Die Luftreinhaltung in den Städten ist bundesweit derzeit ein zentrales Thema. Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten, Hintergrundinformationen sowie weiterführende Links zu dieser Problematik in Köln zusammengestellt. Zudem erhalten Sie einen Überblick zum Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 bis 2020" der Bundesregierung.

Fragen und Antworten

Wie ist der aktuelle Stand des Gerichtsverfahrens?

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben mit einem außergerichtlichen Vergleich die Klage der DUH zum Luftreinhalteplan Köln beendet. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt und werden nun gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht die Erledigung des Rechtsstreits erklären.

Vergleichstext
Anlage 1 - Maßnahmenpaket
Anlage 2 - Messstellen in Köln

Eckpunkte des Vergleichs

Mit dem Vergleich wurde eine Reihe von Maßnahmen vereinbart. Herauszuheben sind hierbei unter anderem:

  • Einrichtung von Radfahrstreifen auf den Kölner Ringen, der Nord-Süd-Fahrt und auf Hauptrouten in den Stadtteilen (Umsetzung ab 2020 beziehungsweise 2021)
  • Erarbeitung und Umsetzung von Radverkehrskonzepten und Fahrradstraßennetze für die Stadtbezirke
  • Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike Towern mit je 120 Fahrradabstellplätzen ab 2020
  • Installation von 200 Elektroladesäulen, darunter 20 Prozent Schnellladesäulen für E-Fahrzeuge
  • Im Hinblick auf eine mögliche Einführung von Tempo 30 im Gebiet zwischen den Ringen und dem Rhein: Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung

Im Vergleich ebenfalls festgeschrieben und überwiegend bereits umgesetzt wurden unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Expressbuslinien auf der Aachener Straße und Reduzierung des KfZ-Zuflusses in Höhe der P+P Anlage Weiden West mittels Lichtsingnalanlagenschaltung
  • Erneuerung und Optimierung von 20 Ampelanlagen auf der Luxemburger Straße, so dass Staus und Stop-Go-Verkehrssituationen vermieden werden.
  • Erneuerung beziehungsweise Ertüchtigung der von den Kölner Verkehrsbetrieben eingesetzten Busse auf Abgasstandard Euro, VI
  • Erhöhung der Parkgebühren; die Mehreinnahmen sind zweckgebunden für Verbesserungen im ÖPNV zu verwenden
  • Lkw-Transitverbotszone in der Innenstadt, ausgenommen Lkw, die die Euro-VI-Norm erfüllen

Was sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker zum Urteil des Verwaltungsgerichts?

Das ist ein guter Tag für Köln. Dieser Vergleich zeigt, dass die Maßnahmen, die die Stadt Köln für den Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner ergriffen hat, wirken. Die Stadt Köln hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen und Projekten ausgearbeitet, die vielfach bereits kurzfristig umgesetzt wurden und langfristig angelegt sind, und die die Luft in Köln nachhaltig verbessern. Besonders stolz macht mich bei dem nun erzielten Vergleich, dass Fahrverbote für Köln vom Tisch sind. Ich danke allen Beteiligten, die dieses Ergebnis möglich gemacht haben, insbesondere Verkehrsdezernentin Andrea Blome für die Arbeit der vergangenen Monate.