Dem Gesundheitsausschuss gehören 13 stimmberechtigte und mindestsens 20 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Dr. Ralf Unna.


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-23820

Entscheidungsbefugnisse

Der Gesundheitsausschuss entscheidet über:

  1. Planung von Bauwerken und Anlagen des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes;
  2. Baumaßnahmen an und Gestaltung von Bauwerken und Anlagen des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  3. Erwerb von Fahrzeugen und Geräten im Bereich des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes bei Kosten von mehr als 100.000 Euro pro Fahrzeug beziehungsweise Gerät;
  4. Planung städtischer Gesundheitseinrichtungen;
  5. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Gesundheitseinrichtungen bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  6. Erstellung von Richtlinien einschließlich Bewilligungsbedingungen und Verteilung der Mittel zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich.

Vorberatung

Der Gesundheitsausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne von § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Feuerwehrsatzung, Rettungsdienstsatzung;
  2. Grundsatzfragen in Gesundheitsangelegenheiten;
  3. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW);
  4. Grundsatzfragen der Planung, Koordination und Versorgung im Psychiatrie-, Suchtkranken- und Drogenabhängigenbereich;
  5. Grundsatzfragen der kommunalen Gesundheitsförderung und der Gesundheitsförderung und sozialkompensatorischen Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche;
  6. Grundsatzfragen des gesundheitlichen Umweltschutzes;
  7. Kommunale Gesundheitskonferenz;
  8. Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitswesens.