Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bewohnerparken haben wir für Sie zusammengestellt.

Was ist ein Bewohnerparkgebiet?

In einem Bewohnerparkgebiet, das sich auf eine Fläche von maximal einem Quadratkilometer beläuft, können Sie an Parkscheinautomaten mit rotem Punkt kostenfrei parken. Der rote Punkt bezeichnet das jeweilige Gebiet, zum Beispiel CITY. Dieser rote Punkt befindet sich auch auf Ihrem Bewohnerparkausweis. So erkennen Sie immer, ob Sie sich in Ihrem Bewohnerparkgebiet befinden.

Im Kölner Stadtgebiet gibt es aktuell 47 Bewohnerparkgebiete in folgenden Stadtbezirken:

  • Ehrenfeld
  • Innenstadt
  • Kalk
  • Lindenthal
  • Mülheim
  • Nippes
  • Porz

In den kommenden Jahren werden weitere Bewohnerparkgebiete folgen. Es gibt auch Bewohnerparkgebiete, in denen keine Parkscheinautomaten stehen, wo aber spezielle Regeln für Bewohnende gelten.

Die Parkgebiete im Überblick

Wann wird ein Bewohnerparkgebiet eingerichtet?

In Quartieren, wo der allgemeine Parkdruck sehr hoch ist, und keine privaten Stellplätze zur Verfügung stehen, werden Bewohnerparkgebiete eingerichtet. In diesen Bereichen ist es den Bewohnenden sonst regelmäßig nicht möglich, in zumutbarer Entfernung zur Wohnung einen Parkplatz zu finden. Verkehrserhebungen bilden die Grundlage zur Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes. Die Bezirksvertretung entscheidet, ob die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes geprüft werden soll.

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Bewohnende, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Der Ausweis gilt für einen auf Sie zugelassenen Pkw oder für ein auf Sie zugelassenes Motorrad. Voraussetzung ist, dass Ihnen weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung steht. Liegen Haupt- und Nebenwohnsitz in Köln, kann nur für einen Wohnsitz ein Bewohnerparkausweis ausgegeben werden.

Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie als Bewohnende zugelassen ist, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der fahrzeughaltenden Person.

Teilen sich zwei oder mehr Personen, die in unterschiedlichen Bewohnerparkgebieten gemeldet sind ein Fahrzeug, kann für jedes Bewohnerparkgebiet ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden, sofern kein weiteres Fahrzeug auf die antragsstellende Person oder eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist. Ist das Fahrzeug nicht auf Sie als Bewohnende zugelassen, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der fahrzeughaltenden Person. Zudem ist eine Kopie einer gültigen Fahrerlaubnis vorzulegen.

Können Gewerbetreibende einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige mit Geschäftssitz im Bewohnerparkgebiet können eine Ausnahmegenehmigung zum münzfreien Parken an Parkscheinautomaten mit einem roten Punkt erhalten. Voraussetzungen hierfür sind, dass

  • Sie für die Gewerbeausübung ein Fahrzeug benötigen und
  • keine eigenen Stellplätze zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 0221 / 221-24322 oder 221-28061 sowie per Fax unter 0221 / 221-26130.

Für wie viele Fahrzeuge erhalte ich einen Bewohnerparkausweis?

Sie erhalten grundsätzlich einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug. Auf Ihrem Ausweis können Sie aber bis zu fünf Kennzeichen vermerken lassen, für den Fall, dass Sie häufig wechseln. Mit dem Ausweis kann allerdings immer nur eines der Fahrzeuge auf einem Stellplatz geparkt werden.

Wie und wo erhalte ich einen Bewohnerparkausweis?

Einen Bewohnerparkausweis erhalten Sie in der Kfz-Zulassungsstelle und in den Kundenzentren. Sie können Ihren Bewohnerparkausweis aber auch online beantragen, bezahlen und selbst ausdrucken.

Bewohnerparkausweis

Wie lange ist der Bewohnerparkausweis gültig und wie hoch sind die Gebühren?

