Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 7. August 2013

Geltungsbereich
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Oskar-Jäger-Straße, Lichtstraße, nordöstliche Grenze der Flurstücke 280, 279, 226 und 225 (alle Flur 72, Gemarkung Ehrenfeld, Grüner Weg, Verlängerung Grüner Weg bis Weinsbergstraße und Weinsbergstraße in Ehrenfeld)aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet mit Ausschluss der Einzelhandelsnutzung festzusetzen.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Telefon: 0221 / 221-26205

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