Teilaufhebung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Köln am 19. Dezember 2018
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. November 2018 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nummer 65460/04 für das Gebiet nordöstlich der Subbelrather Straße, nordwestlich der Inneren Kanalstraße sowie südöstlich der Graeffstraße - Arbeitstitel: "Teilaufhebung Bebauungsplan Nummer 65460/04" nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.