Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 23. Juni 2010 

Ziel der Planung ist es, eine Festwiesennutzung, Spiel- und Sporteinrichtungen wie Bolz- und Basketballplätze für Jugendliche und die dafür erforderlichen Ausgleichsflächen als öffentliche Grünfläche festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch für das Gebiet südlich der Wohnbebauung Am Bödingerhof und der Grundstücke Kapellenstraße, Talstraße, Westerwaldstraße und östlich der Wohnbebauung Elbinger Straße, Kurische Straße und Allensteiner Straße in Rondorf.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Telefon 0221 / 221-22843, Zimmer 09.B 21

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