Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen
© Reinhild Kassing

In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.

Das heißt: Jedes Kind muss zur Schule gehen.

Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.

 

Das heißt:

Zum Schul-Jahr 2024 bis 2025

müssen alle Kinder zur Schule die zwischen dem 1. Oktober 2017

und dem 30. September 2018 geboren sind.

 

Das bedeutet:

Wenn Ihr Kind in der Zeit geboren wurde,

dann müssen Sie es zur Schule anmelden.

Das schwere Wort dafür ist: Einschulen.

 

Einschulung bedeutet:

Ihr Kind geht zum 1. Mal in die Schule.

© Reinhild Kassing

Sie bekommen eine Eltern-Benachrichtigung.

Das ist ein Brief vom Amt.

In dem Brief steht:

Sie sollen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.

 

Wichtig:

Sie dürfen die Schule selbst aussuchen.

Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.

Zum Beispiel:

Eine Schule in der Nähe.

Damit Ihr Kind nicht so weit fahren muss.

Welche Papiere muss ich mitbringen?

© Reinhild Kassing

Diese Papiere müssen Sie zum Anmelden mitbringen:

 

1. Die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind.

Oder Ihr Familien-Stamm-Buch.

 

2. Ihren Personal-Ausweis.

 

3. Die Eltern-Benachrichtigung vom Amt.

 

4. Den ausgefüllten Anmelde-Bogen.

Sie bekommen den Anmelde-Bogen in den Schulen.

 

5. Nachweis für die Masern-Schutz-Impfung.

Das ist eine Impfung gegen Masern.

Sie ist sehr wichtig für die Kinder.

Sie bekommen den Nachweis vom Arzt oder der Ärztin.

Wenn Ihr Kind gegen Masern geimpft wurde.

© Reinhild Kassing

 

Achtung:

Masern ist eine schwere Krankheit.

Lassen Sie Ihr Kind impfen.

Damit es gegen masern geschützt ist.

Wann kann ich mein Kind anmelden?

Die Anmelde-Zeit war bis 15. November 2023.

 

Sie können Ihr Kind immer noch

an den Grund-Schulen anmelden.

Aber es gibt vielleicht keinen freien Platz mehr

an Ihrer Wunsch-Schule.

 

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Ihr Kind noch nicht angemeldet haben. 

© Reinhild Kassing

Wir sagen Ihnen, wo Plätze frei sind

an den Grund-Schulen in Köln.

 

Das gilt auch:

Wenn Sie nach Köln gezogen sind.

Oder in Köln umgezogen sind.

 

Sie können uns anrufen.

Telefon: 02 21 – 22 13 01 99

Sie können uns auch eine E-Mail schicken.

 

Schreiben Sie uns eine E-Mail
© Reinhild Kassing

Wichtig:

Sie haben Ihr Kind angemeldet.

 

Dann bekommen Sie einen Brief von der Schule.

In dem Brief steht die Schule von Ihrem Kind.

Und wichtige Infos zur Einschulung.

 

Der Brief kommt nach den Oster-Ferien 2024.

Bitte fragen Sie nicht vorher nach!

 

Wo kann ich mein Kind anmelden?

© Reinhild Kassing

Sie müssen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.

Sie können selbst aussuchen, an welcher Schule.

 

Sie haben ein Recht auf einen Schul-Platz.

An einer Schule in Ihrer Nähe.

 

Das Recht gilt aber nur:

1. Wenn die Schule genügend Plätze hat.

2. Wenn die Schule von der Stadt bezahlt wird.

Und es keine Privat-Schule ist.

 

Sie können wählen zwischen

  • evangelischen Schulen
  • katholischen Schulen
  • Gemeinschafts-Schulen.
    Sie können hier Kinder aus verschiedenen Religionen anmelden.
© Reinhild Kassing

 

Manchmal gibt es zu wenige Plätze an der Schule,

die Sie ausgesucht haben.

 

Deshalb ist es wichtig,

dass Sie einen Zweit-Wunsch haben.

 

Das heißt:

Sie suchen sich nicht nur 1 Schule aus.

Sie suchen sich mindestens 2 Schulen aus.

 

Wenn es bei einer Schule nicht klappt,

kann Ihr Kind in die andere Schule gehen.

