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© Reinhild Kassing

Wenn Sie 16 Jahre alt werden:

Dann müssen Sie einen Personal-Ausweis haben.

Das schwere Wort dafür heißt:

Personal-Ausweis-Pflicht.

Es gibt eine Ausnahme:

Wenn Sie schon einen Reise-Pass haben,

dann müssen Sie keinen Personal-Ausweis haben.

 

Wichtig ist:

Sie müssen mindestens 1 Papier haben,

mit dem Sie sich ausweisen können.

Also einen Personal-Ausweis oder einen Reise-Pass.

Auch Kinder können einen Reise-Pass bekommen.

Damit können die Kinder mit ihren Eltern in andere Länder reisen:

In Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören.

Zum Beispiel: Länder in Afrika, Asien oder Amerika.

Seit November 2010 gibt es einen neuen Personal-Ausweis.

Auf dieser Seite können Sie mehr dazu lesen.

Was kann der neue Personal-Ausweis?

Der neue Personal-Ausweis sieht aus wie eine Plastik-Karte.

Darin ist ein Chip, auf dem Ihre persönlichen Daten gespeichert werden.

Zum Beispiel: Ihr Name und Ihre Geburts-Daten.

Auch Ihre Finger-Abdrücke werden darauf gespeichert.

Mit diesen gespeicherten Daten können Sie sich im Internet ausweisen.

Zum Beispiel:

Wenn Sie etwas im Internet bestellen wollen.

Sie können gerne zu uns kommen, wenn Sie Fragen dazu haben.

Wir sagen Ihnen gerne:

Was Sie mit dem neuen Personal-Ausweis alles machen können.

Wie bestelle ich den Personal-Ausweis?

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Sie müssen persönlich zu uns kommen,

um den neuen Personal-Ausweis zu bestellen:

  • Zu uns ins Kunden-Zentrum in der Innenstadt.
  • Oder zu einem anderen Kunden-Zentrum in Köln.

Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind:

Dann muss eine erziehungs-berechtigte Person mit Ihnen kommen.

Also Jemand, der für Sie die Verantwortung hat.

Das ist meistens die Mutter oder der Vater.

Kunden-Zentren der Stadt Köln

Was brauche ich, um einen Personal-Ausweis zu bestellen?

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Sie brauchen:

  • Ihren alten Personal-Ausweis
    wenn Sie einen haben.

    Sie müssen Ihren alten Personal-Ausweis
    noch einmal mitbringen,
    wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen.

    Oder Ihren vorläufigen Personal-Ausweis,
    wenn Sie einen haben.

    Weil Sie Ihren alten Ausweis
    oder den vorläufigen Ausweis
    an uns zurück geben müssen,
    wenn Sie Ihren neuen Ausweis bekommen.

  • Wenn Sie keinen alten Personal-Ausweis haben:
    Dann brauchen wir Ihren Reise-Pass.
    Oder Ihren Kinder-Reise-Pass, wenn Sie einen haben.
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  • Eine Urkunde oder das Familien-Stammbuch
    Bitte bringen Sie immer Ihr Familien-Stammbuch mit.
    Oder eine dieser Urkunden:

  • Bei Kindern und Personen, die noch nie verheiratet waren:
    Dann brauchen wir Ihre Geburts-Urkunde.

  • Wenn Sie verheiratet oder geschieden sind:
    Dann brauchen wir Ihre Ehe-Urkunde.
  • Wenn Sie in einer Lebens-Partnerschaft leben:
    Dann brauchen wir Ihre Lebens-Partnerschafts-Urkunde.
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Lebens-Partnerschaft heißt:

Wenn Sie eine Frau sind und mit einer Frau zusammen leben.

Oder wenn Sie ein Mann sind und mit einem Mann zusammen leben.

Das schwere Wort dafür ist:

Gleich-geschlechtliche Partnerschaft.

Wenn Ihre Urkunde im Ausland gemacht wurde:

Dann brauchen Sie eine Übersetzung

von einem staatlich anerkannten Übersetzer.

Wichtig:

Sie müssen uns das Original von der Urkunde

und das Original von der Übersetzung zeigen.

 

  • Ein biometrisches Pass-Foto.
    Das bedeutet:
    Ein Pass-Foto, auf dem Ihr Gesicht ganz entspannt ist.
    Mit geschlossenem Mund.
    Ohne Lächeln oder gerunzelte Stirn.
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Sie können im Amt Pass-Fotos machen.

Es gibt dafür einen Automaten im Amt.

