Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. August 2024
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Gesamtschule auf der ehemaligen Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse zu schaffen und die verkehrliche Sitauation nördlich und südlich der Schmiedegasse anzupassen.
Informationen zur frühzeitigen Beteiligung
Das Beteiligungsverfahren fand vom 21. August bis 20. September 2024 statt. Das Verfahren haben wir mit einer Informationsveranstaltung, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 20. September 2024 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Nippes gerichtet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Nippes beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2015 beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß Beschluss als Aushang im Zeitraum vom 12. bis 19. März 2015.
Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Erweiterung des Plangebietes auf die nördlich gelegene Klosterfraugasse und den Pallenbergstift wird eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 4,9 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Weidenpesch. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Schmiedegasse,
- im Osten durch die Merheimer Straße
- im Süden und Westen durch den Nordfriedhof und
- umfasst nördlich der Schmiedegasse ergänzend den Trassenbereich der nicht ausgebauten Klosterfraugasse und des Cellitinnenwegs sowie den zentralen Platzbereich innerhalb des Pallenbergstiftes.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, Planungsrecht für den Neubau einer Gesamtschule auf der ehemaligen Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse zu schaffen. Weiterhin soll die verkehrliche Situation im Nahbereich nördlich und südlich der Schmiedegasse neu geordnet und das bestehende Planungsrecht an die geänderten Verkehrsbedarfe angepasst werden. Hierbei soll ein Schwerpunkt auf eine sichere Schulwegeerschließung sowie eine verbesserte Nord-Süd-Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse gelegt werden.
Der zurzeit rechtskräftige Bebauungsplan sieht eine vollflächige Versiegelung und einen autogerechten Ausbau der nicht ausgebauten Klosterfraugasse und des Cellitinnenwegs vor, welcher als nicht mehr zeitgemäß anzusehen ist. Diese Straßenzüge wurden deshalb in den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans mit aufgenommen, um eine mit der Anwohnerschaft abgestimmte Erschließungsplanung festzusetzen.
Weiterhin dient die Planung der Ergänzung des Spielplatzangebotes sowie der Vorhaltung von Flächen für eine Jugendeinrichtung und betreutem Wohnen für Jugendliche, dies auch im Bereich des Pallenbergheims, welcher aus diesem Grund ebenfalls in Teilen in das Plangebiet aufgenommen wurde. In diesem Bereich soll ebenfalls eine neue Fußwegeverbindung zwischen dessen zentraler Platzfläche und dem Cellitinnenweg hergestellt werden.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22810
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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