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© Reinhild Kassing

Sie wollen ein Fahrzeug in Köln ummelden

auf einen neuen Halter oder eine neue Halterin?

Zum Beispiel:

  • Weil Sie Ihr Fahrzeug verkaufen.
  • Oder weil Sie es Ihrem Kind schenken.

Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug beim Amt in Köln ummelden.

auf den neuen Halter oder die neue Halterin.

Der Halter oder die Halterin ist die Person,

auf die das Fahrzeug zugelassen wird.

Auf dieser Seite erklären wir,

wie Sie Ihr Fahrzeug ummelden können.

Was brauche ich für das Ummelden?

© Reinhild Kassing

Wenn Sie ein Fahrzeug in Köln ummelden wollen,

dann müssen Sie uns diese Papiere zeigen:

Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 und Teil 2

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen,

dann bekommen Sie die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.

Früher hieß die Bescheinigung: Fahrzeug-Brief.

Die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2

ist ein Nachweis für den Besitz.

Damit zeigen Sie: Ich darf das Fahrzeug nutzen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungs-Stelle anmelden,

dann bekommen Sie die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.

Früher hieß die Bescheinigung: Fahrzeug-Schein.

Die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 ist

ein Nachweis das Anmelden.

Damit zeigen Sie:

Mein Fahrzeug ist beim Amt gemeldet.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Köln ummelden wollen,

müssen Sie uns entweder

  • den Fahrzeug-Brief und den Fahrzeug-Schein zeigen.
  • oder Ihre Zulassungs-Bescheinigungen Teil 1 und 2.

Personal-Ausweis oder Pass vom künftigen Halter

oder der künftigen Halterin

Der Halter oder die Halterin ist die Person,

auf die das Fahrzeug zugelassen wird.

Die Person muss uns ihren Personal-Ausweis oder Pass zeigen.

Versicherungs-Bestätigung

In Deutschland muss jedes zugelassene Fahrzeug versichert sein.

Das heißt: Sie brauchen eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug.

Sie müssen uns einen Nachweis von der Versicherung zeigen.

Das schwere Wort dafür ist: Versicherungs-Bestätigungs-Nummer.

Die Abkürzung dafür ist: VB-Nummer.

Die VB-Nummer bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.

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Nachweis über die Haupt-Untersuchung (TÜV)

Sie müssen nachweisen,

dass Sie die Haupt-Untersuchung bestanden haben.

Ein anderes Wort dafür ist: TÜV.

Dazu können Sie uns diese Papiere zeigen:

  • den Fahrzeug-Schein
  • oder die Zulassung-Bescheinigung Teil 1
  • oder den letzten Bericht vom TÜV.
    Also den Bericht über die Haupt-Untersuchung.

Kennzeichen-Schilder

Wenn Sie ein anderes Kennzeichen wollen,

dann müssen Sie auch Ihre Kennzeichen-Schilder mitbringen.

© Stadt Köln Ulrich Radermacher
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SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug zulassen,

dann müssen Sie Steuern dafür bezahlen.

Das schwere Wort dafür ist: Kraft-Fahrzeug-Steuer.

Die Abkürzung ist: Kfz-Steuer.

Das Haupt-Zoll-Amt ist für die Kfz-Steuer zuständig.

Das Amt bucht die Steuer automatisch von Ihrem Konto ab.

Sie müssen das Abbuchen von Ihrem Konto vorher erlauben.

Die Erlaubnis dafür heißt: SEPA-Mandat.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen,

dann müssen Sie uns die Erlaubnis geben.

Damit das Amt die Steuer von Ihrem Konto abbuchen kann.

Ohne die Erlaubnis dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht zulassen.

Die Erlaubnis brauchen wir auch:

Wenn wir Ihre Daten schon zu einem anderen Fahrzeug haben.

Zum Beispiel: Weil Sie 2 Autos haben.

Hier können Sie das SEPA-Mandat herunterladen
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Sie können das SEPA-Mandat am Computer ausfüllen.

Dann müssen Sie es ausdrucken.

Dann müssen Sie es unterschreiben.

Wichtig:

Auf dem Mandat müssen 2 Unterschriften sein:

1. Die Unterschrift vom Konto-Inhaber

oder der Konto-Inhaberin.

2. Die Unterschrift vom Fahrzeug-Halter

oder der Fahrzeug-Halterin.

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Achtung:

Der Konto-Inhaber ist nicht immer auch der Fahrzeug-Halter.

Manchmal bezahlt eine Person die Kfz-Steuer.

Obwohl eine andere Person das Auto nutzt.

Deshalb brauchen wir immer beide Unterschriften.

Wenn Sie kein Konto haben:

Dann müssen Sie zum Haupt-Zoll-Amt in Köln.

