Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 12. August 2020

Ziel ist es, eine Wohnnutzung als Ortsarrondierung festzusetzen.

Beschlussvorlage und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26. April 2018 den folgenden Beschluss gefaßt:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Weiler Straße und Volkhovener Straße auf einem Teil des Grundstücks: Gemarkung Esch, Flur 2, Flurstück 528 - Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler - einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnnutzung als Ortsarrondierung festzusetzen.

In Abstimmung mit uns hat ein Vorhabenträger für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler" ein städtebauliches Konzept erarbeitet. 

Das circa 1,7 Hektar große Plangebiet liegt innerhalb des Stadtteils Esch/Auweiler des Stadtbezirkes Chorweiler zwischen Weilerstraße und Volkhovener Straße – parallel zum Verlauf der Bundesautobahn BAB 57 in unmittelbarer Nähe zum Escher Ortskern um die Kirche St. Martinus.  

Es ist beabsichtigt, eine zweigeschossige Wohnbebauung mit Spielplatzfläche zu errichten. Mit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäusern sind circa 54 Wohneinheiten vorgesehen, davon anteilig 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau.  

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planerischen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ortsabrundung nördlich der Volkhovener Straße geschaffen werden. Im Parallelverfahren wird für eine Teilfläche des Plangebietes die 230. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.  

Das Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 19. August bis einschließlich 2. September 2020 statt. Wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Verfahren nur mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts oder mit telefonischer Auskunft durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis einschließlich 9. September 2020 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Chorweiler gerichtet werden.   

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