Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!

 

Als Privatperson aus Köln können Sie montags bis freitags nach entsprechender Terminvereinbarung auch die Zulassungsstellen in Bergheim und Hürth in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis montags bis freitags auch zur Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll gehen. Samstags suchen Sie bitte die Zulassungsstelle der Kommune auf, in der Sie gemeldet sind.

Darüber haben wir mit dem Rhein-Erft-Kreis eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Diese gilt ausschließlich für Privatpersonen. Geschäftsleute, das heißt Gewerbetreibende und sonstige juristische Personen oder Vereinigungen, müssen weiterhin die Kfz-Zulassungsstelle der Kommune aufsuchen, in der sie ihren Betriebssitz haben.

Wenn Sie als Privatperson Geschäftsleute mit Ihren Zulassungsangelegenheiten beauftragen, zum Beispiel Fahrzeughändlerinnen, Fahrzeughändler oder einen Kfz-Zulassungsdienst, müssen diese zur Kfz-Zulassungsstelle in der Kommune gehen, in der Sie als Privatperson Ihren Wohnsitz haben.

Auch wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten wollen, müssen Sie zu der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes gehen.

Welche Dienstleistungen umfasst die Kooperation?

Zulassung eines Neufahrzeuges Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb von Köln Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb nach Köln mit Halterwechsel Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb nach Köln ohne Halterwechsel Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf dieselbe Person Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs Änderung von Halterdaten (Name) Änderung von Halterdaten (Adresse) Änderung von Technikdaten Kurzzeitkennzeichen Neusiegelung eines Kennzeichens Umkennzeichnung Vergabe und Löschung eines Saisonkennzeichens

Kontakt

Öffnungszeiten für beide Zulassungsstellen:

Montag und Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13 Uhr

Dienstag: 7:30 Uhr bis 13 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 Uhr bis 13 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr

Freitag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Die Vereinbarung gilt nur von montags bis freitags. Am Samstag müssen Sie die Zulassungsstelle Ihrer Wohnsitzgemeinde aufsuchen.

Rhein-Erft-Kreis - Zulassungsstelle Bergheim
Rhein-Erft-Kreis - Zulassungsstelle Hürth
Zulassungsstelle Köln-Poll