Fragen und Antworten zur aktuellen Situation nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes

Wie ist der aktuelle Stand zur Luftreinhaltung in Köln?

Das Land NRW und die Bezirksregierung Köln haben gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 8. November 2018 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Berufung eingelegt. Laut Oberverwaltungsgericht soll in der ersten oder zweiten Mai-Woche 2019 ein öffentlicher Beweis- und Erörterungstermin stattfinden, in dem auch Sachverständige gehört werden. Eine Entscheidung zu möglichen Fahrverboten in Köln wird nicht in diesem Termin, sondern nach mündlichen Verhandlungen voraussichtlich im August 2019 für Köln ergehen. Erst nach der Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts würden in Köln Fahrverbote in Kraft treten.  

Die Bezirksregierung hat mit der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wesentliche Aspekte der bisherigen Entwicklung aufgegriffen und ein stringentes Maßnahmenpaket dargestellt, mit dem die Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe erreicht werden kann. Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan ist am 1. April 2019 in Kraft getreten und sieht neben anderen Maßnahmen eine räumliche Erweiterung der Umweltzone (entsprechend der bisherigen Regelung) und die Einführung eines Verbots für den Lkw-Durchgangsverkehr durch das Stadtzentrum und Teile des rechtsrheinischen Kölns vor.

Wo kann der Luftreinhalteplan der Bezirksregierung eingesehen werden?

Was sagt die Stadt Köln zum Luftreinhalteplan?

Die Stadt Köln begrüßt den Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln. Die Tatsache, dass er keine Fahrverbote anordnet, ist für Köln eine erleichternde Nachricht.

Der Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner hat für die Stadt Köln höchste Priorität. Die Stadtverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten engagiert mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung eingebracht. Die Stadt Köln hat sich mit Fachleuten und Vertretern von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft beratend und anschließend mit ihrer Expertise im Sinne des Gesundheitsschutzes, des Wirtschaftsstandorts Köln und der verkehrlichen Funktionsfähigkeit der Stadt für Bewohnerinnen und Bewohner, Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen an der Weiterentwicklung des künftigen Luftreinhalteplans beteiligt.

Nun gilt es, dass Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster abzuwarten. Die Stadtverwaltung bereitet sich auf verschiedene Szenarien vor. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung die Mobilitätswende mit aller Energie vorantreiben und alle damit verbundenen Maßnahmen weiter forcieren.

Die Stadt Köln appelliert an die Bundesregierung und die Automobilindustrie, Verantwortung zu übernehmen. Eine zügige Hardwarenachrüstung trägt zu einer erheblichen Verbesserung der Luftqualität bei. Aus Sicht der Stadt Köln ist diese unverzichtbar.

Was hat das Verwaltungsgericht Köln am 8. November 2018 entschieden?

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Das Verwaltungsgericht Köln hat das Land Nordrhein-Westfalen dazu verurteilt, den für die Stadt Köln geltenden Luftreinhalteplan zum 1. April 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresgrenzwerts für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Stadtgebiet Köln enthält.

Zu den erforderlichen Maßnahmen müssen nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Fahrverbote für stark emittierende Fahrzeuge gehören. Dies betrifft Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2.

Laut Gericht soll sich eine Fahrverbotszone an der Umweltzone 2012 Köln "orientieren". Ab 1. September 2019 soll das Fahrverbot auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5 erfassen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der derzeit gültige Luftreinhalteplan von April 2012 keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vorsehe, um den Grenzwert einzuhalten. Dies gelte auch für den aktuellen Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der derzeit von der Bezirksregierung Köln entwickelt wird und demnächst in die formelle Offenlage geht

Was meint Oberbürgermeisterin Henriette Reker zum Urteil des Verwaltungsgerichts?

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat betont, dass die Gesundheit der Bevölkerung oberste Priorität für die Stadt Köln habe, doch Fahreinschränkungen dürfen die Stadt und den Wirtschaftsstandort Köln nicht zum Erliegen bringen:

Der Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner hat für die Stadt Köln höchste Priorität. Das Gericht hat am 8. November 2018 ein Urteil gefällt, das im Rahmen des Möglichen lag, aber die Stadt in der Umsetzung vor große Aufgaben stellt.

Die Stadtverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten engagiert mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen alternativ zu Fahrverboten in den Luftreinhalteplan der Bezirksregierung eingebracht. Die dadurch zu erreichenden Verbesserungen bis 2020 reichen nach Auffassung des Gerichts aber nicht aus.

Unabhängig von einem möglichen Revisionsverfahren bedeuten zonenbezogene Dieselfahrverbote für weite Teile der Stadt gravierende Einschränkungen im Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger, die auf Kraftfahrzeuge angewiesen sind. Deswegen ist es jetzt unsere Aufgabe, uns besonders zielorientiert in das weitere Verfahren einzubringen. Fahreinschränkungen dürfen die Stadt und den Wirtschaftsstandort Köln nicht zum Erliegen bringen. Die Stadtverwaltung wird diesen Prozess in enger Abstimmung mit ihren politischen Gremien begleiten.

