflegebeihilfen
- Ambulante Kur und Rehabilitationsmaßnahmen
- Zahnersatz für gesetzlich krankenversicherte Tarifbeschäftigte
- Pauschale Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen
- Einkommensnachweise
- Unfallaufwendungen
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