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© Reinhild Kassing

Liebe Eltern,

wir gratulieren Ihnen zu Ihrem Kind,

Wir informieren Sie hier über das Elterngeld.

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen wollen,

dann können Sie Elterngeld beantragen.

Elterngeld gibt es meistens für das erste Lebensjahr.

Hier können Sie das Elterngeld im Internet beantragen:

Familienportal NRW

Eltern-Geld ist eine Hilfe für Eltern,

die sich um ihr Baby kümmern

und deshalb weniger arbeiten.

Oder für Eltern,

die nach der Geburt vom Kind

nicht mehr arbeiten.

Die Eltern haben dann weniger Geld zum Leben.

Weil sie sich selbst um ihr Kind kümmern.

Deshalb bekommen sie Eltern-Geld vom Amt.

So wollen wir den Familien mit Kindern helfen.

Das Geld können alle Eltern beantragen,

die ihr Kind im 1. Jahr nach der Geburt

selbst betreuen und erziehen.

Auf dieser Seite stehen mehr Informationen zum Eltern-Geld
und zum neuen Eltern-Geld-Plus.

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Mehr Informationen finden Sie auf der Seite.

Sie können sich an uns wenden.

Wir beraten Sie gern.

Bitte melden Sie sich für eine persönliche Beratung an.

Wir beraten Sie auch am Telefon. 

Elterngeld-Stelle

Adresse:

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Öffnungszeiten:

Montag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12:30 Uhr

Dienstag von 8 bis 18 Uhr

Telefon:

0221 / 221-30700 oder 0221 / 221-30701

E-Mail an: elterngeldstelle@stadt-koeln.de

Wer bekommt Eltern-Geld?

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In diesen Fällen haben Sie ein Recht auf Eltern-Geld:

1. Sie haben ein Recht auf Eltern-Geld als:

  • Schüler und Schülerin
  • Haus-Frau und Haus-Mann
  • Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerin
  • Beamter und Beamtin
  • Selbständiger und Selbständige
  • Arbeitsloser und Arbeitslose
  • Student und Studentin
  • Auszubildender und Auszubildende.
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2. Sie haben ein Recht auf Eltern-Geld:

  • Wenn Sie die leiblichen Eltern sind.
    Also: Die Mutter oder der Vater von dem Kind.
  • Oder Verwandte, die sich um das Kind kümmern.
    Zum Beispiel:
    Groß-Eltern wie Omas oder Opas.
    Oder ältere Geschwister.
  • Oder wenn Sie die Adoptiv-Eltern sind.
    Also: Wenn Sie ein fremdes Kind adoptiert haben.
    Das heißt: Das Amt erlaubt Ihnen,
    sich um ein fremdes Kind zu kümmern.

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3. Sie haben ein Recht auf Eltern-Geld:

  • Wenn Sie in Deutschland wohnen.
  • Wenn Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben.
  • Wenn Sie das Kind nach der Geburt selbst betreuen.
  • Und Sie höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten.

Ausnahme:

Sie haben kein Recht auf Eltern-Geld,

wenn Sie in den letzten 12 Monaten vor der Geburt vom Kind

  • alleine mehr als 250.000 Euro verdient haben.
  • gemeinsam mehr als 300.000 Euro verdient haben.

Dann bekommen Sie kein Eltern-Geld.

Wo und wie kann ich Eltern-Geld bekommen?

Sie können Elterngeld bei der Elterngeld-Stelle Köln beantragen.

Wir sind aber nur für Kölner und Kölnerinnen zuständig.

Bürger und Bürgerinnen mit anderem Wohnort beantragen das Elterngeld

in ihrer Stadt oder bei ihrer Kreis-Verwaltung.

Auf diesen Wegen können Sie Elterngeld beantragen:

  • Elterngeld direkt im Internet beantragen
  • Ein Papier-Formular ausfüllen und unterschreiben
Das Papier-Formular finden Sie hier

So können Sie uns Ihren Antrag schicken:

  • Mit der Post
  • Per E-Mail als PDF-Datei

Elterngeld-Stelle

Adresse:

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

E-Mail an: elterngeldstelle@stadt-koeln.de

Wichtig:

Sie müssen uns mit dem Antrag weitere Papiere zuschicken.

Welche Papiere Sie uns zuschicken müssen,

steht unter der Überschrift:

Welche Papiere brauche ich dafür.