Das Haupt-Zoll-Amt ist für die Kfz-Steuer zuständig.

Wichtig:

Sie müssen zum Haupt-Zoll-Amt gehen,

bevor Sie Ihr Fahrzeug bei uns ummelden lassen.

Das ist die Adresse:

Haupt-Zoll-Amt Köln

Stolberger Straße 200

50933 Köln

Haupt-Zoll-Amt Köln

Lesen Sie auch die weiteren Informationen zum SEPA-Mandat.

Fragen Sie jemanden um Hilfe,

wenn Sie etwas nicht verstehen.

Weitere Infos zum SEPA-Mandat in Alltags-Sprache.

Wie kann ich ein Fahrzeug ummelden?

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1. Sie können das Ummelden online erledigen.

Online heißt:

Im Internet.

Das bedeutet:

Sie können die Ummeldung am Computer erledigen.

Auf dieser Seite wird erklärt,

was Sie dafür brauchen und wie das geht.

Ummelden online

Wenn Sie dazu Fragen haben

oder etwas nicht verstehen,

fragen Sie bitte jemanden um Hilfe.

2. Wenn Sie lieber persönlich zur Zulassungs-Stelle kommen möchten:

Sie müssen vorher telefonisch oder online einen Termin ausmachen. 

Das heißt:

Sie rufen an oder können am Computer einen Termin machen.

Telefon:

0221 / 221-26635

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Termin online vereinbaren
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Zum Termin kommen Sie dann persönlich zur Zulassungs-Stelle.

Das ist die Adresse:

Zulassungs-Stelle Köln

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

Zulassungs-Stelle Köln

Was ist, wenn ich das Fahrzeug als Firmen-Fahrzeug nutze?

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Wenn Sie das Fahrzeug als Firmen-Fahrzeug nutzen,

dann müssen Sie zur Zulassungs-Stelle in Köln kommen.

Das ist die Adresse:

Zulassungs-Stelle Köln

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln
 

Wichtig:

Wenn Sie das Fahrzeug als Firmen-Fahrzeug nutzen,

dann müssen Sie uns auch diese Papiere zeigen:

  • Kopie aus dem Handels-Register
  • Gewerbe-Anmeldung

Was ist, wenn ich unter 18 Jahre bin?

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Sie können ein Fahrzeug auf eine Person unter 18 Jahren

ummelden.

Das ist aber nur in manchen Fällen möglich.

Zum Beispiel wenn die Person unter 18 Jahren:

  • Eine Fahr-Erlaubnis für das Fahrzeug hat.
  • Oder die Person eine schwere Behinderung hat.

Bitte fragen Sie vorher:

Ob Sie das Fahrzeug auf die Person unter 18 Jahren ummelden

können.

Wichtig:

Wenn Sie ein Fahrzeug ummelden wollen auf eine Person unter 18

Jahren,

müssen Sie uns eine Einverständnis-Erklärung von beiden Eltern

zeigen.

Also: Eine Erlaubnis von der Mutter und dem Vater.

Beide Eltern müssen die Erklärung unterschreiben.

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Und beide Eltern müssen uns ihre Ausweise zeigen.

Ausnahme:

Wenn nur 1 Person das Sorge-Recht für das Kind hat.

Zum Beispiel:

  • nur die Mutter
  • nur der Vater
  • oder eine andere Person

Dann muss die Person uns nur ihren Ausweis zeigen.

Und einen Nachweis über das Sorge-Recht.

Muss ich persönlich im Amt vorsprechen?

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1. Sie können persönlich zu uns kommen.

Dann müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.

Das geht telefonisch oder am Computer.

2. Wenn Sie nicht persönlich kommen können:

Sie können die Ummeldung am Computer erledigen.

3. Oder es kann auch eine andere Person für Sie zu uns kommen.

Dazu müssen Sie auch einen Termin vorher vereinbaren.

Die Person muss uns dann eine Vollmacht zeigen.

Eine Vollmacht ist ein Papier,

auf dem steht:

Dass Sie jemanden etwas erlauben.

Hier können Sie das Formular für die Vollmacht herunterladen.
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Das Formular für die Vollmacht

können Sie am Computer ausfüllen.

Dann müssen Sie das Formular ausdrucken.

Dann müssen Sie das Formular unterschreiben.

Beim Ummelden muss die Person uns die Vollmacht zeigen.

Und die Person muss uns ihren Ausweis oder Pass zeigen.

Wie viel kostet das Ummelden?

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Das Ummelden kostet 19,30 Euro.

Achtung:

Manchmal müssen Sie mehr bezahlen!

Zum Beispiel für Ihre Kennzeichen.

Oder wenn Sie Ihren alten Fahrzeug-Brief umtauschen.

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Sie können mit Bar-Geld bezahlen.

Das heißt: Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

Oder Sie können mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.