Sie können den Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten für eine Gebühr von 30 Euro beantragen. Sie können sich den Bewohnerparkausweis auch monatlich ausstellen lassen. Dies gilt für eine Laufzeit von bis zu sieben Monaten. Die Gebühr pro Monat beträgt 4,20 Euro. Wenn Sie "Bewohnerparken online" nutzen, ist für die Zahlung der Gebühr eine elektronische Bezahlfunktion im Online-Verfahren enthalten. Etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit werden Sie angeschrieben. Nach Überweisung der Gebühren erhalten Sie einen neuen Ausweis (Verlängerung). Wenn sich nichts geändert hat, müssen Sie keine Unterlagen mehr vorgelegen.

Falls Ihnen die Benachrichtigung vier Wochen vor Ablauf des Ausweises noch nicht vorliegt, setzen Sie sich bitte mit einem Kundenzentrum in Verbindung. Wenn Sie die Gebühr nicht rechtzeitig überwiesen haben und kurzfristig einen neuen Ausweis benötigen, können Sie in einem Kundenzentrum vorsprechen oder "Bewohnerparken online" mit seiner Funktion zur elektronischen Gebührenüberweisung nutzen. 

Bewohnerparkausweise, die im Rahmen eines privaten Carsharing ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von zwölf Monaten. Bei einer Verlängerung der Ausweise müssen Sie in einem Kundenzentrum vorsprechen und alle Unterlagen erneut vorlegen.

Weitere Gebühren:

  • Ersatzausweis: 2,50 Euro
  • Änderungen: 2,50 Euro

Neue Bewohnerparkgebührenordnung beschlossen

Der Rat hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 eine neue Bewohnerparkgebührenordnung beschlossen. Spätestens zum 1. Januar 2025 werden wir die Gebühren auf einen jährlichen Betrag von 100 bis 120 Euro anheben.

Bewohnerparkausweis Bewohnerparkgebührenordnung wird angepasst

Was tun bei einem Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet?

Wenn Sie in ein anderes Bewohnerparkgebiet umziehen, können Sie bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes Ihren Bewohnerparkausweis gebührenpflichtig auf Ihre neue Adresse umschreiben lassen. Der bisherige Bewohnerparkausweis wird einbehalten.

Was tun bei einem Umzug innerhalb Ihres bisherigen Bewohnerparkgebietes?

Bitte weisen Sie bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes darauf hin, dass Sie einen Bewohnerparkausweis besitzen. Dann wird Ihre neue Adresse dem bestehenden Bewohnerparkausweis zugeordnet, und wir können Sie wie gewohnt für die Verlängerung des Bewohnerparkausweises anschreiben.

Was tun bei einem Wegzug?

Mit dem Wegzug aus einem Bewohnerparkgebiet wird Ihre Parkberechtigung automatisch ungültig. Sie ist nicht übertragbar. Die im Voraus gezahlte Gebühr kann leider nicht erstattet werden.

Was tun bei Verlust des Ausweises?

Wenn der Ausweis abhanden gekommen ist, sprechen Sie bitte in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl vor. Halten Sie bitte Ihren Personalausweis und den Fahrzeugschein, beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I, bereit. Gegen eine Gebühr von 2,50 Euro wird Ihnen ein Ersatz ausgestellt.

Kann ich einen gebietsübergreifenden Bewohnerparkausweis beantragen?

Gebietsübergreifende Bewohnerparkausweise können grundsätzlich nicht ausgestellt werden. Lediglich im Rahmen des privaten Carsharing ist die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen für mehrere Bewohnerparkgebiete möglich. 

Besteht die Pflicht einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, wenn ich in einem Bewohnerparkgebiet wohne?

Nein, es besteht keine Pflicht, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Es handelt sich lediglich um ein Angebot.

Meine Straße liegt in einem Bewohnerparkgebiet. Hier sind keine Parkscheinautomaten. Was bedeutet das für mich?

Auch Sie haben die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen und somit in den angrenzenden Straßen, in denen Parkscheinautomaten mit dem roten Punkt aufgestellt sind, kostenfrei zu parken. An den Parkregelungen in Ihrer Straße ändert sich dadurch aber nichts.

In einigen Bewohnerparkgebieten gibt es Stellplätze ausschließlich für Bewohnende. Auch hier gibt es keine Parkscheinautomaten, aber Sie dürfen in den angegebenen Zeiten mit einem Bewohnerparkausweis parken.

Wo darf ich mit meinem Bewohnerparkausweis parken?