Informationen zum Online-Antrag

Sie können das Elterngeld auch im Internet beantragen.

Stellen Sie den Antrag über das Familien-Portal vom Land NRW.

Hier geht es zum Familien-Portal

Sie finden dort das Internet-Formular für den Online-Antrag.

Sie müssen zuerst Ihren Wohnort eintragen.

Damit stellen Sie Ihren Online-Antrag gleich

bei der richtigen Elterngeld-Stelle.

Sie werden Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

Sie können Ihren Antrag jederzeit im Familien-Portal speichern.

Und Sie können den Antrag schon vor der Geburt von Ihrem Kind anlegen.

Wenn Sie das Elterngeld im Internet beantragen wollen,

dann brauchen Sie ein Konto bei Bund-ID.

ID spricht man: Ei-Die.

ID ist eine englische Abkürzung.

Sie bedeutet auf Deutsch: Jemanden erkennen.

Das Konto von Bund-ID ist ein Nutzer-Konto vom Bund.

Das Konto ist ein digitaler Ausweis.

Wenn Sie das Konto im Internet anlegen,

dann können sie damit viele Verwaltungs-Leistungen nutzen.

Bund-ID legt für Sie ein Internet-Postfach an.

Wenn Sie Ihren Antrag gesendet haben,

dann sind Ihre Antrags-Unterlagen

in Ihrem Internet-Postfach gespeichert.

 

Das müssen Sie danach tun

  • Holen Sie die Antrags-Unterlagen aus dem Internet-Postfach
  • Unterschreiben Sie Ihren Antrag im Feld: Unterschrift.
    Schicken Sie Unterschrifts-Seite an die Elterngeld-Stelle Köln.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen bei.
    Welche Papiere Sie uns zuschicken müssen,
    steht unter der Überschrift:
    Welche Papiere brauche ich dafür.

Schicken Sie die Unterlagen an die Elterngeld-Stelle Köln:

  • Mit der Post
  • Oder per E-Mail als PDF-Datei

 

Antrag auf Papier

Wenn Sie den Online-Antrag nicht nutzen möchten,

dann können Sie den Antrag auf Papier stellen.

Tippen Sie ganz rechts auf:

Antrag auf Elterngeld

Hier finden Sie den Antrag auf Papier

Elterngeld-Stelle

Adresse:

Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

E-Mail an: elterngeldstelle@stadt-koeln.de

Welche Papiere brauche ich dafür?

  • Antrag auf Eltern-Geld

Sie können den Antrag auf Eltern-Geld hier herunter laden.

Antrag für Eltern-Geld
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Wichtig:

Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben.

  • Geburts-Bescheinigung
    Die Geburts-Bescheinigung bekommen Sie beim Standes-Amt.
    Die Geburts-Bescheinigung bekommen Sie automatisch zusammen mit der Geburts-Urkunde.

Achtung:

Wenn Ihr Kind in Köln geboren wurde,

schickt uns das Standes-Amt die Geburts-Urkunde direkt zu.

Dann müssen Sie keine Geburts-Bescheinigung mitbringen.

  • Nachweis über Ihr Einkommen
    Wenn Sie vor der Geburt ein eigenes Einkommen hatten,
    dann brauchen wir die Gehalts-Abrechnungen:
    Von den letzten 12 Monaten vor der Geburt.
    Oder den letzten 12 Monaten vor dem Mutter-Schutz.

  • Einkommens-Erklärung für Selbständige
    Wenn Sie vor der Geburt selbständig gearbeitet haben,
    dann brauchen wir Ihren Steuer-Bescheid vom Jahr vor der Geburt.

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  • Nachweis von Mutterschafts-Geld
    und Arbeit-Geber-Zuschuss
    Wenn Sie Mutterschafts-Geld bekommen haben,
    müssen Sie uns einen Nachweis von der Kranken-Kasse zeigen.

Darauf muss stehen:

  • Wie lange Sie Mutterschafts-Geld bekommen haben.
  • Wie viel Mutterschafts-Geld Sie bekommen haben. 

Manchmal bezahlt der Chef einen Zuschuss zum Mutterschafts-Geld.

Das schwere Wort dafür ist: Arbeit-Geber-Zuschuss.

Wenn Sie einen Zuschuss von Ihrem Chef bekommen haben,

dann müssen Sie uns einen Nachweis von Ihrem Chef zeigen.

