Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 7. August 2013
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Oskar-Jäger-Straße, Lichtstraße, nordöstliche Grenze der Flurstücke 280, 279, 226 und 225 (alle Flur 72, Gemarkung Ehrenfeld, Grüner Weg, Verlängerung Grüner Weg bis Weinsbergstraße und Weinsbergstraße in Ehrenfeld)aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet mit Ausschluss der Einzelhandelsnutzung festzusetzen.
Auskunft
Stadtplanungsamt: Adresse und ÖffnungszeitenTelefon: 0221 / 221-26205