Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden

Seit 2005 gibt es im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere.
Der Fahrzeugschein heißt seitdem Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Ihre bisherigen Papiere müssen Sie nicht umtauschen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.

Die neuen Papiere erhalten Sie, wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden.

Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. Sobald sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.

Ein Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt nicht in Betracht. Wir tauschen nur aus, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.

Was sich an den Dokumenten geändert hat

Wesentliche Änderung ist: Der Teil I der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist durchnummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.

Im Teil II sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil I, wie früher in der Zulassung / im Fahrzeugschein, wesentlich ausführlicher.

Die Ablösung der alten Unterlagen hängt zusammen mit der Anpassung an europäisches Recht. Die deutschen Regelungen wurden "harmonisiert".

Haben Sie Fragen ?

Bei Fragen können Sie sich an die Zulassungsstelle unter den Rufnummern

0221 / 221-26635 und -26692

wenden, oder Sie senden eine E-Mail an

die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle