Sie benötigen finanzielle Hilfen für Ernährung, Kleidung, Gebrauchs- und Verbrauchgüter ihres Haushaltes, Gesundheits- oder Körperpflege?

Ein neues Gesetz regelt den Anspruch auf Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Zwölftes Buch (SGB II und SGB XII) für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. 

Seit dem 1. Juni 2022 können Sie Grundsicherung vom Jobcenter (SGB II) oder von unserem Sozialamt bei der Stadt Köln (SGB XII) erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Welche Leistung in Anspruch genommen werden kann, ist insbesondere von Ihrem Alter abhängig. Außerdem müssen bestimmte Dokumente des Ausländeramtes vorliegen.

Wenn Sie vor dem 1. September 1956 geboren sind

Haben Sie bisher

  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG) von unserem Sozialamt erhalten und
  • wurde vom Ausländeramt bereits vor dem 1. Juni 2022 eine sogenannte Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz ausgestellt,

müssen Sie nichts weiter veranlassen. Unser Sozialamt hat Sie bereits in die Leistungsgewährung nach SGB XII aufgenommen.

Sie haben noch keine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz?

Wenn Sie noch keine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben, zahlen wir Ihnen zunächst weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bitte vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin beim Ausländeramt und legen unserem Sozialamt im Anschluss die Fiktionsbescheinigung oder den Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz vor.

Terminvereinbarung Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz

Sie benötigen erstmalig finanzielle Hilfen?

Benötigen Sie ab dem 1. Juni 2022 erstmalig finanzielle Hilfen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Leistungen bei unserem Sozialamt.

Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen (SGB XII) gegeben sind oder ob Sie zunächst noch ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.

Antrag auf Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine

Sie wissen nicht, zu welcher Personengruppe Sie gehören?

Falls Sie nicht wissen, zu welcher der genannten Personengruppe gehören, werden wir dies mit Ihnen gemeinsam klären. Hierzu reicht es zunächst aus, wenn Sie uns per Formular über Ihren Unterstützungsbedarf informieren.

Unterstützungsbedarf anmelden

Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache ohne Termin derzeit nicht möglich ist. Bitte nutzen Sie das Formular, wenn Sie Hilfen beantragen wollen.

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Situation zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Vollständige Anträge können schnellstmöglich weiterverarbeitet werden. Im Anschluss erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Zu diesem Termin bringen Sie bitte unbedingt die Ausweise aller Personen mit.

Eine persönliche Vorsprache minderjähriger Kinder ist zu diesem Termin nicht erforderlich. Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, warten Sie bitte bis wir uns bei Ihnen melden. Ihr Antrag ist bei uns angekommen und wird bearbeitet. Ein weiterer Antrag ist nicht notwendig.

Wenn Sie am oder nach dem 1. September 1956 geboren sind

Sie beziehen eine ukrainische Altersrente?

In diesem Falle beachten Sie bitte die Regelungen für Personen, die vor dem 1. September 1956 geboren sind. Informationen hierzu finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Sie erhalten bereits Asylbewerberleistungen?

Haben Sie bisher Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten, ändert sich im Juni 2022 für Sie noch nichts. Sie erhalten zunächst weiter Asylbewerberleistungen durch unser Sozialamt. Dies gilt auch, wenn Sie schon einen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter Köln gestellt haben.

Wenn Sie vom Ausländeramt bereits vor dem 1. Juni 2022 eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, zahlt Ihnen das Jobcenter Köln auf Antrag ab Juli 2022 die Grundsicherung an Sie aus. Für die Antragstellung müssen Sie einen Termin im Jobcenter buchen.

Jobcenter Köln - Weitere Informationen und Terminbuchung

Wenn Sie vor dem 1. Juni 2022 noch keine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, vereinbaren Sie bitte schnellstmöglich einen Termin bei unserem Ausländeramt. 

Termin Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG

Sie benötigen ab dem 1. Juni 2022 erstmalig finanzielle Hilfen?