Darauf muss stehen:

  • Wie lange Sie Geld vom Arbeit-Geber bekommen haben.
  • Wie viel Geld Sie vom Arbeit-Geber bekommen haben. 

Wenn Sie Beamter oder Beamtin sind,

dann müssen Sie uns einen Nachweis von Ihrem Dienst-Herrn zeigen.

Der Dienst-Herr ist Ihr Chef im Amt.

Darauf muss stehen:

  • Wie lange Sie nach der Geburt nicht mehr arbeiten dürfen.
  • Wie viel Geld Sie im Monat bekommen.

 

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  • Kopie von Ihrer Aufenthalts-Erlaubnis oder Niederlassungs-Erlaubnis
    Wenn Sie aus einem Land kommen,
    das nicht zur Europäischen Union gehört,
    müssen Sie uns eine Kopie von Ihrer Aufenthalts-Erlaubnis zeigen.
    Oder Ihre Niederlassungs-Erlaubnis.
    Das sind Papiere, auf denen steht:
    Wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen.

  • Nachweis über die Arbeits-Zeit
    Wenn Sie Eltern-Geld bekommen,
    dürfen Sie in Teil-Zeit arbeiten.
    Das heißt:
    Sie dürfen bis höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten.
    Sie müssen einen Nachweis vom Arbeit-Geber
    oder der Arbeit-Geberin zeigen.
    Auf dem Nachweis muss stehen:
    Wie lange Sie arbeiten und
    wie viel Geld Sie bekommen.

Achtung:

Wenn Sie selbständig arbeiten

und keinen Chef haben,

dann müssen Sie selbst eine Erklärung schreiben.

Wie viel Eltern-Geld bekomme ich?

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Jeder bekommt unterschiedlich viel Eltern-Geld.

Wir zahlen mindestens 300 Euro.

Wir zahlen höchstens 1.800 Euro.

Wie viel Eltern-Geld Sie genau bekommen,

hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt ab.

Das heißt:

Wie viel Geld Sie vor der Geburt verdient haben.

Wenn Sie vor der Geburt nicht gearbeitet haben,

dann bekommen Sie 300 Euro.

Wenn Sie vor der Geburt gearbeitet haben,

dann bekommen Sie mehr Eltern-Geld.

Eltern-Geld bekommen Sie höchstens 14 Monate lang.

Eltern-Geld berechnen

Wann kann ich Eltern-Geld beantragen?

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Sie können ab dem Tag der Geburt vom Kind

den Antrag auf Eltern-Geld stellen.

Sie müssen den Antrag nicht sofort nach der Geburt stellen.

Stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt.

Wir bezahlen rückwirkend nur für die letzten 3 Monate.

Das heißt:

Wenn Sie den Antrag erst stellen,

wenn Ihr Kind schon 6 Monate alt ist,

dann bekommen Sie trotzdem nur für 3 Monate Eltern-Geld.

Eltern-Geld-Plus

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Wenn Ihr Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wurde,

dann haben Sie die freie Wahl zwischen

1. dem Eltern-Geld oder

2. dem neuen Eltern-Geld-Plus.

Beim Eltern-Geld-Plus bekommen Sie weniger Geld.

Aber Sie bekommen längere Zeit Eltern-Geld.

Das Eltern-Geld-Plus ist höchstens die Hälfte vom Eltern-Geld.

Das heißt: Wenn Sie 600 Euro Eltern-Geld bekommen,

bekommen Sie höchstens 300 Euro Eltern-Geld-Plus.

Aber Sie bekommen das Eltern-Geld-Plus doppelt so lange.

Das heißt:

Aus 1 Eltern-Geld-Monat werden 2 Eltern-Geld-Plus-Monate.

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So bekommen die Eltern auch Geld,

wenn das Kind älter ist als 14. Monate.

Sie können dann länger in Teil-Zeit arbeiten

und länger Ihr Kind betreuen.

Wenn beide Eltern das Kind betreuen

und beide Eltern weniger arbeiten,

dann bekommen sie einen Partnerschafts-Bonus.

Das heißt:

Sie bekommen beide 4 Monate länger Eltern-Geld-Plus,

  • Wenn Sie beide gleichzeitig 4 Monate lang
    25 bis 30 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Und wenn Sie beide gleichzeitig das Kind betreuen.