 

Wichtig:

Sie dürfen Ihr Kind trotzdem nur

an 1 Grund-Schule anmelden.

Bitte überlegen Sie vorher genau,

auf welche Schule Ihr Kind gehen soll.

 

Hier finden Sie eine Übersicht

mit allen Grund-Schulen in Köln.

Grund-Schulen in Köln

Was muss ich vorher noch wissen?

Gesundheits-Prüfung

© Reinhild Kassing

Bevor Ihr Kind in die Schule kommt,

muss es von einem Schul-Arzt

oder einer Schul-Ärztin untersucht werden.

 

Wir nennen das: Schul-ärztliche Untersuchung.

 

Der Arzt oder die Ärztin prüft zum Beispiel:

  • Ob Ihr Kind krank ist.
  • Und ob es besondere Hilfen braucht.

 

Sie bekommen den Termin für die Untersuchung

beim Anmelden in der Grund-Schule.

Gemeinsames Lernen

© Reinhild Kassing

Gemeinsames Lernen heißt:

Kinder mit und ohne Behinderung

lernen gemeinsam in einer Klasse.

 

Sie müssen Ihr Kind dazu auch

bei der Schule anmelden.

 

Manchmal müssen wir erst prüfen,

ob Ihr Kind in die Schule gehen kann.

Zum Beispiel:

Wenn Ihr Kind besondere Hilfen braucht.

 

Zum Beispiel:

  • Einen Aufzug in der Schule.
  • Oder einen Fahr-Dienst
    für ein Kind im Rollstuhl.
© Reinhild Kassing

 

Es gibt eine Beratung beim Schul-Service.

Wir helfen Ihnen bei Fragen

zum Gemeinsamen Lernen.

 

Rufen Sie uns an:

Telefon: 02 21 / 22 12 91 68.

 

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.

Also eine Nachricht im Internet schicken.

E-Mail an den Schul-Service

 

Wir haben eine Karte gemacht.

In der Karte finden Sie eine Übersicht

von Schulen mit Gemeinsamen Lernen:

Schulen mit Gemeinsamen Lernen in Köln

Förder-Schulen

© Reinhild Kassing

Braucht Ihr Kind besondere Hilfen?

Zum Beispiel: Wegen einer Behinderung beim

  • Sehen
  • Hören
  • oder Sprechen?

 

Es gibt manchmal Unterschiede:

  • Wie Kinder sich körperlich entwickeln.
  • Wie gut sie sich bewegen können.
  • Oder wie sie sich geistig entwickeln.

 

Sie können Sie Ihr Kind an einer Förder-Schule anmelden.

Wenn Sie sicher sind,

dass Ihr Kind besondere Hilfe braucht.

 

Wichtig ist dabei:

  • Welche Behinderung hat Ihr Kind?
  • Welche Hilfen braucht Ihr Kind?
  • Welche Schule ist in der Nähe?
© Reinhild Kassing

 

Melden Sie Ihr Kind an einer Grund-Schule an.

Wenn Sie nicht sicher sind,

ob Ihr Kind besondere Hilfen braucht.

 

Alle Kinder werden von einem Schul-Arzt

oder einer Schul-Ärztin untersucht.

Sie prüfen, ob Ihr Kind besondere Hilfe braucht.

 

Wir nennen die Hilfe:

sonder-pädagogische Förderung.

Infos zur sonder-pädagogischen Förderung

Fragen zum Anmelden

© Reinhild Kassing

Sie bekommen einen Brief von uns.

Der Brief heißt: Eltern-Benachrichtigung.

Darin stehen die Adressen von Grund-Schulen.

 

Wenn Sie Fragen zum Anmelden haben:

Rufen Sie bitte bei einer Grund-Schule an.

Oder gehen Sie persönlich vorbei.

 

Bei Fragen hilft auch der Schul-Service:

Telefon: 02 21 / 22 13 01 99

Infos zum Anmelden

© Reinhild Kassing

Jede Schule muss zuerst die Kinder aufnehmen,

die in der Nähe wohnen.

 

Manchmal reichen die Plätze nicht für alle Kinder.

Zum Beispiel:

Weil viele Kinder in der Nähe von der Schule wohnen.

