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© Reinhild Kassing

Sie haben Ihren Führerschein frei-willig abgegeben?
Oder Ihnen wurde der Führerschein weggenommen?

Zum Beispiel:
Weil das ein Gericht entschieden hat.
Oder das Straßen-Verkehrs-Amt.
Das nennt man: Fahr-Verbot.

Sie bekommen ein Fahr-Verbot:

  • Wenn Sie viele Fehler im Verkehr gemacht haben.
  • Wenn Sie betrunken gefahren sind.
  • Oder Drogen genommen haben.
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Es gibt ein befristetes Fahr-Verbot.
Das heißt:
Das Fahr-Verbot gilt nur eine bestimmte Zeit.
Danach bekommen Sie den Führerschein automatisch zurück.
Sie müssen nichts dafür tun.

Wenn das Fahr-Verbot nicht befristet ist,
bekommen Sie den Führerschein nicht automatisch zurück.
Das nennt man: Führerschein-Entziehung.

Sie müssen dann einen Antrag beim Amt stellen,
wenn Sie den Führerschein wieder haben wollen.
Und Sie müssen verschiedene Papiere zeigen.

Welche Papiere brauche ich dazu?

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Diese Papiere brauchen Sie immer:

  • Ein Pass-Foto

Das Foto muss aktuell sein.
Das heißt:
Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.

Das Foto muss bio-metrie-tauglich sein.

Bio-metrie-tauglich heißt:
Die Person ist gut zu erkennen.
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Mund ist geschlossen.
Der Hinter-Grund ist einfarbig.

Es gibt ein Merk-Blatt
mit Regeln für Pass-Fotos.
Bitte befolgen Sie die Regeln.

Das Merk-Blatt heißt: Foto-Muster-Tafel.

Foto-Muster-Tafel
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Sie können auch in einem Foto-Laden nachfragen.

Und Pass-Fotos machen lassen.

  • Erste-Hilfe-Kurs

Beim Erste-Hilfe-Kurs lernen Sie:
Was Sie im Notfall tun müssen.
Zum Beispiel: Bei einem Unfall.

Der Kurs besteht aus 9 Unterrichts-Einheiten.

1 Einheit dauert 45 Minuten.

Wenn Sie alle Einheiten gemacht haben,
dann bekommen Sie einen Nachweis.

 

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Der Nachweis gilt für alle Führer-Schein-Klassen.

Zum Beispiel:

  • Für Autos
  • Für LKW
  • Für Mopeds

Hier können Sie die Erste-Hilfe-Kurse machen:

  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Malteser Hilfs-Dienst
  • Johanniter Unfall-Hilfe
  • Arbeiter Samariter Bund

Hinweis:

Sie brauchen keinen neuen Nachweis,
wenn Sie schon einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht haben.

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  • Seh-Test

Sie müssen manchmal einen Seh-Test machen.
Das hängt von der Führerschein-Klasse ab.
Das heißt:
Ob es ein Führerschein für ein Auto ist.
Oder für einen LKW.

Für Motorrad und Auto und Traktor gilt:
Sie müssen einen Seh-Test machen.
Zum Beispiel: Bei einem Optiker oder einer Optikerin.

Wichtig:
Nicht alle Optiker dürfen diesen Seh-Test machen.
Fragen Sie bitte bei der Fahr-Schule,
wo Sie den Seh-Test machen können.

Nach dem Seh-Test bekommen Sie einen Nachweis.
Der Nachweis vom Seh-Test ist 2 Jahre gültig.

Für LKW gilt:
Sie brauchen einen besonderen Nachweis:
Für den Nachweis gibt es ein Muster.
Das Muster finden Sie in der
Fahr-Erlaubnis-Verordnung
Anlage 6
Nummer 2.1

 

Hier können Sie den Seh-Test machen:

  • Bei Ihrem Augen-Arzt
  • oder Ihrer Augen-Ärztin.
  • Oder bei einem Arzt oder einer Ärztin
    für Arbeits-Medizin und Betriebs-Medizin.

