Teilaufhebung eines Bebauungsplanes gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 24. April 2013

Geltungsbereich
PDF, 612 kb
Beschlussentwurf und Begründung

Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 19. März 2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nummer 71481/04 für das Gebiet zwischen der Zehntstraße, der Holweider Straße, der Carlswerkstraße, der Bergisch Gladbacher Straße, der Westseite des Bahnhofs Mülheim, den hinteren Parzellengrenzen der Grundstücke Mündelstraße 60 bis 52, der südlichen Parzellengrenze des Grundstückes Montanusstraße 60, der Montanusstraße und der Bergisch Gladbacher Straße in Mülheim.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Adresse und Öffnungszeiten

Informationen zum Amtsblatt

Das Amtsblatt der Stadt

Per Mail oder Post kommt das Amtsblatt zu Ihnen.