Oder weil viele Eltern sich die gleiche Schule wünschen.

 

Dann muss die Schule viele Fragen prüfen.

Zum Beispiel:

  • Hat das Kind Geschwister in der Schule?
  • Hat das Kind einen langen Schul-Weg?
  • In welchem Kinder-Garten war das Kind?

 

Wir können nicht immer alle Wünsche erfüllen.

Wenn es in Ihrer Wunsch-Schule nicht klappt,

dann gibt die Schule Ihre Anmeldung weiter

an Ihre Zweit-Wunsch-Schule.

 

Wenn es dort auch nicht klappt,

dann machen wir Ihnen einen Vorschlag

für eine andere Schule in Ihrer Nähe.

 

Der Schul-Service hilft Ihnen bei Fragen:

Schul-Service

Infos für Eltern

© Reinhild Kassing

Der Schul-Beginn ist oft schwer

für die Kinder und die Eltern.

 

Wir haben Infos für die Eltern:

Wie Sie Ihrem Kind helfen können.

Bevor Ihr Kind in die Schule kommt.

 

Die Infos sind wichtig für Kinder ab 4 Jahren.

Damit Ihr Kind mit 6 Jahren in die Schule gehen kann.

Tipps zum Schul-Beginn

© Reinhild Kassing

Bereiten Sie Ihr Kind auf die Schule vor.

Hier finden Sie Tipps zum Schul-Beginn.

 

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

 

Der Schul-Service hilft Ihnen bei Fragen:

Schul-Service

Übergang vom Kindergarten in die Grund-Schule

© Reinhild Kassing

Es gibt Info-Veranstaltungen zum Übergang

vom Kinder-Garten in die Grund-Schule.

 

Die Veranstaltung für Eltern macht

der Schul-psychologische Dienst

gemeinsam mit der Familien-Beratung.

 

Hier finden Sie mehr Infos dazu:

Informationsveranstaltung: Wie bereite ich mein Kind auf die Schule vor? - Seite in Alltags-Sprache

2 Jahre vor der Schule

© Reinhild Kassing

Wir machen Info-Veranstaltungen

für die Eltern von Kindern,

die in 2 Jahren eingeschult werden.

In der Info-Veranstaltung lernen Sie die Schulen kennen.

Und andere Tages-Einrichtungen.

 

Die Veranstaltungen sind immer im März.

Wir laden Sie zu den Veranstaltungen ein.

Sie bekommen vorher einen Brief von uns.

Kontakt

© Reinhild Kassing

Das ist unsere Adresse:

Amt für Schulentwicklung

Willy-Brandt-Platz 3

50679 Köln

 

Öffnungs-Zeiten

Montag 8 bis 16 Uhr

Dienstag 8 bis 18 Uhr

Donnerstag 8 bis 16 Uhr

Freitag 8 bis 12 Uhr

Sie können auch einen Termin machen.

Dann müssen Sie sich nicht an die Öffnungs-Zeiten halten.

 

Telefon: 02 21 / 22 12 92 03

Telefax: 02 21 / 22 12 92 41

 

Sie können uns auch eine Nachricht schicken:

Nachricht über unser Kontakt-Formular Nachricht an das Amt für Schul-Entwicklung
© Reinhild Kassing

 

Ist das Amt zugänglich für Menschen mit Behinderung?

Es gibt Behinderten-Park-Plätze.

Es gibt Aufzüge für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.

Die WCs sind eingeschränkt zugänglich

für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.

Der Eingangs-Bereich ist voll zugänglich

für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.

© Reinhild Kassing

 

Wie komme ich zum Amt?

Stadt-Bahn-Linien 1 und 9
Halte-Stellen: Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule

Stadt-Bahn-Linien 3 und 4
Halte-Stelle: Bahnhof Deutz-Messe LANXESS Arena

Bus-Linien 150, 153 und 156
Halte-Stelle: Bahnhof Deutz-Messe LANXESS Arena

Bus-Linie 153
Halte-Stelle: Deutz-Fachhochschule

S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und S 13
Halte-Stelle: Bahnhof Deutz-Messe

Deutsche Bahn
Halte-Stelle: Bahnhof Deutz-Messe

Weitere Informationen