Informationen in Leichter Sprache

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© Reinhild Kassing

Viele Eltern lassen ihre Kinder tagsüber betreuen.
Zum Beispiel: Wenn sie arbeiten müssen.
Oder wenn sie Zeit für andere Dinge brauchen.

Eine Möglichkeit dafür ist die Kinder-Tages-Pflege.
Kinder-Tages-Pflege bedeutet:
Eine Person passt auf andere Kinder auf.
Die Person heißt: Tages-Mutter oder Tages-Vater.
Das schwere Wort dafür ist: Tages-Pflege-Person.

Die Person passt für eine bestimmte Zeit auf die Kinder auf.
Für das Aufpassen bekommt die Person Geld.
Manchmal bezahlt das Amt für das Aufpassen.
Manchmal müssen die Eltern auch einen Teil zahlen.
Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beitrag.

Auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen
zum Eltern-Beitrag für die Kinder-Tages-Pflege.

Bitte fragen Sie jemanden um Hilfe,
wenn Sie etwas nicht verstehen.
Oder rufen Sie uns an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 02 21 / 22 10.

Kontakt-Infos und Öffnungs-Zeiten

Wie viel Eltern-Beitrag muss ich zahlen?

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Der Eltern-Beitrag ist nicht für alle gleich.

 

Wie viel Sie bezahlen müssen,

hängt davon ab:

  • Wie alt Ihr Kind ist.
  • Wann Ihr Kind in die Schule kommt.
  • Wie viel Geld Sie verdienen.
  • Wo Ihr Kind betreut wird.
  • Wie lange Ihr Kind betreut wird.
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Zum Beispiel:

Wenn Sie weniger als 12.271 Euro im Jahr verdienen.
Dann müssen Sie nichts bezahlen.
Egal, wie lange Ihr Kind betreut wird.
Das Amt bezahlt dann die Kinder-Tages-Pflege.

Wenn Sie mehr als 12.271 Euro im Jahr verdienen,
dann müssen Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen.

Wenn Sie mehr Geld verdienen,
dann müssen Sie auch mehr bezahlen.

Am meisten müssen Eltern bezahlen,
die mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen.
Sie müssen bis zu 5 Euro für 1 Stunde Betreuung bezahlen.
Den Rest bezahlt das Amt.

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Wichtig:

2 Jahre bevor Ihr Kind in die Schule kommt,
bekommen Sie eine kostenlose Betreuung für Ihr Kind.
Sie müssen dann keinen Eltern-Beitrag für Ihr Kind zahlen.

Das heißt:
Die Kinder-Tages-Pflege ist 2 Jahre kostenlos.
Sie müssen also 24 Monate nichts bezahlen.

Achtung:

Die Kosten für Essen gehören nicht zum Eltern-Beitrag.
Sie müssen zusätzliches Geld für Essen einplanen.

Mehr Infos zum Eltern-Beitrag in Alltags-Sprache.

Beitrags-freie Vor-Schul-Zeit

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Die beitrags-freie Vor-Schul-Zeit
ist 2 Jahre vor der Einschulung.

Beitrags-frei heißt:
In der Zeit müssen Sie keinen Eltern-Beitrag zahlen.
Ihr Kind kann kostenlos zur Tages-Pflege gehen.
2 Jahre bevor es in die Schule kommt.

Wichtig:
Sie bekommen einen Brief von Amt.
Sie bekommen den Brief, wenn die Betreuung beginnt.

In dem Brief stehen mehr Infos
zur beitrags-freien Vor-Schul-Zeit.

 

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Achtung:
Wenn das Kind Geschwister hat
müssen Sie nur den Differenz-Betrag bezahlen.

Der Differenz-Betrag ist der Beitrag zwischen

  • dem Beitrag für das Geschwister-Kind
  • und dem Beitrag für das Vor-Schul-Kind.

Sie müssen nur den Unterschied bezahlen.

Sie bekommen dafür auch einen Brief von Amt.
In dem Brief steht der genaue Eltern-Beitrag.
Also wie viel Geld Sie für Ihre Kinder zahlen müssen.
Sie bekommen den Brief, wenn die Betreuung beginnt.

Welche Papiere brauche ich dafür?

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Wenn Ihr Kind in der Tages-Pflege ist,
dann schicken Sie uns bitte diese Papiere:

1. Eine Erklärung zu Ihrem Einkommen:

Sie müssen nachweisen:
Wie viel Geld Sie verdienen.
Und wie viel Geld Sie von anderen Personen oder Einrichtungen bekommen.
Das schwere Wort dafür ist: Einkommen.

Zum Einkommen gehört zum Beispiel auch:

  • Unterhalt für Sie und Ihre Kinder
  • Eltern-Geld
  • Mutter-Geld
  • Kranken-Geld
  • Rente
  • und viele andere Einkünfte.

Sie müssen uns eine Erklärung zu Ihrem Einkommen schicken.
Das schwere Wort dafür ist: Einkommens-Erklärung.
Die Einkommens-Erklärung können Sie hier herunter laden.

Erklärung zum Einkommen
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Die Erklärung können Sie am Computer ausfüllen.
Dann müssen Sie die Erklärung ausdrucken.
Und Sie müssen die Erklärung unterschreiben.

Dann schicken Sie alle Papiere mit der Post an uns.

An die Adresse:

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Postfach 10 35 64
50475 Köln

Sie können die Papiere auch als E-Mail an uns schicken.
Eine E-Mail ist eine Nachricht am Computer.

Lassen Sie sich bitte helfen,
wenn Sie etwas nicht verstehen.

E-Mail an das Jugend-Amt
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2. Nachweis zum Einkommen

Bitte schicken Sie uns auch alle notwendigen Nachweise.

Zum Beispiel:

Ihren Einkommens-Steuer-Bescheid.

 

Wenn Sie uns alle Nachweise geschickt haben,

dann prüfen wir Ihre Papiere.

Sie bekommen dann von uns einen Bescheid.

Darin steht:

  • Ob Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen müssen.
  • Wie viel Sie bezahlen müssen.
  • Wie Sie bezahlen können.

Mehr Infos stehen im Merk-Blatt zum Begriff: Einkommen.

Merk-Blatt zum Begriff: Einkommen

Muss ich persönlich im Amt vorsprechen?

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Nein.

Sie müssen nicht zu uns ins Amt kommen.

Sie können uns alle Papiere schicken.

 

1. Sie können uns eine Nachricht am Computer schicken.

Das schwere Wort dafür ist: E-Mail.

E-Mail an das Jugend-Amt
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2. Oder Sie schicken die Papiere mit der Post.

An die Adresse:

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Postfach 10 35 64
50475 Köln

Wir prüfen Ihre Papiere dann.

Und wir schicken Ihnen einen Bescheid.

Darin steht:

  • Ob Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen müssen.
  • Wie viel Sie bezahlen müssen.
  • Wie Sie bezahlen können.
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Wenn Sie Eltern-Beiträge bezahlen müssen,
können Sie das Geld von Ihrem Konto überweisen.

Sie müssen nicht persönlich bezahlen.

Mehr Infos dazu stehen in dem Bescheid,
den Sie von uns bekommen.

In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Eltern-Beitrag?

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Die Regeln für Eltern-Beiträge stehen im Kölner Stadt-Recht.

Unter dem Namen:

Satzung über die Erhebung von Eltern-Beiträgen

zu Kinder-Tages-Einrichtungen,

der Kinder-Tages-Pflege und

außer-unterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganz-Tags-Schulen.

Satzung im Kölner Stadt-Recht lesen

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