Sie dürfen an jedem Parkscheinautomaten, der mit dem roten Punkt für Ihr Bewohnerparkgebiet gekennzeichnet ist, parken. Welches Gebiet das ist, erkennen Sie am Aufdruck Ihres Bewohnerparkausweises.

Wo dürfen meine Gäste und meine Kundschaft parken?

Auf den Stellplätzen der Parkscheinautomaten kann mit einem gültigen Parkschein gegen Gebühr geparkt werden. Außerhalb der gebührenpflichtigen Zeiten ist das Parken dort kostenfrei möglich.

Es gibt auch Parkplätze im Stadtgebiet, auf denen Sie für 5 Euro 24 Stunden parken können.

Parken rund um die Uhr

Ab wann beginnt die Parkdauer, wenn ich bereits vor der gebührenpflichtigen Zeit Geld einwerfe?

Ab dem Zeitpunkt, der gebührenpflichtig ist. Wenn Sie also um 7 Uhr Geld einwerfen und der Stellplatz ab 9 Uhr gebührenpflichtig ist, zählt die Parkdauer ab 9 Uhr.

Kann ich außerhalb der gebührenpflichtigen Zeit kostenlos auf den Stellplätzen parken?

Ja. Bitte beachten Sie die Straßenverkehrs-Ordnung.

Kann ich einen bestimmten Stellplatz reservieren?

Nein, Sie haben auch mit einem Bewohnerparkausweis kein Anrecht auf einen speziellen Stellplatz. Innerhalb des Bewohnerparkgebietes, haben Sie die freie Wahl. Die Stellplätze sind in Wohnungsnähe fußläufig gut zu erreichen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen privaten Stellplatz anzumieten.

Bekomme ich meine Kosten erstattet, wenn ich den Bewohnerparkausweis nicht mehr benötige obwohl er noch gültig ist?

Da es sich um eine reine Verwaltungsgebühr handelt, können Ihnen die Kosten leider nicht anteilig zurück erstattet werden.

Sind die Regelungen in einem Bewohnerparkgebiet endgültig, wenn dieses einmal eingerichtet ist?

Nein, die getroffenen Regelungen sind nicht abschließend. Die Entwicklung im jeweiligen Bewohnerparkgebiet wird ständig beobachtet. Wenn sich eine geänderte Struktur in einzelnen Straßen auf die Parksituation auswirkt, können geeignete Anpassungen vorgenommen werden.

Was tun bei einem Fahrzeugwechsel?

Wenn das alte Kennzeichen übernommen wird, ist nichts zu veranlassen.

Bei einem Wechsel des Kennzeichens muss das im Ausweis eingetragene Kennzeichen gebührenpflichtig geändert werden. Für Änderungen werden 2,50 Euro erhoben.

Fragen rund ums Kennzeichen

  • Rotes Kennzeichen - Für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen wird kein Bewohnerparkausweis erteilt.
  • Kurzzeitkennzeichen - Das Kurzzeitkennzeichen ist wie das Rote Kennzeichen grundsätzlich vorgesehen, um die Überführung eines Fahrzeuges durchführen zu können. Daher ist das Fahrzeug nur kurzzeitig im Gebrauch und stellt somit nicht die persönliche Mobilität sicher. Die Kennzeichen werden nur für Probe- und Überführungsfahrten ausgestellt. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen können im Bereich bestehender Langzeitparkmöglichkeiten bis zur Gesamtdauer der Gültigkeit des Kennzeichens abgestellt werden. Die Höchstparkdauer an diesen Stellplätzen beträgt in der Regel sechs Tage.
  • Saisonkennzeichen - Der Ausweis kann jederzeit erteilt werden, gilt ein Jahr und kann deshalb auch nach Ablauf der Zulassung noch gültig sein.
  • Historisches Kennzeichen - Historische Fahrzeuge haltende Personen erhalten unter den gleichen Bedingungen einen Bewohnerparkausweis wie andere.
  • Zollkennzeichen - Die Laufzeit eines Bewohnerparkausweises wird grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Kennzeichenablaufes beschränkt.
  • Kennzeichenübernahme bei neuem Fahrzeug - Wenn das alte Kennzeichen übernommen wird, ist nichts zu veranlassen.
  • Kennzeichenänderung - Bei einer Kennzeichenänderung wird ein Ersatzausweis mit Restlaufzeit ausgestellt.
  • Ausländisches oder auswärtiges Kennzeichen - Wenn Sie im Bewohnerparkgebiet wohnhaft gemeldet sind, können Sie für ein Fahrzeug mit ausländischem oder auswärtigem Kennzeichen einen Bewohnerparkausweis erhalten. Bedienstete einer internationalen Organisation erhalten einen Bewohnerparkausweis, obwohl sie von der Meldepflicht befreit sind. Voraussetzung ist aber, dass ein Mietvertrag für einen Wohnsitz innerhalb des Bewohnerparkgebietes vorliegt.
  • Wenn sich Ihr Kölner oder Ihr auswärtiges Kennzeichen ändert, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis mit dem neuen Kennzeichen. Dieser wird gegen eine Gebühr von 2,50 Euro für die Restlaufzeit ausgestellt und ist in jedem Kundenzentrum und der Zulassungsstelle erhältlich. In der Zulassungsstelle können Sie den neuen Bewohnerparkausweis auch direkt bei der Zulassung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Köln beantragen. Da wir Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis einbehalten müssen, bringen Sie diesen bitte mit. Auch benötigen wir die Bescheinigung der fahrzeughaltenden Person, wenn die antragstellende Person nicht die fahrzeughaltende Person ist.

