Aufgrund vermehrter Anfragen aus dem Kundenkreis möchten wir Sie über die aktuellen Regelungen bezüglich der Atemschutzmasken und Corona-Schutzimpfungen informieren.

Atemschutzmasken

Aufwendungen für Atemschutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona-Virus zählen zu den Gütern des täglichen Bedarfs und sind leider nicht beihilfefähig. Gleiches gilt für medizinische Masken und FFP2-Masken, auch für Angehörige von Risikogruppen. Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen, die einer Risikogruppe angehören, werden von den Krankenkassen oder den privaten Versicherungsunternehmen über etwaige Ansprüche informiert. Auch zu Eigenbeteiligungen bei der Beschaffung von Atemschutzmasken kann keine Beihilfe gezahlt werden. Detaillierte Informationen zum Anspruch auf Atemschutzmasken können Sie der aktuellen Veröffentlichung des PKV-Verbandes und der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums entnehmen. 

Verband der Privaten Krankenversicherung: Ausgabe von vergünstigten FFP2-Masken an Corona-Risikogruppen gestartet Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV)

Schutzimpfung gegen das Corona-Virus

Die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus in Impfzentren und durch mobile Impfteams soll zentral finanziert werden und ist für die Bevölkerung unabhängig vom Versicherungsstatus kostenlos. Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen den Impfberechtigten insoweit keine Kosten. Wenn in der zweiten Phase dann auch in den Arztpraxen geimpft werden kann, können Ihnen entstehende Kosten für die ärztliche Leistung als beihilfefähig anerkannt werden. Sofern ein ärztliches Attest als Nachweis für einen bevorzugten Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung erforderlich ist, werden die Kosten von den Arztpraxen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. Nähere Informationen finden Sie auch hier in der aktuellen Veröffentlichung des PKV-Verbandes oder auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Verband der Privaten Krankenversicherung: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Start der Corona-Impfungen