Aufhebung eines Fluchtlinienplans gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Juni 2013

Geltungsbereich
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Beschlussentwurf und Begründung

Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 30. April 2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung eines Fluchtlinienplans Nummer 756 für das Gebiet zwischen Pionierstraße, Stammheimer Straße und Riehler Gürtel, einschließlich der Platzfläche am Nordeingang des Zoologischen Gartens im Norden und dem Niederländer Ufer im Süden; die östliche Grenze bilden die Straßen An der Schanz und Boltensternstraße, westlich erstreckt sich der Geltungsbereich einer gedachten Linie zwischen dem Kreuzungsbereich Johannes-Müller Straße/Stammheimer Straße und dem Raubkatzengehegen im Zoologischen Garten; an dieser Stelle verläuft die Begrenzung parallel zur Riehler Straße bis zum historischen Südamerikahaus und verläuft ab dort in südöstlicher Richtung über die Rotterdamer Straße hinaus in Richtung des Niederländer Ufers; entlang des Niederländer Ufers bildet ein circa 50 m breiter Streifen bis zur Tiergartenstraße die südwestliche Grenze; der Geltungsbereich umfasst somit den nördlichen Teil des Zoologischen Gartens und der angrenzenden Wohnbebauung zwischen Riehler Straße und Niederländer Ufer in Nippes.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

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