Wie werden andere Fahrzeuge behandelt?

  • Motorrad - Bewohnerparkausweise werden auch für Motorräder erteilt. Der Ausweis berechtigt aber nur zum Parken auf einem Stellplatz mit einem Fahrzeug. Motorräder können auch auf Flächen abgestellt werden, die grundsätzlich nicht zum Parken freigegeben sind, wenn andere Verkehrsteilnehmende dadurch nicht behindert werden.
  • Leihfahrzeug - Bewohnerparkausweise werden auch für geliehene Fahrzeuge erteilt, wenn ein Leihvertrag oder eine Bescheinigung fahrzeughaltenden Person vorgelegt wird. Der Gültigkeitszeitraum des Bewohnerparkausweises wird auf die Leihdauer begrenzt.
  • Carsharing - Ein Bewohnerparkausweis wird auf den Namen der Carsharing-Firma ausgestellt. Das Parkrecht gilt dann nur für ein deutlich erkennbares Fahrzeug dieser Firma.
  • Privates Carsharing - Bei privatem Carsharing können für ein Kraftfahrzeug im Rahmen eines Pilotprojektes bis auf Weiteres Bewohnerparkausweise für verschiedene Bewohnerparkgebiete ausgestellt werden. 
  • Sonderfahrzeuge - Grundsätzlich wird für Sonderfahrzeuge wie Lkw oder Wohnmobile kein Bewohnerparkausweis erteilt. Steht einem Haushalt allerdings kein anderes Fahrzeug zur Verfügung und überschreitet das Fahrzeug weder eine maximale Länge von 5,60 Meter noch eine maximale Breite von 2,10 Meter, wird im Einzelfall entschieden.

An wen kann ich mich mit Fragen zum Bewohnerparken wenden?

Unter der Rufnummer 115 oder 0221 / 221-0 erhalten Sie weitere umfangreiche Informationen.

Woran muss ich noch denken, wenn ich einen Bewohnerparkausweis beantrage (Umweltzone, TÜV-Plakette, Ummeldung)?

Bei der Vergabe eines Bewohnerparkausweises wird nicht geprüft, ob Ihr Fahrzeug eine grüne Feinstaubplakette oder eine TÜV-Plakette hat. Auch nicht, ob das Fahrzeug umgemeldet wurde. Die geltenden Rechtsvorschriften müssen Sie jedoch beachten. Fast jedes Bewohnerparkgebiet liegt zum Beispiel innerhalb der Umweltzone. Dann benötigt Ihr Fahrzeug eine grüne Feinstaubplakette.

Umweltzone Feinstaubplakette

Vergessen Sie auch bitte nicht die fälligen Hauptuntersuchungen (TÜV-Plakette).

Sind Sie nach Köln umgezogen oder haben Sie Ihr Fahrzeug erst kürzlich gekauft? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie Ihr Fahrzeug schon umgemeldet haben.

Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb Deutschlands nach Köln Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb Kölns