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© Reinhild Kassing

Sie suchen eine Person?

Und Sie haben einen Grund dafür?

Zum Beispiel:

  • Sie wollen mit jemandem aus Ihrer Familie Kontakt aufnehmen.
  • Oder Sie planen ein Klassen-Treffen
    mit Ihren Schul-Freunden von früher.
    Sie wissen aber nicht,
    wo die Schul-Freunde heute wohnen.
  • Sie haben einen rechtlichen Grund dazu.
    Zum Beispiel:
    Die Person schuldet Ihnen Geld.
    Und Sie wollen das Geld zurück haben,
    das die Person Ihnen schuldet.

Dann können Sie bei uns erfahren,

welche Adresse die Person zuletzt in Köln hatte.

Diese Info heißt Melde-Auskunft.

Es gibt 3 Arten:

  1. Die einfache Melde-Auskunft
  2. Die erweiterte Melde-Auskunft
  3. Die Archiv-Auskunft

Auf dieser Seite können Sie mehr dazu lesen.

Welche Arten von Melde-Auskünften gibt es?

1. Einfache Melde-Auskunft

Wenn wir die Person eindeutig feststellen können,

bekommen Sie diese Infos:

  • Vorname und Nachname
  • Doktor-Titel, wenn die Person einen hat
  • letzte bekannte Adresse.

Wichtig:

Die einfache Melde-Auskunft können Sie auch im Internet bekommen.

Sie müssen dazu keinen Antrag stellen.

Sie müssen dazu nicht ins Amt kommen.

Sie können online nach der Person suchen.

Dann bekommen Sie sofort eine einfache Melde-Auskunft.

2. Erweiterte Melde-Auskunft

Erweiterte Melde-Auskunft bedeutet,

dass wir Ihnen noch mehr Infos zu der Person geben.

Sie können nur dann eine erweiterte Melde-Auskunft bekommen,

wenn Sie einen wichtigen Grund dafür haben.

Diesen Grund müssen Sie uns beweisen

Wenn wir Ihnen eine erweiterte Melde-Auskunft geben,

schreiben wir der Person, die Sie suchen:

  • über die Melde-Auskunft.
  • dass Sie die Melde-Auskunft bekommen.

Ausnahme:

Wenn Sie einen rechtlichen Grund dafür haben

und uns diesen Grund bewiesen haben.

Zum Beispiel:

Wenn die Person Ihnen Geld schuldet.

Und Sie wollen das Geld von der Person bekommen.

Als Beweis können Sie uns eine Rechnung zeigen,

die Sie der Person geschrieben haben.

In so einem Fall informieren wir die Person nicht über die Melde-Auskunft.

3. Archiv-Auskunft

Sie suchen eine Person,

die seit langem nicht mehr in Köln wohnt?

Dann schauen wir für Sie im Archiv nach.

Dazu sagen wir: Archiv-Auskunft.

Ein Archiv ist ein Ort,

wo wir alte Akten aufbewahren.

Wie lange bewahren wir die Akten im Archiv auf?

Bis zu 50 Jahre

nachdem die Person umgezogen ist.

Oder nachdem die Person gestorben ist.

Was muss ich tun, um Infos zu einer Person zu bekommen?

Es gibt 3 Wege nach einer Person zu suchen:

1. Einfache Melde-Auskunft im Internet

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1. Sie können eine einfache Melde-Auskunft

sofort online bekommen.

Online bedeutet:

Sie suchen im Internet nach der Person.

Das ist der schnellste Weg.

Dann bekommen Sie die Infos sofort.

Klicken Sie dazu bitte auf den nächsten Satz:

 

Einfache Melde-Auskunft im Internet
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Dann kommen Sie zu einer neuen Internet-Seite.

Dort müssen Sie die Infos über die Person aufschreiben,

die Sie suchen.

Zum Beispiel:

  • Den Vornamen und Nachnamen.
  • Oder die letzte bekannte Adresse.

Sie müssen für die Auskunft 6 Euro bezahlen.

Sie müssen das Geld sofort bezahlen.

Dazu sagen wir: Last-Schrift-Verfahren.

Deshalb müssen Sie Ihre Bank-Daten aufschreiben.

Zum Beispiel: Ihre Konto-Nummer.

Wir prüfen dann Ihre Daten.

Dann bekommen Sie die Auskunft aus dem Melde-Register sofort.

Wichtig:

Sie können auch mit Kredit-Karte bezahlen.

Andere Zahlungs-Weisen sind online leider nicht möglich.

Hier finden Sie mehr Infos zum Bezahlen im Internet:

Informationen zum Bezahlen im Internet

2. Antrag im Kunden-Zentrum stellen

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2. Sie können auch einen Antrag stellen:

  • im Kunden-Zentrum Innenstadt.
  • Oder einem anderen Kunden-Zentrum in Köln.

