© Hongqi Zhang

Das Projekt Auszugsmanagement ist eine Kooperation zwischen uns und freien Trägerorganisationen, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren. An dem Projekt sind folgende eingetragene Vereine beteiligt:

  • Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e. V.
  • Kölner Flüchtlingsrat e. V.

Das Auszugsmanagement unterstützt Geflüchtete, die in städtischen Unterkünften in Köln wohnen, bei ihrer Suche nach passendem privaten Wohnraum. Die Mitarbeitenden des Projekts nehmen zunächst Wohnungsangebote für Geflüchtete aus der Bevölkerung auf. Sie kümmern sich um die Formalitäten (Mietvertragsinhalt, Kaution und Schufa-Auskunft), begleiten Behördengänge und erklären den Geflüchteten, was bei der Wohnungsanmietung zu beachten ist. Des Weiteren weisen sie die Geflüchteten auf staatliche Unterstützungsleistungen hin (Mietkostenübernahme, Erstausstattungsbeihilfe und Wohnberechtigungsschein). Außerdem begleiten sie die Geflüchteten bei Wohnungsbesichtigungen, persönlichen Vorstellungen bei Vermieter*innen, der Mietvertragsunterzeichnung und der Schlüsselübergabe. Sie helfen dabei, sprachliche Hürden zu überwinden und Missverständnisse zu vermeiden. Nach einem erfolgreichen Umzug steht das Auszugsmanagement den Geflüchteten und ihren Vermieter*innen für drei weitere Monate für Rückfragen zur Verfügung.

2023 hat das Auszugsmanagement 335 Personen bei der Vermittlung in 135 Wohnungen unterstützt. Seit dem Bestehen des Projekts bis Ende 2023 haben fast 4.700 Personen auf diesem Weg rund 1.600 Wohnungen gefunden. Wir versuchen – trotz der schwierigen Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt – Geflüchtete bei der Anmietung von Wohnraum zu helfen und benötigen deswegen Ihre Mithilfe!

Eine eigene Privatwohnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Integration von Geflüchteten und führt häufig auch zu einer positiven beruflichen und sprachlichen Weiterentwicklung. Wir bieten Ihnen als Vermieter*in die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und Geflüchteten ein Zuhause zu geben, ihre Integration zu beschleunigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken! Wir freuen uns daher über alle Kölner Bürger*innen, die ihre freie Wohnung an Geflüchtete vermieten möchten und an das Auszugsmanagement melden.

Die Beratung durch das Auszugsmanagement ist unabhängig, vertraulich und kostenlos.

Pressemitteilung anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Auszugsmanagements

Zugang zum Auszugsmanagement für Geflüchtete

Das Auszugsmanagement kümmert sich um Geflüchtete, die vom Amt für Wohnungswesen in einer städtischen Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind. Bei der Vermittlung einer Wohnung sind Bleiberechtsperspektive, Integrationsbereitschaft und längerer Aufenthalt in Deutschland von Vorteil. 

Ansprechpersonen

Für Rückfragen anderer Kommunen, Immobiliengesellschaften, Vermieter*innen und Ehrenamtlicher:

Koordinierungsstelle Auszugsmanagement

Telefon: 0221 / 221-23397 oder 23465

E-Mail an die Koordinierungsstelle "Auszugsmanagement"

Kontaktdaten für Beratung Auszugsmanagement

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e. V.
Boltensternstraße 10
50735 Köln

Frau Sari, Telefon: 0221 / 715866-90

Herr Knipprath, Telefon: 0221 / 474410-715

Herr Dodoras, Telefon: 0221 / 474410-716

E-Mail an Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V.

Kölner Flüchtlingsrat e. V.
Kartäusergasse 9-11
50678 Köln

Herr Peter, Mobil: 0178 / 2078852

Frau Frühling, Mobil: 0157 / 35415826

Frau Esen, Mobil: 0157 / 30893863

E-Mail an den Kölner Flüchtlingsrat e. V.

Fragen und Antworten für Vermieter*innen

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, die für Sie als Vermieter*in wichtig sind:

Das Mietverhältnis

Das Mietverhältnis ist ein privatrechtliches Mietverhältnis, das Sie mit den Geflüchteten selbst eingehen.

Die Mietzahlungen

Die Miete wird, solange die Geflüchteten noch kein eigenes Geld verdienen, vom Jobcenter oder dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren übernommen. Durch die Unterzeichnung einer Abtretungserklärung seitens der Mietpartei kann die Miete direkt an den Vermietenden überwiesen werden.

Mietobergrenzen

Es gibt sozialrechtliche Mietobergrenzen, nach denen das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie das Jobcenter die Mietkosten übernehmen können. Die ausgewiesenen Miethöhen umfassen die Grundmiete sowie die kalten Nebenkosten. Auf alle Mieten kommen jeweils circa 2 Euro an Heizkosten je Quadratmeter hinzu. Ist die Wohnung geringfügig kleiner als angegeben, gilt der ausgewiesene Preis weiterhin als angemessen.

PersonenanzahlQuadratmeterBruttokaltmieten
1 Person50 Quadratmeter651 Euro
2 Personen65 Quadratmeter788 Euro
3 Personen80 Quadratmeter939 Euro
4 Personen95 Quadratmeter1.095 Euro
5 Personen110 Quadratmeter1.251 Euro
Jede weitere Personzuzüglich 15 Quadratmeterzuzüglich 158 Euro

 

Ablauf der Vermittlung

Nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf, wenn Sie mit den Konditionen einverstanden sind. Gerne vermitteln wir Ihnen passende Mieter*innen für Ihre Wohnung. 

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 221-23397 und 23465 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

E-Mail an das Auszugsmanagement

Warum ist das Auszugsmanagement wichtig?

Geflüchtete leben häufig schon seit mehreren Jahren in städtischen Unterkünften, selbst wenn ihr Asylverfahren schon erfolgreich abgeschlossen oder die Anerkennung als geflüchtete Person erfolgt ist.

In den Unterkünften kann aufgrund von Gemeinschaftsräumen eine Privatsphäre, wie man sie aus einer privaten Wohnung kennt, nicht gewährleistet werden. Es fehlen manchmal zusätzliche Räume, um für Schule oder Sprachkurse in Ruhe lernen zu können. Die Zubereitung von eigenen Mahlzeiten ist bei fehlender Küche nicht oder in Gemeinschaftsküchen nur nach Absprache anderen Bewohner*innen möglich. Auch wenn sich das Ressourcenmanagement für Geflüchtetenunterkünfte um eine stetige Verbesserung der Unterbringungsqualität bemüht, so kann nicht jeder Familie eine abgeschlossene Wohneinheit zugewiesen werden. 

Eine eigene Wohnung ist ein wichtiger Schritt, um sich bei gesicherter Bleibeperspektive zu integrieren und ein geregeltes Alltagsleben zu führen. Eine erfolgreiche Wohnungssuche wird häufig durch Unkenntnis der Formalitäten in Deutschland und durch Sprachprobleme beeinträchtigt. Wer unsicher ist und sich nicht traut, mit fremden Vermieter*innen und Behörden in Kontakt zu treten, bedarf einer aktivierenden Motivation. Es ist Aufgabe des Auszugsmanagements, hierbei zu unterstützen.

Der Auszug von Geflüchteten aus einer städtischen Unterkunft bedeutet auch, dass öffentliche Gelder für die Anmietung und die Unterhaltung von Unterkünften für Geflüchtete eingespart und teure Unterbringungsmöglichkeiten, wie in Beherbergungsbetrieben, nach und nach aufgegeben werden können.

Downloads