Auch für den Jahreswechsel 2022/2023 verhängt die Stadt Köln ein Lkw-Fahrverbot für die Kölner Innenstadt. Diese Maßnahme wurde mit der Polizei abgestimmt und dient dazu, die Sicherheit der Menschen, die an den Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt teilnehmen, zu erhöhen.

Das Fahrverbot gilt von Samstag, 31. Dezember 2022, 20 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2023, 4 Uhr, für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lastkraftwagen mit Anhängern. Das Fahrverbot gilt nicht für Busse.

Ausnahmegenehmigungen können beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, bis spätestens 22. Dezember 2022, 12 Uhr, beantragt werden. Einen entsprechenden Antragsvordruck mit ausführlichen Hinweisen und Erläuterungen können Sie per Fax 0221 / 221-26130 oder telefonisch 0221 / 221-26335 anfordern oder sich hier online abrufen.

Antragsvordruck für die Ausnahmegenehmigung

Das Lkw-Fahrverbot gilt linksrheinisch für den Bereich innerhalb folgender Straßen: Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst. Ein Verlassen der genannten Straße ist lediglich in Richtung stadtauswärts möglich. Eine Einfahrt in diesen Bereich über die Deutzer Brücke und die Severinsbrücke ist nicht möglich.

Im Rechtsrheinischen verläuft die Grenze entlang folgender Straßen: Straße des 17. Juni – Walter-Pauli-Ring – Deutzer Ring bis Östliche Zubringerstraße – einschließlich Im Hasental (hier ist das Befahren möglich).