Sie müssen dafür keinen Termin machen.

Sie können ohne Termin zu uns kommen.

Die Adressen von den Kunden-Zentren

finden Sie unten unter der Überschrift: Weitere Infos.

3. Brief an das Amt schicken

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3. Sie können auch einen Brief schreiben

an die Abteilung Einwohner-Wesen.

Schicken Sie den Brief an die Adresse:

Abteilung Einwohner-Wesen

Postfach 10 35 64

50475 Köln

In dem Brief schreiben Sie:

  • dass Sie eine Person suchen,
    die einmal in Köln gewohnt hat.
  • welche Person Sie suchen.
  • die Infos zu dieser Person,
    die Sie kennen.
  • und warum Sie die Infos brauchen.

Das schwere Wort dafür ist: Verwendungs-Zweck.

Sie müssen erklären:

Dass Sie die Infos nicht für Werbung brauchen.

Und dass Sie die Infos nicht für den Handel von Adressen brauchen. 

Welche Angaben über die Person muss ich im Antrag nennen?

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Für die Suche nach der Person brauchen wir

von Ihnen mindestens 4 Angaben.

  1. Nachname
  2. Vorname
  3. die letzte Adresse in Köln, die Sie kennen
  4. Geburts-Tag mit Geburts-Jahr.

Wenn Sie alle 4 Angaben machen können,

reicht das für den Antrag aus.

Wenn Sie nur 3 dieser Angaben machen können,

müssen Sie 1 weitere von folgenden Angaben machen:

  • Geburts-Ort.
  • Frühere Namen.
    Zum Beispiel Geburts-Name.
    Oder früherer Ehe-Name.
  • Ob die Person weiblich oder männlich ist.
  • Welchen Familien-Stand die Person hat.
    Also ob sie verheiratet ist.
    Oder ob sie geschieden ist.
    Oder ob die Ehe-Frau oder der Ehe-Mann gestorben ist.
  • Welchem Land die Person angehört.
    Zum Beispiel:
    Ob sie Deutsche oder Deutscher ist.
    Oder Türkin oder Türke.
    Und so weiter.

Was kostet eine Melde-Auskunft?

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Diese Kosten müssen Sie für jede Person bezahlen,

über die Sie eine Melde-Auskunft beantragt haben:

  • 6 Euro für eine einfache Melde-Auskunft im Internet
  • 11 Euro für eine einfache Melde-Auskunft mit der Post
  • 15 Euro für eine erweiterte Melde-Auskunft.
  • 19 Euro 50 Cent für eine Archiv-Auskunft
    mit einfacher Suche.
  • 24 Euro 50 Cent für eine Archiv-Auskunft
    mit umfassender Suche.
    Das heißt: Wenn die Suche mehr Arbeit macht.

Wichtig:

Sie müssen auch bezahlen,

wenn wir Ihren Antrag auf Melde-Auskunft ablehnen.

Oder wenn wir Ihnen keine neuen Infos geben können.

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Wie kann ich bezahlen?

Sie müssen das Geld überweisen.

Überweisen heißt:

Geld von einem Konto auf ein anderes Konto schicken.

Dazu füllen Sie bei Ihrer Bank einen Zettel aus.

Der Zettel heißt: Überweisungs-Schein. 

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Sie können sich bei Ihrer Bank helfen lassen.

Das Geld wird dann von Ihrem Konto genommen.

Und kommt auf unser Konto bei unserer Bank.

Sie können die Überweisung auch im Internet machen.

Von der Internet-Seite von Ihrer Bank.

Dazu brauchen Sie ein Pass-Wort von Ihrer Bank.

 

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Wichtig:

Wenn Sie nicht persönlich zu uns kommen,

sondern Ihre Anfrage mit der Post schicken

an die Abteilung Einwohner-Wesen,

dann müssen Sie 2 Dinge beachten:

1. Sie müssen das Geld vorher überweisen.

Auf unser Konto bei der Sparkasse Köln-Bonn.

Das sind die Konto-Daten, die Sie dafür brauchen:

IBAN: DE89 3705 0198 0093 1329 75
BIC: COLSDE33XXX
Verwendungs-Zweck: Buchungsstelle 9709.000.1230.7

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2. Sie müssen eine Kopie von Ihrem Konto-Auszug mit schicken.

Damit wir sehen können, dass Sie das Geld bezahlt haben.

Achtung:

Wenn Sie nicht wissen,

wie Sie Geld überweisen können,

lassen Sie es sich von jemandem zeigen.

Oder fragen Sie Ihre Bank.

Informationen zum Bezahlen im Internet

In welchem Gesetz stehen die Regeln zur Melde-Auskunft?

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Die Regeln zur Melde-Auskunft stehen im Bundes-Melde-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: BMG.

Die Regeln stehen in Paragraf 44 und 45.

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Zum Bundes-Melde-Gesetz

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