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Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist.

Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr.

Aus dem Bebauungsplan können Sie daher beispielweise ablesen, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt ist.

Bauvorhaben müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und als Satzung beschlossen.

Begründung des Bebauungsplanes

Jedem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt sind. Bestandteil der Begründung ist ferner ein Umweltbericht. In einer ebenfalls dem Bebauungsplan beigefügten zusammenfassenden Erklärung wird unter anderem dargelegt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind.

Wo finde ich rechtskräftige Bebauungspläne?

Die rechtskräftigen Bebauungspläne liegen nach der Bekanntmachung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der Plankammer des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster zur dauernden Einsichtnahme für alle Interessierten bereit.

Die Einsichtnahme ist kostenlos.
© OpenStreetMap in Kooperation mit Koeln.de

Informationen zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen finden Sie auch in dieser Kartendarstellung.

Unter der Überschrift "Filter nach Art und Verfahrensstand" haben Sie die Auswahlmöglichkeit, sich die rechtskräftigen Bebauungspläne anzeigen zu lassen. 

Bebauungspläne online