Aufhebung von einem Durchführungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. Januar 2011.
Beschluss des Rates
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25. November 2010 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:
Aufhebung des Durchführungsplans Nummer 76428/02 (DP 14) und seiner vier Änderungen für das Gebiet zwischen dem Röttgensweg, der Eisenbahntrasse, einer circa 400 m langen nach Norden bis zur Autobahntrasse verlaufenden, sich an Grundstücks-, Flur- und Gemarkungsgrenzen haltenden Linie und der Autobahntrasse (A 3) in Rath/Heumar.
Auskunft
Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
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