Gleichzeitig dürfen wir aber nicht nachlassen, die Mobilitätswende weiter zu betreiben und alle damit verbundenen anderen Maßnahmen mit aller Energie weiter zu forcieren. Als Oberbürgermeisterin weise ich nochmals und nachdrücklich darauf hin, dass zur Belastung der Luft in Köln neben dem Straßenverkehr, insbesondere auch der Schiffsverkehr und die umliegende Industrie beitragen.

Die Bundesregierung und die Automobilindustrie müssen Verantwortung übernehmen. Eine zügige Hardwarenachrüstung trägt zu einer erheblichen Verbesserung der Luftqualität bei. Aus Sicht der Stadt Köln ist diese unverzichtbar.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat außerdem angekündigt, dass wir uns aktiv beratend im Sinne von Gesundheitsschutz, Wirtschaft und Verkehrsnotwendigkeit durch Bewohnerinnen und Bewohner, Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen an der Weiterentwicklung des künftigen Luftreinhalteplans beteiligen und unsere Expertise einbringen werden.

Wo finde ich die Abgasnorm meines Dieselfahrzeugs?

Angaben zur Abgasnorm Ihres Fahrzeuges finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Kommt das Fahrverbot in Köln? Wann tritt es in Kraft?

Der aktuelle Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln sieht keine Fahrverbote vor. Die beschlossenen Maßnahmen wirken. Es werden nur geringe Grenzwertüberschreitungen prognostiziert, bei denen ein Fahrverbot unverhältnismäßig wäre.

Das Land NRW und die Bezirksregierung Köln haben gegen das Urteil Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingelegt. Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser erklärte kurz nach der Urteilsverkündung:

Es handelt sich um einen massiven Eingriff in die Verkehrsstruktur der Stadt Köln mit ganz erheblichen Auswirkungen für Anwohner, Pendler und den gesamten Wirtschaftsstandort der Stadt Köln. Die Verhältnismäßigkeit einer derart weitreichenden Entscheidung wurde nicht ausreichend dargelegt. Aus diesem Grund werden wir selbstverständlich in Berufung gehen.

Etwaige Fahrverbote können erst dann in Kraft treten, wenn diese in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthalten sind und die Fortschreibung in Kraft getreten ist. Im Falle einer Berufung würden Fahrverbote erst nach der Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Kraft treten.

Was ist mit anderen Städten – gibt es dort Fahrverbote?

Insgesamt sind in etwa 70 deutschen Städten die Stickoxidgrenzwerte überschritten worden. In Hamburg wurde im April 2018 ein streckenbezogenes Fahrverbot für ältere Diesel (Euro Norm 1 bis 4) eingeführt. In Stuttgart gilt ab Januar 2019 im gesamten Stadtgebiet ein Fahrverbot für Diesel (Euro Norm 1 bis 4), in Frankfurt (Euro Norm 1 bis 4 Diesel und Euro Norm 1 bis 2 Benziner) ab Februar 2019.

Eine Gesamtübersicht und weitere Informationen zu Fahrverbote sind auf der Seite des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e. V. (ADAC) zu finden:

Dieselfahrverbot: Alle Fragen und Antworten

Gibt es weitere Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene?

Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit eine Novelle der "13. Bundesimmissionsschutz-Verordnung" mit weitergehenden Regelungen zu möglichen Fahrverboten und technischen Nachrüstungen für Fahrzeuge der Euro Norm 4 und 5. In diesem Gesetzentwurf werden rechtliche und technische Vorschriften für den Einsatz von Nachrüstungen vorbereitet, um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen.

Gesetzesentwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Laut ADAC wird es jedoch noch dauern, bis Nachrüstsätze erhältlich sind, da entsprechende Systeme noch zugelassen werden müssen.

Ausgenommen würden nach dieser Novelle aus Verhältnismäßigkeitsgründen auch alle Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 6. Weitere vorgesehene Ausnahmetatbestände umfassen nachgerüstete Nutzfahrzeuge – für diese erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein Nachrüst-Förderprogramm.

Welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung setzt Köln bereits um?

