Wir bitten Sie, sich in allen Räumen der Stadtbibliothek Köln so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher dadurch nicht gestört oder behindert werden.
Vor Verlassen der Bibliothek ist der Garderobenschrank zu leeren. Die Schlüssel der Schränke sind Eigentum der Stadtbibliothek. Sie sind daher nach der Leerung der Schränke/Schließfächer in den geöffneten Türen zurückzulassen.
Für Gegenstände, die einer Besucherin beziehungsweise einem Besucher in den Räumen der Stadtbibliothek abhanden kommen, kann leider keine Haftung übernommen werden.
Zum Schutz der Bücher und Medien ist Rauchen, Trinken oder Essen in der Bibliothek nicht gestattet.
Das Mitbringen von Tieren in die Bibliotheksräume ist nicht gestattet. Rollschuhfahren, Inline-Skating und ähnliches, ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Sammlungen, Werbung und Vertrieb von Waren sind nicht erlaubt.
Die Benutzung einiger Serviceleistungen der Stadtbibliothek Köln ist an die Hinterlegung des Mitgliedsausweises gebunden.
Den Anweisungen des Personals der Stadtbibliothek Köln ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Das Hausrecht übt die Bibliotheksdirektorin beziehungsweise der Bibliotheksdirektor aus.
Benutzerinnen und Benutzer können ganz oder zeitweise von der Benutzung ausgeschlossen werden, wenn sie mehrfach oder erheblich gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln oder gegen diese Hausordnung verstoßen.