Beantragung

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Nach positivem Ergebnis der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie den Köln-Pass auf dem Postweg.

Sie können uns die Antragsunterlagen

  • per Post zusenden an:
    Stadt Köln
    Außenstellen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in den Stadtbezirken
    Abteilung Bildung und Teilhabe, Köln-Pass
    Bezirksrathaus Mülheim (3. Etage)
    Wiener Platz 2a
    51065 Köln-Mülheim
  • oder faxen, Fax-Nummer: 0221 / 221-25305.
  • Sie können uns Ihre Antragsunterlagen auch per E-Mail senden:
Sicheres Formular Köln-Pass, zum Antragsversand und Mitteilungen

Köln-Pass mit Antrag

Ich gehöre zu den Personen,

  • die laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) durch das Jobcenter Köln erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)

    Benötigte Unterlagen: Kopie des aktuellen Bescheides des Jobcenter Köln

  • die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) durch die Wohngeldstelle beziehen

    Benötigte Unterlagen: Kopie des aktuellen Wohngeldbescheides

  • die den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (§ 6a BKGG) durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten

    Benötigte Unterlagen: Kopie des aktuellen Bescheides des Kinderzuschlages der Familienkasse

  • die Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten

    Benötigte Unterlagen: Kopie des aktuellen Bescheides über die Leistungen der Kriegsopferfürsorge

  • deren laufendes monatliches Einkommen maximal 30 Prozent über den Bedarfssätzen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) beziehungsweise des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) liegt und die keine der oben genannten Leistungen erhalten (sogenannter Personenkreis der Geringverdiener)

    Benötigte Unterlagen: Kopien aller aktuellen Einkommensunterlagen (Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid) und Nachweise über sonstige Einkünfte (zum Beispiel Kindergeld, Unterhalt, Sonstiges) sowie regelmäßige monatliche Belastungen

  • die in einem Alten- beziehungsweise Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung (§ 53 oder § 67 SGB XII) wohnen und lediglich einen Barbetrag nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zur persönlichen Verfügung erhalten

    Benötigte Unterlagen: Kopie des Bescheides über den Bezug eines Barbetrages nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Köln-Pass ohne Antrag?

Einen Köln-Pass erhalten Sie ohne Antrag, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • Sie erhalten laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Sie erhalten eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Sie erhalten laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Sie erhalten laufende Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

In diesen Fällen brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Der Köln-Pass wird automatisch ausgestellt und zugeschickt.

Haben Sie Kinder im Haushalt?

Dann können Sie eventuell auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Weitere Informationen zum Bildungspaket