Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenSie wollen Sozial-Hilfe beantragen?
Aber Sie haben keine deutsche Staats-Angehörigkeit?
Staats-Angehörigkeit bedeutet:
Dass man zu einem bestimmten Staat gehört.
Zum Beispiel: weil Sie dort geboren wurden oder eingewandert sind.
Manche Menschen haben eine doppelte Staats- Angehörigkeit.
Das heißt: sie gehören zu 2 Ländern.
Zum Beispiel zu Deutschland und zu der Türkei.
Auch Ausländer und Ausländerinnen können
in Deutschland soziale Leistungen bekommen.
Welche Leistungen können Sie bekommen?
Das hängt davon ab:
- Wie alt Sie sind.
- Wo Sie wohnen.
Wichtig:
Wenn Ihr Wohn-Ort ausländer-rechtlich-beschränkt ist:
Dann können Sie soziale Leistungen nur an Ihrem Wohn-Ort bekommen.
Ausländer-rechtlich-beschränkt heißt:
Sie dürfen nur dort soziale Leistungen beantragen, wo Sie auch wohnen.
Das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz
Asyl heißt: Zufluchts-Ort.
Sie haben das Recht:
für eine bestimmte Zeit in Deutschland zu leben.
Zum Beispiel:
Wenn Ihr Heimat-Land Sie schlecht behandelt.
Sie müssen einen Antrag bei einem Amt stellen,
um Asyl zu bekommen.
Sie sind in der Zeit ein Asyl-Bewerber.
Wenn das Amt Ja sagt zum Antrag:
Dann dürfen Sie in Deutschland für eine bestimmte Zeit bleiben.
Sie sind dann ein Asyl-Berechtigter.
Das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz regelt:
Welche und wie viele Leistungen jemand vom Staat bekommt.
Leistungen sind Hilfen wie zum Beispiel: Geld.
Die Abkürzung für Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz ist: AsylblG.
Dieses Gesetz gilt in der Regel für:
- Ausländische Flüchtlinge
- Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
- Geduldete Ausländer und Ausländerinnen
Geduldete Ausländer und Ausländerinnen sind Menschen,
die in Deutschland leben und keine Aufenthalts-Erlaubnis haben.
Zum Beispiel:
Weil das Amt Nein gesagt hat zu Ihrem Antrag.
Das heißt: Ihr Asyl-Antrag wurde abgelehnt.
Wenn Sie zu diesen Gruppen gehören, dann können Sie einen Antrag stellen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag für diese Hilfen stellen Sie hier:
Bei der Stelle für Leistungen
nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Das ist die Adresse:
Neusser Straße 155
50733 Köln
Das ist die Telefon-Nummer: 02 21 / 22 19 85 50
Ausländische erwerbs-fähige Personen
Erwerbs-fähig heißt:
Sie können arbeiten und für sich selbst sorgen.
Sie können beim Job-Center Köln Arbeitslosen-Geld 2 beantragen, wenn:
- Sie erwerbs-fähig sind.
- Sie noch nicht 65 Jahre alt sind.
- das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz für Sie nicht zutrifft.
Sonstige Anspruchs-Berechtigte
Sie gehören nicht zu den genannten Gruppen?
Dann können Sie Sozial-Hilfe beantragen.
Den Antrag für Sozial-Hilfe stellen Sie bei der
zuständigen Außen-Stelle vom Amt für Soziales und Senioren.
Die Adressen von diesen Stellen finden Sie
unter den Links bei "Weitere Infos".
Muss ich beim Amt vorsprechen?
Ja.
Bitte machen Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch aus.
Rufen Sie vorher bei der zuständigen Dienst-Stelle an.
Die Adressen von diesen Stellen finden Sie
unter den Links bei "Weitere Infos".
Muss ich Gebühren bezahlen?
Nein.
Sie müssen nichts bezahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
Infos zu sozialen Leistungen für Ausländer finden Sie im:
- Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz (AsylblG)
- Sozial-Gesetz-Buch, Zweites Buch (SGB II)
- Sozial-Gesetz-Buch, Zwölftes Buch (SGB XII)