Sie haben Interesse an einem Ehrenamt?

© nampix/Shutterstock.com

Als Schöff*in oder Jugendschöff*in sind Sie unabhängig in Ihrer Entscheidung und gleichgestellt mit Berufsrichter*innen. Damit leisten Sie einen unverzichtbaren ehrenamtlichen Beitrag für die Demokratie und die Gesellschaft.

Als Schöff*in sind Sie in der Strafgerichtsbarkeit beim Amtsgericht oder Landgericht Köln tätig. Als Jugendschöff*in erfolgt Ihr Einsatz bei dem Jugendgericht des Amtsgerichts oder Landgerichts Köln.

Weitere Informationen

Jugendschöffenamt Schöffenamt