Informationen in Leichter Sprache

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© Reinhild Kassing

Viele Eltern lassen ihre Kinder tagsüber betreuen.
Zum Beispiel: Wenn sie arbeiten müssen.
Oder wenn sie Zeit für andere Dinge brauchen.

Eine Möglichkeit dafür ist die Kinder-Tages-Pflege.
Kinder-Tages-Pflege bedeutet:
Eine Person passt auf andere Kinder auf.
Die Person heißt: Tages-Mutter oder Tages-Vater.
Oder auch: Tages-Pflege-Person.

Die Person passt für eine bestimmte Zeit auf die Kinder auf.
Für das Aufpassen bekommt die Person Geld.
Manchmal bezahlt das Amt für Kinder, Jugend und Familie für das Aufpassen.
Manchmal müssen die Eltern auch einen Teil zahlen.
Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beitrag.

Auf dieser Seite finden Sie mehr Infos zur Tages-Pflege.

Bitte fragen Sie jemanden um Hilfe,
wenn Sie etwas nicht verstehen.
Oder rufen Sie uns an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 0221 / 221-27519.

Was sind die Vorteile von der Tages-Pflege?

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Ihr Kind wird zu Hause betreut.
Zum Beispiel: In einer Familie,
wo Ihr Kind mit anderen Kindern spielen kann.
Ihr Kind muss nicht in eine Einrichtung gehen.
Zum Beispiel: In eine KITA.

Sie können mit der Tages-Pflege-Person ausmachen,
wann Ihr Kind betreut werden soll.
Zum Beispiel:
Wenn Sie keine regelmäßigen Arbeits-Zeiten haben.
Aber manchmal eine Betreuung für Ihr Kind brauchen.

Mit der Tages-Pflege können Sie Familie
und Beruf besser miteinander vereinbaren.
Das heißt: Sie können arbeiten gehen.
Während Ihr Kind gut betreut wird.

Die Tages-Pflege-Personen werden regelmäßig geprüft.
Sie bekommen eine besondere Erlaubnis
für ihre Arbeit mit Kindern.

Das bedeutet:
Die Tages-Pflege-Personen sind Experten.
Sie kennen sich gut mit Kindern aus.
Sie wissen, was für Ihr Kind gut ist.

Wie kann ich mein Kind anmelden?

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Die Kontakt-Stelle Kinder-Tages-Pflege Köln
vergibt die Plätze für die Tages-Pflege.

Hier können Sie Ihr Kind zur Tages-Pflege anmelden.
Und mehr Infos zur Tages-Pflege bekommen.

Das ist die Adresse:

Kontakt-Stelle Kinder-Tages-Pflege Köln
Venloer Straße 53
50672 Köln

Das ist die Telefon-Nummer:
02 21 - 91 39 270

Das sind die Öffnungs-Zeiten:

Montag:        8 bis 16 Uhr

Dienstag:      8 bis 16 Uhr

Mittwoch:      13 bis 16 Uhr

Donnerstag:  8 bis 18 Uhr

Freitag:         8 bis 12 Uhr

Hier bekommen Sie mehr Infos:

Kontakt-Stelle Kinder-Tages-Pflege Köln

Was brauche ich dafür?

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Wir prüfen:
Ob Sie die Tages-Pflege selbst bezahlen müssen.
Oder ob Sie Hilfen vom Amt bekommen.

Dazu müssen Sie einen Antrag beim Amt stellen.

Der Antrag heißt in Alltags-Sprache:

Antrag auf Prüfung des Anspruchs auf Förderung
und Geld-Leistung für Kinder-Tages-Pflege

Sie können den Antrag hier herunter laden.

Antrag: Kinder-Tages-Pflege
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Sie müssen den Antrag ausdrucken.
Sie müssen den Antrag ausfüllen.

Die Tages-Pflege-Person muss den Antrag unterschreiben.

Sie müssen den Antrag abgeben
bei der Kontakt-Stelle Kinder-Tages-Pflege Köln.

Die Kontakt-Stelle Kinder-Tages-Pflege Köln
leitet Ihren Antrag dann an uns weiter.
Wir prüfen dann Ihren Antrag.

Dann bekommen Sie von uns einen Bescheid.
Ein Bescheid ist ein Brief vom Amt.
In dem Brief steht:
Wie viel Eltern-Beitrag Sie bezahlen müssen.
Dann bekommt die Tages-Pflege-Person das Geld.