Beantragen Sie ab dem 1. Juni 2022 erstmalig Leistungen beim Jobcenter, wird dort geprüft, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen nach SGB II bereits gegeben sind. Dazu ist eine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erforderlich. Für die Antragstellung müssen Sie einen Termin im Jobcenter buchen. 

Jobcenter Köln - Weitere Informationen und Terminbuchung

Wenn Sie vor dem 1. Juni 2022 noch keine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, vereinbaren Sie bitte schnellstmöglich einen Termin bei unserem Ausländeramt. 

Termin Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG

Bis Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltstitel haben, zahlt Ihnen unser Sozialamt auf Antrag zunächst Asylbewerberleistungen. 

Diesen Antrag können Sie hier stellen – Antrag auf Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine

Sie wissen nicht, zu welcher Personengruppe Sie gehören?

Falls Sie nicht wissen, zu welcher der genannten Personengruppe gehören, werden wir dies mit Ihnen gemeinsam klären. Hierzu reicht es zunächst aus, wenn Sie uns per Formular über Ihren Unterstützungsbedarf informieren.

Unterstützungsbedarf anmelden

Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache ohne Termin derzeit nicht möglich ist. Bitte nutzen Sie das Formular, wenn Sie Hilfen beantragen wollen.

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Situation zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Vollständige Anträge können schnellstmöglich weiterverarbeitet werden. Im Anschluss erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Zu diesem Termin bringen Sie bitte unbedingt die Ausweise aller Personen mit.

Eine persönliche Vorsprache minderjähriger Kinder ist zu diesem Termin nicht erforderlich. Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, warten Sie bitte bis wir uns bei Ihnen melden. Ihr Antrag ist bei uns angekommen und wird bearbeitet. Ein weiterer Antrag ist nicht notwendig.

Leistungen für Studierende ab dem 1. Juni 2022

Für Studierende besteht seit dem 1. Juni 2022 die Möglichkeit Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (kurz BaföG) zu erhalten.

Hierbei handelt es sich um finanzielle Hilfen, die für die Zeit eines in Deutschland neu begonnenen oder fortgesetzten Studiums gezahlt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bereits einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben oder Ihnen eine Fiktionsbescheinigung ausgehändigt wurde. Außerdem müssen Sie bereits bei unserem Ausländeramt vorgesprochen haben und dort registriert worden sein (Bilder, Fingerabdrücke, et cetera). 

Weitere Informationen über die Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz bietet das Kölner Studierendenwerk auf seiner Internetseite. Die Informationen stehen auch auf englischer Sprache zur Verfügung. Dort finden Sie auch Kontaktdaten und Adressen für eine individuelle Beratung.

Informationen Studierendenwerk zu BaföG
Terminvereinbarung Ausländeramt für einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine

Eröffnung eines Basiskontos bei einer Bank 

Sie wollen ein Basiskonto bei einer deutschen Bank eröffnen?

Um bei einer deutschen Bank ein Basiskonto zu eröffnen, ist die Überprüfung der Identität erforderlich.

Zum Nachweis der Identifikation ist nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein gültiger ukrainischer Personalausweis ("Identity Card") bereits ausreichend. Eine Meldebescheinigung oder ein Aufenthaltstitel ist grundsätzlich nicht erforderlich.  

Basiskonten dienen grundlegenden Bankdienstleistungen zur Bargeldversorgung und können zum Beispiel bei den kommunal getragenen Sparkassen eröffnet werden.

Erkundigen Sie sich bitte über die konkreten Anforderungen und Bedingungen bei den jeweiligen Bankfilialen im Kölner Stadtgebiet.

Umtauschmöglichkeit von ukrainischer Währung

Ab dem 24. Mai 2022 können Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Ihre Hryvnia-Banknoten in Euro umtauschen.

Welche Banken und Sparkassen an diesem Umtauschprogramm teilnehmen, können Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums erfahren. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite. 

Außerdem gibt die Deutsche Bundesbank den jeweils gültigen Wechselkurs auf Ihrer Internetseite bekannt. 

Bundesministerium für Finanzen - Mitteilung Umtauschprogramm Wechselkurs Hryvnia in Euro - Deutsche Bundesbank