Teilaufhebung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Köln am 19. Dezember 2018 

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. November 2018 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:  

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nummer 65460/04 für das Gebiet nordöstlich der Subbelrather Straße, nordwestlich der Inneren Kanalstraße sowie südöstlich der Graeffstraße - Arbeitstitel: "Teilaufhebung Bebauungsplan Nummer 65460/04" nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

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