Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfs 

Veröffentlicht im Amtsblatt am 8. November 2023

Ziele sind

  • die Umwandlung eines Industriegebiets in ein Gewerbegebiet
  • Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation
  • einen Fuß- und Radweg festzusetzen
Amtsblatt 42, 8. November 2023
PDF, 5128 kb
Bebauungsplanentwurf
PDF, 2579 kb
Textliche Festsetzungen
PDF, 34 kb
Begründung mit Umweltbericht
PDF, 432 kb

Gutachten

Artenschutzprüfung
PDF, 3638 kb
Boden und Altlasten Alsdorfer Straße
PDF, 30547 kb
Boden und Altlasten ehemalige Gleisharfenfläche
PDF, 2357 kb
Lärmgutachten Umzonierung
PDF, 2413 kb
Lärmgutachten Alsdorfer Straße
PDF, 16847 kb
Verkehrsgutachten Alsdorfer Straße
PDF, 5070 kb
Geologisches Gutachten
PDF, 1210 kb
Umgebungslärm KVB 24 Stunden
PDF, 646 kb
Umgebungslärm KVB Nacht
PDF, 642 kb
Umgebungslärm Schiene 24 Stunden
PDF, 720 kb
Umgebungslärm Schiene Nacht
PDF, 720 kb
Umgebungslärm Strasse 24 Stunden
PDF, 694 kb
Umgebungslärm Strasse Nacht
PDF, 682 kb
Betriebe und Anlagen nach Störfall-Verordnung
PDF, 1202 kb
Planungsrelevante Arten
PDF, 205 kb
Planungshinweiskarte Wärmebelastung
PDF, 947 kb
Starkregengefahrenkarte 100jährlg
PDF, 394 kb

Umweltrelevanten Stellungnahmen

Stellungnahmen der Städtischen Dienststellen
PDF, 116590 kb
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
PDF, 2539 kb

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt am 8. November 2023

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 9,5 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Widdersdorfer Straße,
  • im Osten durch die Oskar-Jäger-Straße,
  • im Süden durch ehemalige Gleisanlagen der HGK AG und der KVB AG und
  • im Westen durch den Maarweg.

Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.

Anlass und Ziele der Planung

Ziele der Planung sind

  • die Umwandlung eines Industriegebiets (GI) in ein Gewerbegebiet (GE) für die Grundstücke Widdersdorfer Straße 205 bis 213, da die industrielle Nutzung nicht mehr vorhanden ist,
  • die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 6. Juni 2007 zur Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße sowie
  • die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr, die für den Bereich im Zielbild "Kölner Weststadt“ vorgesehen ist.   

Außerdem wird die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 im Planbereich Anwendung finden.

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 63459/02 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 16. November 2023 bis 18. Dezember 2023 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.  

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-31642 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.  

Stellungnahmen  

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.  

Arten umweltbezogener Informationen  

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Gutachterliche Stellungnahme zu der erwartenden Geräuschsituation im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel "Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld“.
  • Gutachterliche Stellungnahme zu den notwendigen Änderungen der Zonierung in den Bebauungsplänen 63459/02 und 63459/04 der Stadt Köln.  
  • Orientierende Erstbewertung des Untergrundes gemäß Bundesbodenschutz-Verordnung (BBodSchV) "Bauvorhabens Alsdorfer Straße in 50933 Köln“ in der Stadt Köln.
  • Orientierende Erstbewertung des Untergrundes gemäß BBodSchV Grundstück ehemalige Gleisharfenfläche, Alsdorfer Straße in 50933 Köln, Gemarkung Müngersdorf, Flur 68, Flurstücke 1126 (teilweise), 1201 (teilweise), 1202 (teilweise), 3469/202, 3470/202 und 3996/202 (teilweise).
  • Verkehrsgutachten zur Projektentwicklung Alsdorfer Straße in Köln.
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP I) "1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/02 Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld, 1. Änderung“.
  • Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst:

    Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellung von Landschafts- und sonstigen Plänen, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
  • sowie relevante umweltbezogene Stellungnahmen  

Köln, den 31. Oktober 2023                                                  
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Öffentliche Auslegung und Stellungnahme

Vom 16. November bis 18. Dezember können Sie 

  • Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und
  • Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Die öffentliche Auslegung führen wir mit individueller Terminvereinbarung oder online durch. 

Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. Außerdem stellen wir hier ein Formular für Sie bereit, mit dem Sie Ihre Stellungnahme online abgeben können.

Wenn Sie die ausgelegten Unterlagen einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Hier erfahren Sie mehr zur Einsichtnahme vor Ort und Terminvereinbarung

Weitere Informationen

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Auskunft zum Bauleitplanverfahren

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Willy-Brandt-Platz 2
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Telefon 0221 / 221-31642

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