Erste Änderung und beendete Offenlage des Bebaungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. September 2006.
Ziel der Änderung ist die Umwandlung der nicht ausgeübten industriellen Nutzung für die Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 bis 205 und 207 bis 211 in eine gewerbliche Nutzung sowie die Einschränkung der gewerblichen Nutzung auf emissionsarme Betriebe für die Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 bis 205, 207 bis 211, 215, 217 und 219. Für das gesamte Plangebiet wird von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977 auf die Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 umgestellt.
Hinweis:
In diesem Bebauungsplanverfahren wird keine Umweltprüfung durchgeführt.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Bebauungsplan Nummer 63459/02 für das Gebiet zwischen der Widdersdorfer Straße, der Oskar-Jäger-Straße, der ehemaligen Gürtelbahn und dem Maarweg - Arbeitstitel: 1. Änderung Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld - soll gemäß § 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 geändert und gemäß § 3 Absatz 2 offengelegt werden.
Auskunft
Stadtplanungsamt: Adresse und ÖffnungszeitenTelefon 0221 / 221-22810, Zimmer 09 B 07
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