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© Reinhild Kassing

Wenn Ihr Kind in Deutschland geboren wurde,
kann es Deutsch werden.
Auch, wenn Sie selbst nicht Deutsche oder Deutscher sind.

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Das ist seit dem 1. Januar 2000 möglich.
An diesem Tag hat sich das Recht geändert,
das dies regelt.

Dieses Recht heißt:
Deutsches Staats-Angehörigkeits-Recht.

Wann kann ein in Deutschland geborenes Kind Deutsch werden?

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In diesen Fällen kann Ihr Kind Deutsch werden:

  • Wenn Sie seit 8 Jahren in Deutschland leben.
  • Wenn Sie aus der EU sind.
    EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
    Das ist eine Gemeinschaft, in der viele Länder von Europa sind.
  • Wenn Sie Schweizerin oder Schweizer sind.
  • Wenn Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis für die EU haben.
    Oder eine Niederlassungs-Erlaubnis.
    Das heißt, die Erlaubnis, in der EU zu wohnen.

 

 

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Haben Sie Fragen dazu?
Oder sind Sie nicht sicher,
ob Ihr Kind Deutsch werden kann?

Dann fragen Sie uns.

Unsere Adressen finden Sie unter den Links bei "Weitere Infos"

Was muss ich tun, damit mein Kind Deutsch wird?

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Bevor wir prüfen, ob Ihr Kind Deutsch werden kann,
müssen Sie beim Konsulat von Ihrem Land angemeldet sein.

Ein Konsulat ist eine Behörde.
Sie ist für die Menschen aus einem anderen Land da.
Die Mitarbeiter dort sind auch aus dem anderen Land.

Zum Beispiel:
Sie sind in Spanien.
Ihre Tasche mit Ihrem Geld und Ihrem Ausweis wurde geklaut.
Sie können auch nicht gut spanisch sprechen.
Im deutschen Konsulat in Spanien sind deutsche Mitarbeiter.
Sie helfen Ihnen weiter.

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Das Anmelden beim Konsulat ist nötig,
weil Ihr Kind Ihre Staats-Angehörigkeit bekommt.
Das heißt: Es gehört erstmal dem Land an,
dem Sie auch angehören.

Wir prüfen beim Standes-Amt,
ob Ihr Kind Deutsch werden kann.

Dann machen wir alles dafür.
Und wir tragen das ein.

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Hinweis

Wenn Sie Asyl-Berechtigter sind,
sollten Sie vorher mit dem Ausländer-Amt sprechen.

Asyl heißt: Zufluchts-Ort.

Asyl-berechtigt heißt: Sie haben das Recht,
für eine bestimmte Zeit in Deutschland zu leben.

Zum Beispiel:
Wenn Ihr Heimat-Land Sie schlecht behandelt.
Oder weil Krieg ist in Ihrer Heimat.

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Um Asyl zu bekommen,
müssen Sie einen Antrag beim Amt stellen.

Wenn das Amt Ja sagt zum Antrag:
Dann dürfen Sie in Deutschland für eine bestimmte Zeit bleiben.
Sie sind dann ein Asyl-Berechtigter.

Muss ich dafür etwas bezahlen?

Nein. Das Prüfen, ob Ihr Kind Deutsch werden kann, ist kostenlos.

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