Welche Einkommens-Nachweise müssen Sie einreichen?

Beschäftigte

Mütter:

Gehalts-Nachweise für die 14 Monate vor der Geburt.

Beispiel: Geburtstag vom Kind: 7. Mai 2022

Wir brauchen alle Gehalts-Nachweise von März 2021 bis April 2022.

Väter:

Gehalts-Nachweise für die 12 Monate vor der Geburt.

Beispiel: Geburtstag vom Kind: 7. Mai 2022

Wir brauchen alle Gehalts-Nachweise von Mai 2021 bis April 2022.

Selbstständige Arbeit

Väter und Mütter:

Steuer-Bescheid für das Jahr vor der Geburt.

Beispiel: Geburtstag vom Kind: 7. Mai 2022

Wir brauchen Ihren Steuer-Bescheid für das Jahr 2021.

Wenn Sie noch keinen Steuer-Bescheid haben,

dann können Sie ein vorläufiges Elterngeld bekommen.

Die Schluss-Abrechnung erfolgt später.

Eltern mit Misch-Einkommen

Misch-Einkommen sind 2 Einkommens-Arten.

Zum Beispiel:

  • Ein Elternteil ist fest angestellt
  • Ein Elternteil arbeitet selbstständig.

Wenn Sie ein Misch-Einkommen haben,

dann brauchen wir die Einkommens-Nachweise

für beide Einkommens-Arten.

Väter und Mütter:

  • Gehalts-Nachweise aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes.
  • Steuer-Bescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes.

Beispiel: Geburtstag vom Kind: 7. Mai 2022

Wir brauchen:

  • Alle Gehalts-Nachweise vom Januar 2021 bis Dezember 2021.
  • Ihren Steuer-Bescheid für das Jahr 2021.

Wenn Sie noch keinen Steuer-Bescheid haben,

dann können Sie ein vorläufiges Elterngeld bekommen.

Die Schluss-Abrechnung erfolgt später.

Check-Liste – haben Sie an alles gedacht?

Fragen

  • Haben Sie alle Fragen im Elterngeld-Antrag beantwortet?
  • Haben Sie Ihre Steuer-Identifikations-Nummer angegeben?
    Die Nummer steht auf Ihrem Gehalts-Nachweis.
    Oder: Die Nummer steht auf Ihrem Steuer-Bescheid.
  • Haben Sie Ihre Bank-Verbindung angegeben?
  • Haben Sie alle Monate für Ihre geplante Elternzeit angekreuzt?
  • Haben Sie eine Angabe zur Einkommens-Grenze gemacht?
    Eltern mit sehr hohem Einkommen bekommen kein Elterngeld.
  • Ist der Antrag von beiden Eltern-Teilen unterschrieben?
    Wenn Sie den Internet-Antrag nutzen:
    Haben Sie das Unterschriften-Blatt unterschrieben?
  • Sind alle Gehalts-Abrechnungen dabei?
  • Die Krankenkasse bescheinigt Ihnen das Mutterschafts-Geld.
    Ist der gesamte Zeitraum richtig eingetragen?
    Haben Sie die Bescheinigung beigefügt?
  • Ihre Arbeits-Stelle zahlt beim Mutterschafts-Geld dazu.
    Können Sie einen Nachweis dafür mitschicken?
    Wenn Sie keinen Nachweis haben,
    dann brauchen wir die Gehalts-Nachweise für alle Mutterschafts-Monate.
  • Wenn Sie nicht EU-Bürger oder EU-Bürgerin sind:
    Haben Sie einen aktuellen Aufenthalts-Titel
    mit Zusatz-Blatt vorgelegt?
    Ein Aufenthalts-Titel ist eine Aufenthalts-Erlaubnis in Deutschland.
  • Wenn Sie selbstständig arbeiten:
    Haben Sie die zusätzlichen Formulare
    für selbstständige Arbeit beigefügt?

In welchem Gesetz stehen die Regeln für Eltern-Geld?

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Die Regeln für Eltern-Geld stehen im

Gesetz zum Eltern-Geld und zur Eltern-Zeit.

Dazu sagt man auch:

Bundes-Eltern-Geld-und-Eltern-Zeit-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: BEEG.

Gesetz zum Eltern-Geld und zur Eltern-Zeit (BEEG)

Weitere Informationen