Das können Sie im Amt machen:

  • Pass-Fotos für Ausweise
  • Ihre Finger-Abdrücke
  • und Ihre Unterschrift.

Die Daten brauchen Sie manchmal auch.

Zum Beispiel:

wenn Sie den Ausweis im Internet nutzen wollen.

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Achtung:

Sie bekommen die Pass-Fotos nur digital.

Das heißt: Sie können sie nicht ausdrucken.

Sie können am Automaten auch Ihre Unterschrift

und Ihre Finger-Abdrücke eingeben.

Wir leiten Ihre Daten direkt an das Amt weiter.

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Die Pass-Fotos kosten 7 Euro.

Bitte bezahlen Sie im Amt.

Wenn Sie Ihren Ausweis beantragen.

Achtung:

Kinder unter 6 Jahren können den Automaten nicht benutzen.

Er ist nur für Menschen ab 6 Jahren.

Beispiel für ein biometrisches Foto

Wann kann ich meinen Personal-Ausweis abholen?

Sie müssen 3 bis 4 Wochen auf den neuen Ausweis warten.

Wenn Sie nicht so lange warten können,

dann können wir Ihnen für die Zeit dazwischen

einen vorläufigen Personal-Ausweis geben.

Den vorläufigen Ausweis bekommen Sie sofort.

Zum Beispiel: Wenn Sie bald ins Ausland reisen.

Vorläufig bedeutet: Der Ausweis ist nur so lange gültig,

bis Sie Ihren neuen Personal-Ausweis bekommen.

Wenn Sie Ihren neuen Personal-Ausweis abholen,

müssen Sie den vorläufigen Ausweis wieder abgeben.

Der vorläufige Ausweis kostet extra Geld.

Der neue Personal-Ausweis ist nach 3 bis 4 Wochen fertig.

Dann können Sie den Personal-Ausweis bei uns abholen.

Sie bekommen in dieser Zeit einen Brief von der Bundes-Druckerei.

Den Brief müssen Sie zu Hause gut aufheben.

Darin stehen wichtige Informationen.

Zum Beispiel die PIN-Nummer.

Die PIN-Nummer ist eine geheime Nummer, die nur Sie kennen.

Mit dieser Nummer können Sie sich im Internet ausweisen.

Ausweisen bedeutet, dass Sie sagen: Ja, das bin ich!

Sie müssen mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sein:

Dann bekommen Sie eine PIN-Nummer.

Sie dürfen sich aber erst ab 16 Jahren mit dem neuen Ausweis im Internet ausweisen.

Sie bekommen auch ein geheimes Kenn-Wort.

Das ist dafür da, wenn Sie Ihren Personal-Ausweis verlieren.

Auf unserer Internet-Seite stehen viele wichtige Informationen.

Dort erfahren Sie auch, wann genau Sie Ihren Personal-Ausweis abholen können.

Dazu müssen Sie eine Nummer eingeben.

Diese Nummer steht auf dem Papier, das Sie von uns beim Anmelden bekommen.

Diese Nummer ist auch die Nummer von Ihrem neuen Personal-Ausweis.

Ist mein Personal-Ausweis fertig?

PIN-Nummer ändern

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Sie können Ihre PIN-Nummer ändern.

Das können Sie immer wieder tun.

Gehen Sie dazu in ein Kunden-Zentrum.

Sie können in alle Kunden-Zentren in Köln.

Wichtig:

Bitte bringen Sie Ihren Personal-Ausweis mit.

Hier finden Sie alle Kunden-Zentren in Köln

Online-Ausweis ein- und aus-schalten

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Der neue Personal-Ausweis hat eine Internet-Funktion.

Wir sagen dazu auch: Online-Ausweis.

Das spricht man so: On-lein Ausweis.

Das heißt: Sie können ihn im Internet benutzen.

Zum Beispiel:

Wenn Sie sich im Internet ausweisen müssen.

Wenn Sie etwas bestellen oder kaufen wollen.

 

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Sie müssen den Online-Ausweis ein-schalten lassen,

bevor Sie ihn im Internet benutzen können.

Sie können ihn immer aus-schalten lassen.

Sie können das immer wieder ändern.

Gehen Sie dazu in ein Kunden-Zentrum.

Bitte bringen Sie Ihren Personal-Ausweis mit.

Sie können in alle Kunden-Zentren in Köln.

Hier finden Sie alle Kunden-Zentren in Köln
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Wichtig:

Sie können das auch im Internet machen.

Wir schicken Ihnen einen Brief nach Hause.

