Inkrafftreten der Aufhebung eines Bebauungsplanes gemäß § 10 Baugesetzbuch

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. Januar 2010

Geltungsbereich
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Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666/Systematische Sammlung aller geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 73480/03 für das Gebiet zwischen der Burgwiesenstraße, entlang eines unbenannten Fuß- und Radweges an der Grenze zur Gesamtschule Holweide (ehemals der nördliche Teil des Wichheimer Kirchweges), der Wichheimer Straße, der Johann-Bensberg-Straße, der nördlichen Begrenzung der Schienentrasse der Vorortbahn, der Maria-Himmelfahrt-Straße, der Isenburger Straße und der Ferdinand-Stücker-Straße in Holweide.

Auskunft

Plankammer, Zimmer 06.E 05         
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

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