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Wenn Sie einen Hund haben:

Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.

Es ist Ihre Pflicht:

Ihren Hund anzumelden.

Das gilt zum Beispiel auch:

  • wenn der Hund einem Verein gehört
  • oder wenn es ein Wach-Hund bei einer Firma ist.

Wenn Sie sich einen Hund anschaffen:

Dann müssen Sie den Hund innerhalb von 4 Wochen anmelden.

Wenn Ihre Hündin schwanger ist und Babys bekommt:

Dann dürfen die jungen Hunde 6 Monate alt werden.

Nach den 6 Monaten müssen Sie die Hunde innerhalb von 4 Wochen anmelden.

Bei der Hunde-Steuer gibt es Ermäßigungen.

Das heißt: Sie müssen bei bestimmten Gründen

weniger Hunde-Steuer oder keine Hunde-Steuer bezahlen.

Was kostet die Hunde-Steuer?

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Die Hunde-Steuer kostet für jeden Hund:

156 Euro für ein Jahr.

Zum Beispiel:

Wenn Sie 2 Hunde haben:

Dann müssen Sie 2 mal 156 Euro für jedes Jahr bezahlen.

Das sind 312 Euro für jedes Jahr.

Wie melde ich meinen Hund an?

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Sie füllen das Formular zum Anmelden aus.

Das können Sie im Internet tun.

Das Formular ist in Alltags-Sprache.

Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,

fragen Sie jemanden danach.

Hier können Sie das Formular zum Hund anmelden ausfüllen
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Drucken Sie bitte das Formular aus.

Dann unterschreiben Sie es.

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Schicken Sie bitte das Formular mit der Post

oder als Fax.

An das Steuer-Amt.

Wenn sich bei Ihnen etwas ändert:

Dann müssen Sie uns das schreiben.

Zum Beispiel:

  • wenn Sie umziehen
  • oder wenn Sie noch einen Hund bekommen

Wenn Ihr Hund angemeldet ist:

Dann schicken wir Ihnen eine Hunde-Marke mit der Post.

Die Hunde-Marke muss der Hund

draußen gut sichtbar tragen.

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Wichtig:

Sie können Ihren Hund jetzt im Internet anmelden.

Wir haben dafür ein neues Internet-Formular.

Achtung:

Sie müssen dann im Internet bezahlen.

Wenn Sie das nicht wollen,

nutzen Sie unser altes PDF-Formular.

Dann müssen Sie das Geld überweisen.

Hund im Internet anmelden Infos zum Anmelden im Internet

Anmeldung beim Ordnungs-Amt

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Im Landes-Hunde-Gesetz steht:

welche Hunde Sie auch beim Ordnungs-Amt anmelden müssen.

Dazu gehören diese Hunde:

  • die gefährlich sind
  • von bestimmten Rassen
    zum Beispiel: Rottweiler
  • die eine Schulter-Höhe von 40 Zentimetern haben, wenn sie ausgewachsen sind.
    Ausgewachsen heißt: wenn sie erwachsen sind und nicht mehr weiter wachsen.
  • die 20 Kilo-Gramm schwer sind.

Wenn Sie einen solchen Hund oder ein solches Hunde-Baby haben:

Dann müssen Sie diese anmelden.

Ermäßigung von der Hunde-Steuer

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Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen:

Dann können Sie eine Ermäßigung beantragen.

Das gilt auch:

wenn Sie laufend Grund-Sicherung im Alter

oder bei Erwerbs-Minderung bekommen.

Das sind Hilfen nach dem

12. Buch aus dem Sozial-Gesetz-Buch.

Wenn Sie das beantragen wollen:             

Dann brauchen wir von Ihnen:

  • den Nachweis über Ihre Hilfe zum Lebens-Unterhalt
  • den Nachweis über Ihre Grund-sicherung im Alter
  • und bei Erwerbs-Minderung nach dem 2. Buch vom Sozial-Gesetz-Buch.

Die Nachweise dürfen nicht älter als 2 Monate sein.

Die Steuer wird dann für einen Hund

von 156 Euro auf 60 Euro verbilligt.

Zum Beispiel:

Wenn Sie 2 Hunde haben:

Dann müssen Sie für die 2 Hunde 216 Euro bezahlen.

Nämlich 156 Euro plus 60 Euro.                                          

Wenn Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen:

Dann bekommen Sie keine Ermäßigung.

Das Gesetz zum Arbeitslosen-Geld 2

steht im 2. Buch vom Sozial-Gesetz-Buch.

Befreiung von der Hunde-Steuer

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Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:

Dann können Sie eine Befreiung beantragen.

Befreiung heißt: Sie müssen keine Hunde-Steuer bezahlen.

Die Befreiung von der Hunde-Steuer

können Sie nur für einen Hund bekommen.

Sie müssen nachweisen:

  • In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis muss dafür stehen:
    100 Prozent Grad der Behinderung
  • Der Hund darf nur für Sie da sein.
  • Der Hund muss eine Ausbildung haben.
  • Ihr Leben mit Behinderung soll durch den Hund besser werden.
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Wenn Sie das beantragen wollen:

Dann brauchen wir von Ihnen:  

  • eine Kopie von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis,
    von Vorder-Seite und von Rück-Seite,

oder

  • Eine Kopie vom Bescheid der Abteilung:
    Feststellungs-Verfahren nach dem Schwer-Behinderten-Recht. 

Wir brauchen auch:

  • Den Nachweis über die Ausbildung und Prüfung vom Hund:
    als Führ-Hund für Blinde oder Begleit-Hund für Menschen mit anderer Behinderung.

Ein Rettungs-Hund kann ebenfalls befreit sein.

Der Rettungs-Hund muss dafür regelmäßig im Einsatz sein.

Muss ich persönlich ins Amt kommen?

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Nein.

Sie müssen nicht zu uns kommen.

Sie können den Antrag:

  • mit der Post schicken.
  • oder im Internet schicken.

Muss ich Gebühren bezahlen?

Ja.

Das Anmelden beim Ordnungs-Amt kostet 25 Euro.

Manchmal müssen Sie mehr bezahlen.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie einen gefährlichen Hund haben.
  • Oder einen Hund bestimmter Rassen.

Die Rassen stehen im Landes-Hunde-Gesetz.

Mehr Infos bekommen Sie beim Ordnungs-Amt

bei der Überwachung Hunde-Haltung.

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