Wenn wir einen Bebauungsplan aufstellen, ändern, ergänzen oder aufheben oder unseren Flächennutzungsplan ändern oder ergänzen, werden Sie am Verfahren beteiligt.

Das Baugesetzbuch (§ 3, Absätze 1 und 2) sieht zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bei der frühzeitigen Beteiligung informieren wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens über die Planungsabsichten. Dazu gehören die allgemeinen Ziele und Zwecke, die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

  • Bei kleineren und wenig konfliktträchtigen Planungen hängen wir den Plan eine Woche lang im Bürgeramt Ihres Bezirks aus.
  • Bei größeren Planungen oder bei Planungen, bei denen wir mit erheblichen Konflikten rechnen, führen wir eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. Dort stellen wir das Projekt vor und diskutieren direkt mit Ihnen.

In beiden Fällen können Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zum Planungskonzept äußern.

In welcher Form die Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss. Wir informieren Sie darüber in der Tagespresse, im Amtsblatt und auf unserer Internetseite.

In einzelnen Fällen kann auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Dies ist zum Beispiel der Fall,

  • wenn ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder
  • wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.

Auch in den Fällen, in denen ein Bauleitplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch oder ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a – Bebauungspläne der Innenentwicklung – aufgestellt, geändert oder ergänzt wird, kann von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen werden.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

In der zweiten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Plan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung geben wir mindestens eine Woche vor Beginn der Auslegung im Amtsblatt und auf unserer Internetseite bekannt. Die Auslegung findet in der Regel in unseren Räumen im Stadthaus Deutz statt.

Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen zu den Plänen abgeben. Dies kann schriftlich geschehen oder durch eine mündliche Stellungnahme, die zu Protokoll genommen wird. Außerdem können Sie Ihre Stellungnahme über ein Online-Formular auf der jeweiligen Bebauungsplan-Seite abgeben.

Die fristgerecht abgegebenen Anregungen werden nach Ablauf der Auslegungsfrist von uns ausgewertet und mit einer Stellungnahme versehen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung des Rates teilen wir allen, die eine Anregung zur Planung gemacht haben, schriftlich mit.

Aktuelle Beteiligungen