Auf dieser Seite haben wir Ihnen Informationen zusammengestellt, wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und in Deutschland arbeiten oder studieren möchten.
Sie sind Ukrainer*in und möchten in Deutschland arbeiten?
Buchen Sie sich bitte zunächst einen Termin über unser Online-Terminbuchungssystem zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz.
Bereits mit Antragstellung erhalten Sie eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung". Direkt mit Ausstellung dieser Bescheinigung ist Ihnen die Arbeit in einer angestellten Beschäftigung sowie die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt.
Sie sind Ukrainer*in und möchten in Deutschland studieren?
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz dürfen Sie grundsätzlich in Deutschland studieren.
Viele Universitäten oder Hochschulen verlangen zur Aufnahme eines Studiums aber keine Aufenthaltserlaubnis.
Falls die Universität oder Hochschule eine Aufenthaltserlaubnis verlangt, buchen Sie sich bitte zunächst einen Termin über unser Online-Terminbuchungssystem zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz.
Sie sind als Nicht-Ukrainer*in aus der Ukraine geflohen und möchten in Deutschland arbeiten oder studieren?
Für Familienangehörige eine*r Ukrainer*in oder Personen mit Reiseausweis für Flüchtlinge/Reisedokument über den komplementären Schutz
Sofern Sie Familienangehörige*r eine*r Ukrainer*in sind oder über einen Reiseausweis für Flüchtlinge oder ein Reisedokumentes über den komplementären Schutz ("Travel document for person granted complementary protection") verfügen, gelten für Sie die gleichen Vorschriften wie für ukrainische Staatsbürger*innen.
Für geflüchtete Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine und Familienangehörige
Sofern Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Flucht mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben, gelten für Sie die gleichen Vorschriften wie für ukrainische Staatsbürger*innen.
Voraussetzungen:
Für Studierende
- die Zulassung an einer Hochschule
- die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes
- eine Wohnung
Für Auszubildende
- ein gültiger Ausbildungsvertrag
- die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes
- eine Wohnung
Für Menschen mit Berufsausbildung
- einen Arbeitsvertrag für den erlernten Beruf und einen Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung. Möglicherweise muss vorher geprüft werden, ob Ihre Ausbildung in Deutschland anerkannt ist.
Für Menschen mit abgeschlossenem Studium
- einen gültigen Arbeitsvertrag für einen Beruf, den Sie mithilfe Ihres Studiums ausüben können und einen Nachweis über den Studienabschluss.
Wenn Sie nur einen befristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten, fallen Sie nicht unter den anspruchsberechtigten Personenkreis für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Sie müssen die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studiums- oder Erwerbszwecken erfüllen.