In dem Brief ist:

  1. die Geheim-Nummer zum Einschalten.
    Das sind Zahlen und Buchstaben.
    Sie müssen sie auf der Internet-Seite eingeben.
    Wenn Sie den Online-Ausweis einschalten wollen.
  2. die neue PIN-Nummer für den Online-Ausweis.
    Die PIN-Nummer sind Zahlen.
    Sie müssen die Zahlen eingeben,
    wenn Sie Ihren Online-Ausweis benutzen wollen.
Hier können Sie Ihren Online-Ausweis ein-schalten
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Wichtig:

Der Online-Ausweis ist frei-willig.

Sie müssen ihn nicht einschalten.

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

Und wenn ich den neuen Personal-Ausweis nicht selbst abholen kann?

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Wenn Sie den Personal-Ausweis nicht selbst abholen können:

Dann können Sie jemandem den Auftrag geben:

Ihren Ausweis für Sie abzuholen.

Dazu füllen Sie ein Formular aus.

Darauf steht der Name von der Person, die Ihren Ausweis abholt.

Dieses Formular heißt Vollmacht

Sie können die Vollmacht direkt im Internet ausfüllen.

Das Formular ist nicht in schwerer Sprache.

In dieser Vollmacht müssen Sie auch sagen:

Ich habe den Brief von der Bundes-Druckerei erhalten.

Das ist der Brief mit meiner PIN-Nummer und mit meinem Kenn-Wort. 

Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen oder etwas nicht verstehen:

Dann fragen Sie bitte Jemanden.

Drucken Sie dann das Formular aus.

Wichtig: Sie müssen das Formular unterschreiben!

Formular für die Vollmacht

Wie lange ist der Personal-Ausweis gültig?

Der Personal-Ausweis ist 10 Jahre gültig.

Ausnahme:

Wenn Sie noch nicht 24 Jahre alt sind:

Dann ist Ihr Personal-Ausweis nur 6 Jahre gültig.

Wenn Sie noch einen alten Personal-Ausweis haben, der noch gültig ist:

Dann bleibt dieser bis zu dem Ablauf-Datum gültig.

Das Ablauf-Datum steht auf dem alten Personal-Ausweis.

Was mache ich, wenn ich den Personal-Ausweis verloren habe oder jemand ihn gestohlen hat?

Wenn Sie Ihren alten Ausweis verloren haben:

Dann brauchen Sie eine Verlust-Anzeige.

Das bedeutet: Sie müssen zur Polizei gehen.

Dort müssen Sie sagen, dass Sie Ihren Ausweis verloren haben.

Verlust-Anzeige Formular
Infos zur Verlust-Anzeige
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Wenn Sie den neuen Personal-Ausweis verloren haben:

Dann müssen Sie ihn sperren lassen.

Dazu können Sie zur Melde-Behörde kommen.

Oder Sie rufen beim Sperr-Notruf an:

Telefon: 116 116 

Wenn jemand Ihren Personal-Ausweis gestohlen hat:

Dann müssen Sie auch zur Polizei gehen.

Dort müssen Sie sagen, dass jemand Ihren Ausweis gestohlen hat.

Dafür bekommen Sie eine Bescheinigung.

Bringen Sie diese Bescheinigung dann mit zu uns.

Bringen Sie diese Dokumente bitte auch mit:

Wenn Sie den neuen Personal-Ausweis bestellen möchten.

Was kostet der neue Personal-Ausweis?

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22,80 Euro: wenn Sie noch nicht 24 Jahre alt sind.

37 Euro: wenn Sie über 24 Jahre alt sind.

10 Euro: für einen vorläufigen Personal-Ausweis.

6 Euro: für das Freischalten im Internet, wenn Sie 16 Jahre alt werden.

6 Euro: für das Ändern von der PIN-Nummer.

Zum Beispiel: wenn Sie die alte PIN-Nummer vergessen haben.

6 Euro: damit Sie die Möglichkeit zum Ausweisen im Internet wieder nutzen können.

Zum Beispiel: wenn Sie ihren Personal-Ausweis verloren haben.

Und ihn gesperrt haben.

1,50 Euro: wenn Sie eine Verlust-Anzeige machen müssen.

Es kostet nichts:

  • Wenn Sie Ihre Daten bei einem Umzug ändern müssen.
  • Wenn Sie die Möglichkeit zum Ausweisen im Internet sperren müssen.
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Den Personal-Ausweis können Sie mit Bar-Geld bezahlen.

Das heißt: Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

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