Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 12. Juni 2019

Ziel der Änderung ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit dem Signet "Schule" sowie im südöstlichen Bereich einer Gemeinbedarfsfläche mit dem Signet "Jugendeinrichtung".

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen

Information zum Verfahren

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Verfahren zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch, beschlossen.  

Der im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellte Geltungsbereich der 200. Flächennutzungsplanänderung "Südliche Schmiedegasse" liegt südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie nördlich und östlich des Nordfriedhofs von Köln-Weidenpesch.  

Ursprünglich wurde der Großteil der Fläche als Erweiterungsfläche des Nordfriedhofes vorbehalten. Der Flächennutzungsplan stellt daher überwiegend eine Grünfläche dar, außerdem südöstlich eine Wohnbaufläche und nördlich eine gemischte Baufläche.  

Ziel der Änderung ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit dem Signet "Schule" sowie im südöstlichen Bereich einer Gemeinbedarfsfläche mit dem Signet "Jugendeinrichtung". Im östlichen Bereich soll eine gemischte Baufläche ausgewiesen werden und im nord-östlichen Bereich eine Grünfläche mit Signet "Spielplatz". Damit wird die planungsrechtliche Grundlage für die dringend benötigte Schulentwicklung an diesem Standort geschaffen.  

Das städtebauliche Planungskonzept haben wir in der Zeit vom 21. Juni bis zum 22. Juli 2019 im Bezirksrathaus Nippes zur Einsichtnahme ausgehängt.  

Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 22. Juli 2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Nippes gerichtet werden.

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