Viele durch Denkmaleigentümer*innen eingereichte Handwerksrechnungen können aufgrund fehlender Detaillierung nicht bescheinigt werden, da sie nicht prüffähig sind. Dies kann zu enormen zeitlichen Verzögerungen sowie Mehraufwand für den*die Antragsteller*in oder (durch Nach- beziehungsweise Neueinreichungen von Unterlagen) für die steuerliche Bescheinigung gemäß § 36 Denkmalschutzgesetz - DSchG führen. Aus diesem Grund sollten Sie prüfen, ob die Handwerksrechnungen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen Originalrechnungen vorlegen (keine Kopien/Ausdrucke).
  • Wenn bescheinigungsfähige und nicht bescheinigungsfähige Leistungen (zum Beispiel Verputzarbeiten im Denkmal und in einem Anbau) in derselben Rechnung aufgeführt werden, müssen sie einzeln in getrennten Positionen angegeben werden.
  • Die Rechnungspositionen sollten die Leistungen und Materialien zutreffend und möglichst verständlich beschreiben, um während der Prüfung verzögernde Nachfragen zu vermeiden. Formulierungen wie "oder gleichwertig" sollten nicht verwendet werden. Ebenso wenig Abkürzungen, die nicht allgemein üblich sind.
  • Abschlagsrechnungen sind nicht vorzulegen. In der Schlussrechnung müssen die gesamten erbrachten Leistungen und die entsprechende Rechnungssumme aufgeführt sein.
  • Pauschalrechnungen (und pauschale Rechnungspositionen) sind nur prüffähig, wenn aus einem zugehörigen Angebot oder Tagelohnzettel die Preise der erbrachten Einzelleistungen nachvollziehbar hervorgehen.
  • Rechnungen legen grundsätzlich in deutscher Sprache vor.

In der eingereichten Handwerkerrechnung aufzuführende Inhalte

© Stadt Köln
  1. Name und Adresse des*der Rechnungsaussteller*in
  2. Adresse des*der Eigentümer*in oder Nießbrauchberechtigten
  3. Leistungszeitraum (von/bis)
  4. Prüffähige Beschreibung der Leistung/Materialien sowie die Angabe von Stückelungen/Maßangaben (Stück, Artikelanzahl, Quadratmeter)

Die rechts als Bild dargestellte Beispiel-Handwerkerrechnung steht Ihnen nachfolgend auch als PDF zum Download bereit.

Beispiel-Handwerkerrechnung