Veröffentlichung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. November 2024
Ziel der Planung ist es, auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes, eine Mischung von Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern sowie ein Mehrfamilienhaus vorzusehen.
Möglichkeiten der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:
Umweltbezogene Informationen
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 1,6 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Chorweiler, Stadtteil Esch/Auweiler.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Weilerstraße
- im Osten durch eine circa180 Meter parallel geführte Linie zur BAB 57
- im Süden durch die Volkhovener Straße und
- im Westen durch eine circa 75 Meter parallel geführten Linie zur östlichen Begrenzung.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes, eine Mischung von Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern sowie ein Mehrfamilienhaus vorzusehen.
Diese Zielsetzung steht in Übereinstimmung mit der Kölner Wohnungspolitik, den Bedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. Städtebaulich trägt der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur nordöstlichen Ortsabrundung von Esch nördlich der Volkhovener Straße bei.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 60537/02 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-22843 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Arten umweltbezogener Informationen
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Verkehrsgutachten/ mit Mobilitätskonzept
- Schalltechnische Untersuchung
- Luftschadstoffe, Screening Ausbreitungsberechnung
- Geotechnischer Bericht
- Artenschutzprüfung I und II
- Entwässerungskonzept
- Verkehrsplanung Knotenpunkt Weilerstraße/Planstraße
- Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst:
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen von sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen);
Köln, den 20. November 2024,
Die Oberbürgermeisterin,
in Vertretung gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22843
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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