Folgende Maßnahmen hat der Rat der Stadt Köln im Februar 2018 zur Verbesserung der Luftqualität in Köln beschlossen:

Runder Tisch Luftreinhaltung

In seiner Sitzung am 11. September 2018 hat der Verkehrsausschuss des Rates den "Green City Masterplan" der Stadt Köln zur Kenntnis genommen und die Verwaltung damit beauftragt, die jeweiligen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln beziehungsweise ihrer Gesellschaften liegenden Maßnahmen des "Green City Masterplans" gemäß ihrer Priorität weiterzuverfolgen. Der "Green City Masterplan" beinhaltet insgesamt 38 Maßnahmen aus fünf verschiedenen Themenfeldern:

  1. Digitalisierung des Verkehrs
  2. Vernetzung im ÖPNV
  3. Radverkehr
  4. Elektrifizierung des Verkehrs
  5. Urbane Logistik
Green City Masterplan Anlage 6: Maßnahmentabelle

Wir setzen auch auf eine Änderung der individuellen Verkehrsmittelwahl zugunsten des Fuß- und Radverkehrs sowie einen Umstieg auf Bus und Bahn durch Ausbau der Verkehrsangebote. Durch die Ausweitung von Leih- und Sharing-Systemen werden Voraussetzungen geschaffen, ohne eigenes Auto die individuellen Verkehrsbedürfnisse zu befriedigen und die Umwelt zu schonen.

Wir übernehmen mit unseren Eigenbetrieben und Beteiligungen konsequent eine Vorbild- und Vorreiterrolle. Köln wird in wenigen Jahren eine der größten Elektrobusflotten in Deutschland betreiben. Darüber hinaus investieren wir verstärkt in den Austausch der großen Transport- und Nutzfahrzeuge, die in besonderem Maße die Luft verschmutzen. Bis 2020 bedeutet das: über 150 Elektro-Radlader, Elektro-Gabelstapler, Elektro-Groß- und Kleinkehrmaschinen sowie rund 50 Elektrobusse für die KVB. Gemeinsam mit unseren Eigenbetrieben investieren wir dafür kurzfristig mehr als 40 Millionen Euro in den Ausbau der Elektromobilität. Mittelfristig beabsichtigt die KVB, insgesamt 101 Elektrobusse und die hierfür erforderliche Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Weitere 120 bereits bestehende Busse der KVB sind für die Dieselumrüstung vorgesehen.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen beteiligen wir uns gemeinsam mit unseren Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften regelmäßig an den Förderaufrufen im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017 bis 2020" des Bundes sowie weiterer Sofortprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. In den drei großen Förderbereichen "Elektrifizierung des Verkehrs", "Digitalisierung des Verkehrs" und "Nachrüstung von Dieselbussen" haben wir mit den Eigenbetrieben in den vergangenen Monaten Fördermittel in Höhe von rund 82 Millionen Euro beantragt, um damit Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 165 Millionen Euro auszulösen. Bislang haben uns hierzu Förderzusagen in Höhe von 38 Millionen Euro erreicht (Förderung des Bundes: rund 17 Millionen Euro, Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen: rund 21 Millionen Euro).

Wir werden in den kommenden zwei Jahren unser Verkehrsmanagement an den Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM) des Bundes anbinden, das Verkehrsmanagement- und Parkleitsystem ertüchtigen und neue Verkehrsinformationstafeln beschaffen. Ferner ist vorgesehen, die verkehrstechnischen Anlagen umfassend zu erneuern, um umweltwirksame Steuerungsmaßnahmen (zum Beispiel umweltadaptive LSA-Anlagen) aufsetzen zu können. Wir forcieren flächendeckend die Mobilitätswende und treiben insbesondere den massiven Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, die Umsetzung der Roadmap Stadtbahnbau sowie die Erweiterung des ÖPNV-Busnetzes voran.

Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen und weitere Informationen

Was sagte Oberbürgermeisterin Henriette Reker nach dem 3. Dieselgipfel am 3. Dezember 2018 in Berlin?

Beim dritten Dieselgipfel am Montag, 3. Dezember 2018, mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin hat Oberbürgermeisterin Henriette Reker die Bundesregierung erneut zum Handeln aufgefordert:

Dass der Bund das "Sofortprogramm Saubere Luft" zur Unterstützung der Kommunen von bisher einer Milliarde auf fast zwei Milliarden Euro verdoppelt hat, ist zwar ein gutes Signal und die Richtung stimmt. Aber auch der dritte Gipfel bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück. Wir brauchen ein Sofortprogramm, das seinen Namen verdient. Denn die Zusagen des Bundes werden uns nur mittel- und langfristig helfen. Wir brauchen aber auch kurzfristige Lösungen. Das "Diesel-Problem" kann Köln wie auch jede andere Stadt nicht alleine lösen. Das geht nur mit dem Bund, den Ländern und mit der Autoindustrie.

Der Bundesregierung fehlt leider die Einsicht, dass die Förderpraxis entbürokratisiert werden und alle Emittenten ihren Beitrag leisten müssen – und nicht nur die Kraftfahrzeuge. Da ist und bleibt die Bundesregierung in der Verantwortung.

Die Bundesregierung nähert sich zwar langsam ihrer Verantwortung. Aber die Zeit drängt.

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