Der Nachweis vom Seh-Test ist 2 Jahre gültig.

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Diese Papiere brauchen Sie manchmal:

  • Eignungs-Bescheinigung vom Arzt oder der Ärztin

Eine Eignungs-Bescheinigung ist ein Papier auf dem steht:
Ob Sie für etwas geeignet sind.
Zum Beispiel: Ob Sie als Bus-Fahrer geeignet sind.

Die Bescheinigung brauchen Sie nur für LKW und Busse.

Sie bekommen die Bescheinigung meistens von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Sie können sich Ihren Arzt oder Ihre Ärztin selbst aussuchen.

Es gibt einen Vordruck für die Bescheinigung.
Das ist ein Papier vom Amt mit einem vorgeschriebenen Text.
Auf dem Papier muss der Arzt oder die Ärztin aufschreiben,
ob Sie als Fahrer oder Fahrerin geeignet sind.

Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin keinen Vordruck vom Amt hat,
kann er oder sie die Ärzte-Kammer danach fragen.

Wichtig:

Die Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein!

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  • Leistungs-Test für Busse

In dem Test prüfen wir Ihre Leistungen
als Bus-Fahrer oder Bus-Fahrerin.
Zum Beispiel:

  • Wie gut Sie reagieren können.
  • Wie gut Sie sich orientieren können.
  • Wie gut Sie sich konzentrieren können.

Achtung:

1. Sie brauchen diesen Nachweis nur für Busse.

2. Sie können den Test nur bei bestimmten Stellen machen.

Wo Sie den Test machen können,
fragen Sie am besten Unternehmen wie

  • Bus-Unternehmen
  • Taxi-Unternehmen
  • Miet-Wagen-Unternehmen
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  • Nachweis für Berufs-Fahrer und Berufs-Fahrerinnen

Sie brauchen einen Nachweis über eine Weiter-Bildung
nach dem Berufs-Fahrer-Qualifizierungs-Gesetz.

Das ist ein Gesetz für den Beruf als Fahrer oder Fahrerin.
Zum Beispiel:
Regeln für die Arbeit als LKW-Fahrer.

Mehr Infos finden Sie auf der Seite:

Berufs-Qualifizierung und Weiterbildung

Wann kann ich den Antrag stellen?

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Sie können den Antrag frühestens 6 Monate
vor dem Ende vom Fahr-Verbot
stellen, wenn:

1. Das Gericht Ihnen den Führerschein weggenommen hat.

2. Oder wenn Sie 8 Punkte oder mehr
im Fahr-Eignungs-Register haben.

Das Fahr-Eignungs-Register ist eine Liste.
In die Liste schreibt das Amt alle schweren Fehler,
die Sie im Verkehr gemacht haben.
Für die Fehler im Verkehr bekommen Sie Punkte.
Wenn Sie 8 Punkte haben, müssen Sie den Führerschein abgeben.

3. Oder wenn Ihnen der Führerschein
in der Probe-Zeit weggenommen wurde.
Weil Sie viele Fehler im Verkehr gemacht haben.

Wenn Sie den Führerschein aus anderen Gründen abgeben mussten,
dann gibt es keine besonderen Fristen für den Antrag.
Dann können Sie den Antrag sofort stellen.

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Wichtig:

Manchmal müssen Sie einen besonderen Test machen,
bevor Sie den Führerschein zurück-bekommen.
Der Test heißt: Medizinisch-psychologische Untersuchung.

Die Abkürzung dafür ist: MPU.
Manche sagen zur MPU auch: Idioten-Test.

Wir können erst entscheiden, ob Sie eine MPU machen müssen,
wenn wir alle nötigen Papiere für den Antrag von Ihnen haben.

Sie müssen eine MPU machen:

1. Wenn Sie betrunken gefahren sind.
Zum Beispiel: Mit 1,6 oder mehr Promille.

2. Wenn Sie immer wieder mit Alkohol im Verkehr auffallen.

3. Wenn Sie Drogen genommen haben.

4. Oder wenn Sie 8 oder mehr Punkte
im Fahr-Eignungs-Register haben.

Mehr Infos zur MPU

Wer ist für mich zuständig?

