Berichte der Heimaufsicht
Wir führen in regelmäßigen Zeitabständen Prüfungen in den Kölner Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderung durch. Voraussetzung ist, dass für diese Angebote die Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Hierzu gehören:
- Ambulante Wohngemeinschaften
- Stationäre Einrichtungen
Das Resultat der einzelnen Prüfung fasst die Heimaufsicht in einem Ergebnisbericht zusammen. Zu Wohn- und Betreuungsangeboten, zu denen Sie hier keinen Bericht finden, gibt es noch keinen aktuellen Ergebnisbericht.