Sie haben sich entschieden Deutschland freiwillig zu verlassen und in Ihr Herkunftsland zurückzukehren. Um sicherzustellen, dass Ihre freiwillige Ausreise gut vorbereitet ist und Ihnen der Neustart im Herkunftsland bestmöglich gelingt, haben wir Ihnen das Wichtigste zusammengefasst.
Vorbereitung der Ausreise
Eine sorgfältige Vorbereitung Ihrer Ausreise erleichtert Ihnen den Neustart im Herkunftsland.
- Informieren Sie hier verbleibende Familienangehörige und Freunde. Wenn nötig, besprechen Sie mit Ihnen, ob Sie Ihnen persönliche Sachen nachsenden, die Sie nicht direkt mitnehmen können.
- Melden Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt ab. Das ist bis zu einer Woche vor der Ausreise möglich.
- Beziehen Sie Sozial- oder Bürgergeld zur Lebensunterhaltssicherung? Dann teilen Sie Ihren Ausreisetermin beim Sozialamt oder beim Jobcenter mit.
- Wenn Sie Schulden haben informieren Sie Ihre geld- beziehungsweise kreditgebende Person.
- Ist ein laufendes Strafverfahren gegen Sie anhängig, eine ausstehende Freiheitsstrafe/Geldstrafe oder befinden Sie sich aktuell auf Bewährung? Dann nehmen Sie Kontakt mit Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsbehörden auf.
- Kündigen Sie Ihre Verträge, zum Beispiel Mietvertrag.
- Informieren Sie sich, ob Sie finanzielle Ansprüche wie Rentenansprüche oder Ansprüche aus Versicherungen haben.
- Stellen Sie im Vorfeld Kontakt zu Ihrer Familie oder Freunden im Herkunftsland her.
Welche Dokumente sollte ich mitnehmen
Bitte nehmen Sie, falls vorhanden, unbedingt die folgenden Dokumente mit:
- Reisedokumente wie Pässe
- Fahrtkarten und Flugtickets
- sämtliche Urkunden, zum Beispiel Geburtsurkunden
- Zeugnisse wie Arbeitszeugnisse
- Medizinische Unterlagen/Atteste
- Medikamente – beachten Sie bitte die Einfuhrbestimmungen Ihres Ziellands
- Grenzübertrittsbescheinigung: Wir stellen Ihnen zum Zwecke des Nachweises Ihrer Ausreise eine Grenzübertrittsbescheinigung aus. Die Grenzübertrittsbescheinigung muss bei der Ausreise über einen deutschen Flughafen bei der Bundespolizei und bei einer Landausreise oder der Ausreise über einen nicht deutschen Flughafen bei einer deutschen Auslandsvertretung im Zielland persönlich abgegeben werden.
Besonderheit bei einer Rückkehr mit Kindern und Jugendlichen
Erfolgt Ihre Rückkehr ins Herkunftsland zusammen mit Kindern oder Jugendlichen, bitten wir Sie die nachfolgenden Punkte zu beachten.
- Eine Rückkehr kann für Ihre Kinder eine hohe Belastung darstellen, bereiten Sie Ihre minderjährigen Kinder daher auf die geplante Rückkehr vor. Ermöglichen Sie Ihren Kindern – soweit möglich – eine angemessene Verabschiedung im Kindergarten und in der Schule.
- Wenn Sie Kindergeld beziehen, informieren Sie die Kindergeldkasse.
- Sagen Sie der Schule oder dem Kindergarten Bescheid. Bitten Sie in der Schule um ein Schulzeugnis beziehungsweise einen Leistungsnachweis oder eine Bescheinigung über das vorhandene Lernniveau. Zeugnisse beziehungsweise Leistungsnachweise sollten möglichst in englischer Sprache ausgestellt, in die Landessprache übersetzt und – falls für das Zielland notwendig – beglaubigt werden.
- Wenn Ihre Kinder in Deutschland geboren sind, lassen Sie sich die Geburtsurkunden beim Standesamt in internationaler Ausfertigung erstellen.
Kontaktdaten
Die Rückkehrberatung unseres Ausländeramtes der Stadt Köln unterstützt Sie gerne bei der Organisation Ihrer Ausreise. Bei allgemeinen Fragen zur freiwilligen Rückkehr verwenden Sie bitte das Kontaktformular mit dem Anliegen "Rückkehrberatung" oder schreiben Sie uns eine Email.