Zum 1. Januar 2017 hat sich das Beihilfenrecht NRW in einigen Punkten geändert. Mit unserem Infoblatt 01/2017 möchten wir Sie als Beihilfeberechtigte über diese Verbesserungen und weitere aktuelle Themen informieren.   In folgenden Themenbereichen haben sich Änderungen ergeben:

  • Familien- und Hauspflegekraft
  • Sehhilfen – Brillen und Kontaktlinsen
  • Pflegebeihilfen
  • Ambulante Kur und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Zahnersatz für gesetzlich krankenversicherte Tarifbeschäftigte
  • Pauschale Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen
  • Einkommensnachweise
  • Unfallaufwendungen

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