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Wichtig:

Sie können den gleichen Antrag benutzen:

  • Wenn sich die Betreuungs-Zeit ändert.
    Zum Beispiel:
    Weil Ihr Kind mehr Betreuung braucht.
    Oder weil Ihr Kind weniger Betreuung braucht.
  • Oder wenn Sie Ihr Kind abmelden wollen.
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Achtung:

Sie können mit der Tages-Pflege-Person

auch einen Vertrag machen.

Dazu sagen wir: Betreuungs-Vertrag.

Dann müssen Sie uns den Vertrag zeigen.

Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

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Es gibt ein Beratungs-Büro.
Das heißt Familien-Büro.

Das Familien-Büro ist im Kalk Karree.
Direkt neben dem Haupteingang.

Das ist die Adresse:

Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Das ist unsere Telefon-Nummer: 0221 / 221-21221.

 

Wir beraten Sie bei Fragen zur Tages-Pflege.

Das sind unsere Öffnungs-Zeiten:

Wenn Sie keinen Termin haben:
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

Wenn Sie einen Termin haben:
Montag, Dienstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Mittwochs ist das Beratungs-Büro geschlossen.

Kontakt zum Familien-Büro

Was muss ich noch zur Tages-Pflege wissen?

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Wer betreut mein Kind?

Tages-Pflege-Personen betreuen Ihr Kind.

Die Tages-Pflege-Personen haben dafür eine Ausbildung gemacht.

Die Tages-Pflege-Personen haben eine Erlaubnis
für ihre Arbeit mit Kindern.
Und sie werden regelmäßig überprüft.
Das heißt: Sie sind Experten für die Arbeit mit Kindern.

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Wo wird mein Kind betreut?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Meistens wird Ihr Kind in der Wohnung
von der Tages-Pflege-Person betreut.

Sie können aber auch ausmachen,
dass Ihr Kind an einem anderen Ort betreut wird.
Zum Beispiel: Bei Ihnen zu Hause.
Oder in einer anderen Einrichtung.

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Wann kann mein Kind betreut werden?

Reden Sie mit der Tages-Pflege-Person,
wann Ihr Kind betreut werden soll.

Meistens wird Ihr Kind von Montag bis Freitag betreut.
Manchmal auch an Wochen-Enden.

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Wie alt muss oder darf mein Kind sein?

Die Tages-Pflege gibt es für Kinder in jedem Alter.

Meistens werden junge Kinder betreut,
die noch nicht in den Kindergarten gehen.

Wie viel kostet die Tages-Pflege?

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Die Tages-Pflege für 1 Kind
kostet 5 Euro für 1 Stunde.

Achtung:

Die Tages-Pflege kostet 6 Euro je Kind und Stunde,
wenn Ihr Kind in angemieteten Räumen betreut wird.

Das heißt:
Nicht im Haus von der Tages-Pflege-Person.
Und nicht im Haus von den Eltern.
Sondern in anderen Räumen,
die dafür gemietet werden.

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Wichtig:

Manchmal bezahlt das Amt für Kinder, Jugend und Familie
die Tages-Pflege für Ihr Kind.

Zum Beispiel:

  • Wenn die Eltern weniger als 12.000 Euro im Jahr verdienen.
  • Oder 1 Jahr bevor Ihr Kind in die Schule kommt.

Dann ist die Tages-Pflege kostenlos.
Dann müssen Sie nichts für die Tages-Pflege bezahlen.
Aber manchmal müssen die Eltern auch einen Teil zahlen.
Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beitrag.

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Wichtig:

Der Eltern-Beitrag ist nicht für alle gleich.

Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt davon ab:

  • Wie alt Ihr Kind ist.
  • Wann Ihr Kind in die Schule kommt.
  • Wie viel Geld Sie verdienen.
  • Wo Ihr Kind betreut wird.
  • Wie lange Ihr Kind betreut wird.

Mehr Infos in Leichter Sprache finden Sie auf unserer Internet-Seite:

Eltern-Beitrag für die Tages-Pflege
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Wichtig:

Die Tages-Pflege-Person darf kein zusätzliches Geld
von den Eltern verlangen.

Ausnahme:

Sie darf Geld verlangen für das Essen
und Trinken
in der Kinder-Tages-Pflege.

Das bedeutet:
Die Kosten für Essen und Trinken gehören nicht zum Eltern-Beitrag.
Sie müssen dafür zusätzliches Geld einplanen.

Wo stehen die Gesetze zur Tages-Pflege?

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Die Gesetze zur Tages-Pflege
stehen im Kölner Stadt-Recht.

Unter dem Namen:

Satzung über die Erhebung von Eltern-Beiträgen
zu Kinder-Tages-Einrichtungen,
der Kinder-Tages-Pflege und
außer-unterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganz-Tags-Schulen.

Hier können Sie die Satzung zur Tages-Pflege lesen

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