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Wer für Ihren Antrag zuständig ist,
richtet sich nach dem Anfangs-Buchstaben
von Ihrem Nach-Namen.

Sie erreichen Ihren Sach-Bearbeiter
oder Ihre Sach-Bearbeiterin
unter diesen Telefon-Nummern:

Buchstabe A bis F: 02 21 / 22 12 62 35

Buchstabe G bis KI: 02 21 / 22 12 65 01

Buchstabe KL bis Q: 02 21 / 22 12 68 17

Buchstabe R bis Z: 02 21 / 22 12 62 32

Der neue EU-Führerschein

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Seit 2013 gibt es in Deutschland den EU-Führerschein.

Die Abkürzung EU steht für: Europäische Union.

Der Führer-Schein gilt in der ganzen EU.
Das heißt:
Er gilt in den meisten Ländern in Europa.

Die alten Führerscheine bleiben weiterhin gültig.

Aber wenn Sie einen neuen Führer-Schein bekommen,
bekommen Sie jetzt immer den EU-Führer-Schein.

Weitere Informationen zum EU-Führer-Schein

Muss ich persönlich ins Amt gehen?

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Ja.

Sie müssen persönlich zu uns kommen.

 

Die Adresse finden Sie unter der Überschrift:

Wo bekomme ich den Führerschein wieder?

Wie viel kostet das?

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Sie müssen bis zu 256 Euro bezahlen.

Achtung:

Manchmal müssen Sie mehr Geld bezahlen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie eine Weiterbildung gemacht haben
nach dem Berufs-Fahrer-Qualifizierungs-Gesetz.
Dann müssen Sie zusätzlich 28,60 Euro bezahlen.

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt:
Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

Oder Sie können mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Wo stehen die Gesetze dazu?

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Die Gesetze zum Führer-Schein stehen

in der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.

In Paragraf § 20.

 

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Das Zeichen für Paragraf ist: §

Zur Fahr-Erlaubnis-Verordnung

Wo bekomme ich den Führerschein wieder?

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Das ist unsere Adresse:

Führerscheinstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Öffnungs-Zeiten

Montag bis Freitag
von 8 bis 12 Uhr

Sie können auch einen Termin machen.
Dann müssen Sie sich nicht an die Öffnungs-Zeiten halten.

Sie wollen einen Termin bei uns machen?

Dann rufen Sie uns an.

Telefon: 02 21 / 22 12 61 55

Oder schreiben Sie uns.
Dafür gibt es ein sicheres Kontakt-Formular.

Kontakt-Formular
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Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.

Also eine Nachricht im Internet.

E-Mail an Führerschein-Stelle

Ist das Amt zugänglich für Menschen mit Behinderung?

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Der Eingangs-Bereich ist voll zugänglich.

Es gibt Behinderten-Park-Plätze.

Es gibt Aufzüge für Rollstuhl-Fahrer und Fahrerinnen.

Es gibt Hilfen für Blinde und Seh-Behinderte.

Es gibt Klos für Rollstuhl-Fahrer und Fahrerinnen.

Wie komme ich zur Führerschein-Stelle?

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Sie können mit Bus oder Bahn zu uns kommen.
Zum Beispiel:

Stadt-Bahn-Linien 1 und 9
Halte-Stelle: Kalk Kapelle
Die Halte-Stelle ist rollstuhl-gerecht.

Stadt-Bahn-Linien 1 und 9
Halte-Stelle: Kalk Post
Die Halte-Stelle ist nicht rollstuhl-gerecht.

Bus-Linie 159
Halte-Stellen: Kalk Kapelle und Kalk Post

S-Bahn-Linien S 12 und S 13
Halte-Stelle: Trimbornstraße
Die Halte-Stelle ist nicht rollstuhl-gerecht.

Regional-Bahn RB 25
Halte-Stelle: Trimbornstraße
Die Halte-Stelle ist nicht rollstuhl-gerecht.

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