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Die Bundesregierung hat die Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Die Neuregelung soll langjährig geduldeten Ausländer*innen die Gelegenheit geben, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen. Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis (Chancen-AE) wird nur auf Antrag erteilt. 

Den Antrag können Sie formlos stellen. Das bedeutet, es gibt kein Antragsformular, sondern Sie können uns schriftlich, per Post oder auf elektronischem Wege mitteilen, dass Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen möchten.

Nutzen Sie dazu gerne auch das Kontaktformular Ausländeramt und wählen dort das Anliegen Chancen-Aufenthaltsrecht aus. 

Kontaktformular Ausländeramt

Wer kann eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis beantragen und diese erhalten?

Sie halten sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Deutschland auf.

Unabhängig von der Aufenthaltsdauer:

  • Ehegatte*in, Lebenspartner*in und minderjährige ledige Kinder, die mit dem*der Antragssteller*in in häuslicher Lebensgemeinschaft leben 
  • volljährige, ledige Kinder, die bei Einreise minderjährig waren und noch immer in häuslicher Gemeinschaft mit dem*der Antragsteller*in leben

Welche Voraussetzungen sind nötig?

  • Sie werden aktuell in Deutschland geduldet
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Sie wurden nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen verurteilt

Für wie lange wird die Chancen-Aufenthaltserlaubnis erteilt? Und was passiert anschließend?

Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von 18 Monaten erteilt. 

In dieser Zeit haben Sie die Gelegenheit folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 

  • Sie können Ihre Identität durch einen Nationalpass nachweisen und
  • Sie befinden sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung und
  • Sie verfügen mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Level A2 und
  • Sie sichern Ihren Lebensunterhalt überwiegend ohne öffentliche Mittel (ohne Sozialleistungen/Bürgergeld)

oder

  • Sie befinden sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung 

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie vor Ablauf der Chancen-Aufenthaltserlaubnis einen Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25 b Aufenthaltsgesetz beantragen. 

Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels für den Chancen-Aufenthalt

Nach der Antragsstellung werden die entsprechenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis durch uns geprüft. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie von uns zu einem Termin eingeladen. In diesen Termin wird dann ein elektronischer Aufenthaltstitel, kurz eAT, aufgenommen. 

Haben Sie weitere Fragen?

Dann nutzen Sie das Kontaktformular Ausländeramt und wählen dort das Anliegen Chancen-Aufenthaltsrecht aus.  

Kontaktformular Ausländeramt
Übersicht über die verschiedenen Formen der Aufenthaltserlaubnis